Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Beim Karlsruher Verkehrsverbund kündigen

 
Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) bietet neben dem normalen Verkauf der verschiedenen Fahrkarten am Automaten oder in den Verkaufsstellen, auch die Möglichkeit Fahrkarten bequem über das Internet zu kaufen, dies gilt auch für Fahrkarten im Abo.

Die Abokarten und der Vertrag für den Kauf von Tickets im Online Shop sind Vertragsverhältnisse, welche einer Kündigung bedürfen.

Kündigungsfristen Das Vertragsverhältnis für den Kauf von Fahrkarten im Onlineshop kann nach §11 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH (VBK GmbH) jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Die Kündigungsfristen bei Abos weichen von dieser Regelung ab. Es handelt sich bei den Abos um die Jahreskarten, Fahrkarten ab 60 und ab 65, AboFix und die KombiCard. Das Abo gilt immer für mindestens 12 Monate.

Das entsprechende Abo verlängert sich um weitere zwölf Monate, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Ein Abo kann jederzeit, auch während der Laufzeit, schriftlich zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss aber bis zum 10. des entsprechenden Monats erfolgen. Die Jahreskarte muss dann innerhalb von fünf Tagen nach Ende des Kalendermonats für den die Kündigung gilt, an den KVV per Einschreiben zurückgesandt werden.

Die Jahreskarte kann aber auch in einem der Kundenzentren gegen Quittung zurückgegeben werden. Wurde zum Ende der Gültigkeit der Jahreskarte gekündigt, entfällt die Rücksendung der Jahreskarte.

Wichtig: Wird die Jahreskarte vor Ablauf des Kalendermonats, zu dem gekündigt wurde, zurückgegeben, bedeutet das nicht, das dies die Kündigungsfrist verringert.

Zu beachten ist, dass bei einer Kündigung während der Gültigkeit der Jahreskarte, der Preisunterschied zwischen dem monatlichen Abonnementspreis und dem Preis für eine Monatskarte nach berechnet wird. Dies gilt nicht wenn der Kunde mindestens 1 Jahr ununterbrochen das Abo genutzt hat. Laut den AGB wird bei der ScoolCard jedoch in jedem Fall eine Nachberechnung durchgeführt.

Das bedeutet, dass sich der Erstattungsbetrag für die nicht genutzten Monate entsprechend verringert.

Tipp:Soll kurz vor dem Ende der Gültigkeit der Jahreskarte gekündigt werden, kann es günstiger sein, auf eine Kündigung zu verzichten. Eine Nachberechnung erfolgt aber nicht, wenn das Abonnement mindestens ein Jahr ununterbrochen bestand.

Fristlose außerordentliche Kündigung Bei einer Krankheit die länger als 20 aufeinander folgenden Tagen dauert und ans Haus fesselt, kann eine Erstattung beantragt werden. Ab dem 21. Krankheitstag kann die Erstattung gewährt werden.

Für jeden Krankheitstag wird 1/30 der monatlichen Abo-Rate erstattet. Es ist jedoch eine ärztliche Bescheinigung notwendig.

Kündigungsadresse Der Vertragspartner für Jahreskarten ist die:

Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe

Die schriftliche Kündigung muss an diese Adresse gerichtet werden.

Was sollte das Schreiben enthalten?
  • Das Kündigungsschreiben muss den Namen und die Adresse des Abonnenten beinhalten.
  • Auch sollte die entsprechende Referenznummer angegeben werden.
  • Ferner das aktuelle Datum der Termin zu dem gekündigt wird. Alternativ kann statt letzterem auch die Formulierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt verwendet werden.
  • Wurde eine Lastschriftgenehmigung erteilt, kann diese gleichzeitig widerrufen werden. Wer ganz sicher gehen möchte kann auch die Bank über den Widerruf informieren.
  • Die Kündigung sollte auch eigenhändig unterschrieben werden sofern diese als Brief versendet wird.

Wichtig: Die Fahrkarte muss bei einer Kündigung unbedingt abgegeben werden sofern vor Ende der Laufzeit gekündigt wird, ansonsten fällt eine Gebühr an.

Kündigung beim Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Kündigung bei den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abo der Fahrkarte XY der KVV, mit der Kundennummer KV123456, fristgemäß ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen der wesentlichen Erhöhung des Preises / den angekündigten Änderungen zum XX.XX.20XX kündige ich mein Abo der Fahrkarte XY, der KVV, zum Änderungszeitpunkt.

Oder falls zutreffend:Da ich am XX.XX.20XX berufsbedingt nach XY umgezogen bin kündige ich hiermit vorzeitig zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Kopie der Meldebescheinigung, des neuen Wohnortes, findet sich als Beleg anbei.

Oder: Da ich am XX.XX.20XX die Schule/die Berufsausbildung beendet habe kündige ich mein Abo der Fahrkarte XY, der KVV, außerordentlich zum nächstmögliche Zeitpunkt. Eine Bestätigung der Schule/des Ausbildungsbetriebes findet sich anbei.

Meine Kundennummer lautet: KV123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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