Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Als Freelancer Verträge kündigen

 
Der nachfolgende Text gibt wertvolle Hinweise darüber, worauf es als Freelancer (deutsch: Freiberufler) bei einer Kündigung mit einem Vertragspartner ankommt.

In Deutschland setzen immer mehr Firmen auf Freiberufler. Um als Freelancer aus einem bestehenden Vertrag zu kommen, bedarf es eigentlich nicht viel. Schließlich muss ein Freiberufler nur die vertraglich festgehaltene Leistung bewältigen.

Steht eine Kündigung an, sollte der Freelancer vorab prüfen, ob er nicht gegen den bestehenden Vertrag verstößt, den ansonsten können Schadensersatzzahlungen fällig werden.

Vielleicht wurde das Projekt nicht rechtzeitig fertig
Möglicherweise hat auch der Auftraggeber andere Vorstellungen von der zu leistenden Arbeit, dann muss genaustens überprüft werden was vereinbart wurde. Bei unklaren Formulierungen kann es, auch wenn es unerfreulich ist, sinnvoll sein mehr zu erfüllen als selber bedacht wurde um ein möglichen Rechtsstreit zu vermeiden. Am besten wird mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart, beziehungsweise von diesem Bestätigt, welche Arbeiten noch durchzuführen sind.

Tipp: Wenn der Auftragsgeber nicht ausgeschlossen hat das der Auftragnehmer (Freelancer) andere Personen am Projekt beteiligt, ist es möglicherweise vorteilhafter Teile des Projektes auszugliedern („Outsourcing") und so den Kunden dennoch zufrieden zu stellen und zeit zu sparen.

Überprüfung des gemeinsamen Vertrages Die Basis einer jeden Partnerschaft ist der gemeinsame Vertrag. Meistens handelt es sich dabei entweder um einen Werk- oder Dienstleistungsvertrag. Dieser regelt die Rahmenbedingungen, wie Urlaub, Details, Nutzungsrechte oder Bezahlung.

Ebenso ist hier vermerkt, wann und wie die Vertragspartner kündigen dürfen. Sollte der Vertrag keine Regelungen zur Kündigung enthalten kommt es darauf an ob es sich um ein Dienstvertrag handelt oder ein Werkvertrag.

»Mehr zur Kündigung von Dienstverträgen
»Mehr zu Kündigung von Werkverträgen

Bei einem Dienstvertrag schuldet der Freelancer, dem Auftraggeber, die Anstrengung bzw. das Bemühen um den Erfolg / das Ergebnis. Es handelt sich dagegen um ein Werkvertrag falls der Erfolg also letztendlich ein vollendetes Werk vereinbart wurde.

Beispiel 1: Arbeitet ein Freelancer als Webmaster, welche die Webseite für ein bestimmten Zeitraum betreut wird er für seine Bemühungen bezahlt.

Beispiel 2: Wurde vereinbart, dass der Freelancer ein Vortrag oder eine Schulung hält wird er für seine Bemühungen und die aufgebrachte Zeit bezahlt.

Beispiel 3:Wurde dagegen vereinbart, dass eine Webseite zu erstellen ist, wird er für das Werk, also die Webseite bezahlt.

Was wenn im Vertrag keine Kündigungsregelung vereinbart wurde?

Ist keine Kündigungsfrist vereinbart und es handelt sich um ein Werkvertrag so ist das vereinbarte Werk zu erbringen ansonsten muss möglicherweise eine Entschädigung gezahlt werden, sofern der Auftraggeber kein oder nur ein teureren Ersatz finden kann.

Auch der Auftraggeber kann den Vertrag zwar kündigen, aber dann ist dennoch zu zahlen als ob die gesamte Leistung erbracht wurde. Sollte der Freelancer jedoch ein Ersatzprojekt finden kann es sein, dass nichts oder nur eine geringe Entschädigung zu zahlen ist.

Ausnahme Wenn der Auftraggeber mit dem Freelancer ein Vertrag über fortlaufende Leistungen geschlossen hat besteht dennoch eine Kündigungsfrist, welche eingehalten werden muss. Eine fortlaufende Leistung liegt zum Beispiel vor, wenn die wöchentliche erstellung von bestimmten Datensätzen abgeschlossen wurde und eine Zeitbeschränkung nicht vorgesehen ist.

