Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Bei DIE LINKE kündigen

 
Wer in die Partei DIE LINKE eingetreten ist, hat dies wahrscheinlich aus Überzeugung getan. Doch was ist, wenn diese Partei die eigenen Ansichten nicht mehr vertritt? Hier ist ein Austritt dann wahrscheinlich unumgänglich. Doch was muss ein Mitglied hierzu wissen und welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?

Kündigungsfrist Bei DIE LINKE, wie auch bei allen anderen Parteien, gibt es keine Kündigungsfrist. Der Austritt kann jederzeit oder mit Angabe eines Wunschdatums erfolgen.

Keine Partei darf für ihre Mitglieder eine Kündigungsfrist festlegen. Daher erübrigt sich auch eine außerordentliche Kündigung, denn sie ist schlicht nicht erforderlich.

Inhalt des Kündigungsschreibens Um bei Die Linke auszutreten sind dennoch einige Angaben erforderlich. So muss das Mitglied seinen Namen, seine aktuelle Adresse und am besten auch sein Geburtsdatum auf dem Schreiben vermerken. Auch die Angabe der Mitgliedsnummer ist zu empfehlen, damit die Kündigung korrekt zugeordnet werden kann.

Im Schreiben muss zudem eindeutig gesagt werden, dass der Austritt erfolgen soll.

Eine Begründung, der Kündigung, ist nicht erforderlich, denn eine Notwendigkeit zur Rechtfertigung gibt es nicht.

Das Perteibuch kann auch schon zusammen mit de Kündigungsschreiben übersandt werden.

Kündigungsadresse Das Schreiben muss nicht an die Parteizentrale übersandt werden, es kann im jeweiligen Ortsverein abgeben oder diesem auf postalischem Wege zugestellt werden. In jedem Fall sollte um eine schriftliche Bestätigung des Parteiaustritts gebeten werden.

Wer seine Kündigung direkt an die Zentrale senden möchte, richtet das Schreiben an:

Partei DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin

Telefon: 030 / 24 009 397 Telefax: 030 / 24 009 310 bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de

Bei Zahlungsrückständen Sollten bei DIE LINKE noch Beitragszahlungen offen sein, verhindert dieser Umstand trotzdem nicht den Parteiaustritt. Anders als bei anderen Verträgen und Mitgliedschaften muss das Konto nicht erst ausgeglichen werden.

Allerdings hat DIE LINKE das recht, die ausstehenden Zahlungen per Rechnung einzufordern. Zudem kann auch ein Mahnverfahren eröffnet werden, wenn das ehemalige Mitglied der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt.

Außerordentliche Regelungen Anders als bei anderen Verträgen und Mitgliedschaften kann ein ehemaliges Mitglied von DIE LINKE allerdings auch die Zahlung der Restbeträge verweigern. Hierzu gibt es zwar keine gesetzliche Regelung, allerdings kann eine Begründung sein, dass das eigene Gewissen es nicht zulasse, die Partei weiterhin durch Geldbeträge zu unterstützen.

Ein solcher Fall würde dann wahrscheinlich in allen Einzelheiten vor einem Gericht verhandelt werden, und könnte dadurch erhebliche Zusatzkosten verursachen, sodass jede Situation einen absoluten Einzelfall darstellt.

Kündigung bei DIE LINKE Muster


»Einfach mit dem Generator, für eine Mitgliedschaft in der LINKEN Abo beim HVV, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben DIE LINKE Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Partei DIE LINKE
Kleine Alexanderstraße 28
10178 Berlin
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner Mitgliedschaft in der LINKEN


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Parteimitgliedschaft bei DIE LINKE zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Das Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat widerrufe ich zum selbigen Termin.

Meine Mitgliedsnummer lautet: 1234567. Mein Geburtsdatum ist XX.XX.19XX .

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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