Handelt es sich stattdessen um ein Dienstvertrag ist zu unterscheiden ob dieser befristet ist, also an einem bestimmten Termin endet oder ob keine solcher Termin vereinbart wurde.

Bei befristeten Dienstverträgen endet der Vertrag zum vereinbarten Endtermin und ist vorher nicht ordentlich zu kündigen.

Wurde kein Enddatum vereinbart ist die Kündigungsfrist vom Abrechnungsturnus abhängig. Wird nach:

  • Tagen abgerechnet kann, jeweils zum Ende des nächsten Tages gekündigt werden
  • Wochen gerechnet, ist am ersten Tag der Woche zum Samstag zu kündigen
  • Monaten abgerechnet ist bis zum 15. eines Monats zum Ende des Monats zu kündigen
  • Quartalen / Vierteljahren oder längeren Zeiträumen abgerechnet ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende zu kündigen.

Außerordentliche und fristlose Kündigung Der Vertrag kann vorzeitig beendet werden, wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt.

Im Folgenden die wichtigsten Gründe:

  • Wenn es zu einer dauerhaften nicht oder Schlechtleistung kommt, welche auch nach einer schriftlichen Abmahnung nicht behoben wird.
  • Bei einer Straftat. Es muss nur der Verdacht belegt werden nicht die Tat bewiesen werden.
  • Je nach Vertrag auch wenn falsche Angaben beim Vertragsabschluss gemacht wurden.
  • Wenn gegen eine besondere Vereinbarung welche im Vertrag festgelegt ist verstoßen wurde. Zum Beispiel: Anti-Konkurrenz oder Geheimhaltsvereinbarungen.
  • Wenn Zahlungen in erheblicher Summe (z.B. in Höhe mehr als 2 Monatsraten), auch nach einer Abmahnung, ausstehend bleiben.
  • Falls die vereinbarte Leistung grob falsch oder fahrlässig ausgeführt wird.

Eine fristlose Kündigung kommt im Allgemeinen dann in Betracht wenn auch nach einer schriftlichen Aufforderung (Abmahnung) keine Verbesserung eingetreten ist.

Bei einem solchen Schreiben ist jedoch unbedingt eine ausreichende Frist zu setzten innerhalb welcher die Problem (Mängel genannt) zu beheben sind. Darüber hinaus ist detailliert zu erklären welche Mängel bestehen.

Eine drohende fristlose Kündigung, des Vertrag, sollte im dabei im Schreiben schon angemahnt werden.

Mehr zum Thema Abmahnung

Inhalt der Kündigung Folgende Punkte sollten am besten im Schreiben enthalten sein:

  • Name [Arbeitnehmer] und Anschrift [Arbeitnehmer]
  • Name [Arbeitgeber] sowie Anschrift [Arbeitgeber]
  • Datum der Kündigung und Ort
  • Eine genaue Angabe des Vertrages
  • Es muss ferner ausdrücklich gesagt werden, dass der Vertrag gekündigt wird.
  • Sofern nicht fristlos gekündigt wird ist der Termin zu dem gekündigt wird anzugeben. Alternativ kann auch die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" verwendet werden.
  • Wenn der Vertrag vorzeitig, also fristlos oder außerordentlich gekündigt wird so sollte im Schreiben der Grund enthalten sein.
  • Es empfiehlt sich im Schlussteil um eine schriftliche Bestätigung zu bitten
  • Unterschrift [Arbeitnehmer]

Kündigung als Freelancer Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
Max Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt
Firma
Name des Auftraggebers
Strasse und Nr.
Plz. und Ort

Kündigung des Vertrages über XY


Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

hiermit kündige ich den Vertrag über XY mit Ihrer Firma XY fristgerecht ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Oder wenn zutreffend: auf Grund der Mängel über welche ich Sie schon am XX.XX.20XX schriftlich unterrichtet habe und welche leider weiterhin bestehen kündige ich hiermit den Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung.

Und zwar handelt es sich um folgende Mängel: Hier die Probleme/Fehler genau beschreiben
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermines.

Mit freundlichen Grüßen


Vorname Nachname
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