Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Bundeswehr-Sozialwerk kündigen

 
Bereits seit dem Jahr 1960 besteht das Bundeswehr-Sozialwerk in Köln. Es handelt sich dabei um eine soziale Einrichtung, aufgenommen werden aktive und ehemalige Soldaten der Deutschen Bundeswehr, deren Familien und andere Beschäftigte und Beamte der Bundeswehr.

Wer dem Bundeswehr-Sozialwerk angehört zahlt einen Beitrag und kann Leistungen aus dem Bereich Freizeit und Erholung zu vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen. Zudem bietet das Sozialwerk Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Kuren an und kümmert sich um beeinträchtigte Kinder während die Eltern sich erholen können.

Die Mitgliedschaft im Bundeswehr-Sozialwerk ist eine Vereinsmitgliedschaft und damit gelten besondere Regelungen. Für zusätzliche Angebote, wie zum Beispiel Reisen vom Bundeswehr-Sozialwerk, gelten weitere Bestimmungen.

Im Nachfolgenden eine ausführliche Erklärung wie und wann beim Deutschen Bundeswehrverband gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Mitglieder können diese Mitgliedschaft im Bundeswehr-Sozialwerk nur bis zu 3 Monate vor dem Ende des laufenden Kalenderjahres kündigen. Wird bis dahin nicht gekündigt so kann frühstens zum Ende des nachfolgenden Jahres gekündigt werden.

Erklärung: Das Geschäftsjahr endet am 31.12. jeden Jahres, das heißt, dass die Kündigung bis spätestens 30.09. eingegangen sein muss. Falls der 30.09. auf ein Feier- oder Sonntag fallen sollte sogar noch davor.

Bei Reisen vom Bundeswehr-Sozialwerk kann jederzeit von der Reise zurückgetreten werden. Es werden dann jedoch Stornierungsgebühren fällig. Wenn nichts abweichendes vereinbart wurde betragen die Gebühren wie folgt:

Bei Reisen ohne Flug:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: 5% vom Reisepreis
  • Bis 31 Tage vor Anreise: 20% vom Reisepreis
  • Bis 16 Tage vor Anreise: 35% vom Reisepreis
  • Bis 7 Tage vor Anreise: 50% vom Reisepreis
  • Am Tag der Anreise oder nicht Anreise: 80% vom Reisepreis

Bei Reisen mit Flug:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: 20% vom Reisepreis
  • Bis 31 Tage vor Anreise: 35% vom Reisepreis
  • Bis 16 Tage vor Anreise: 65% vom Reisepreis
  • Bis 7 Tage vor Anreise: 75% vom Reisepreis
  • Bis 1 Tage vor Anreise: 80% vom Reisepreis
  • Am Tag der Anreise oder nicht Anreise: 90% vom Reisepreis

Niedriger Gebühren werden nur fällig, wenn die, dem Bundeswehr-Sozialwerk, entstanden Kosten für die Reisebuchung nachweislich niedriger sind.

Ausnahme: Bei Alarm oder Auslandseinsatz kann vom Bundeswehr-Sozialwerk auf Stornierungsgebühren verzichtet werden. Dem Antrag muss dabei ein Nachweis beigelegt werden.

Falls im Reisevertrag abweichende Regelungen enthalten sind gelten diese.

Widerruf bei neueren Verträgen Das die Mitgliedschaft beim Deutschen Bundeswehr-Sozialwerk eine Vereinsmitgliedschaft ist findet das gesetzliches Widerrufsrecht keine Anwendung. Auch für gebuchte Reisen gilt kein Widerrufsrecht, bei diesen kann in der Regel allerdings mit den oben beschrieben Kosten storniert werden.

Sollte einem die Mitgliedschaft nachweislich aufgedrängt worden sein sollte oder sich das Mitglied sich beim Abschluss nachweislich getäuscht hat kommt eventuell auch eine Anfechtung der Mitgliedschaft in Betracht.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Das Bundeswehr-Sozialwerk ist ein Verein mit sozialem Zweck. Darüber hinaus können die Mitglieder beim Verein mitbestimmen. Eine außerordentliche Kündigung ist daher nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Ein Verein kann seine Austrittsregeln in der Satzung weitestgehend selbst definieren. Hier gibt der Gesetzgeber lediglich vor, dass die Kündigungsfrist nicht länger als 2 Jahre sein darf. Diese Voraussetzung erfüllt das Bundeswehr Sozialwerk.

Im Folgenden denkbare Kündigungsgründe:
  • Ein fristloser Austritt aus dem Sozialwerk ist dann möglich, wenn das Mitglied die Leistungen gar nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt wahrnehmen könnte. Zum Beispiel wenn das Mitglied körperlich und geistig die Leistungen nicht mehr nutzen kann.
  • Außerdem ist eine außerordentliche Kündigung theoretisch auch dann möglich, wenn das Mitglied die Beiträge nicht mehr zahlen kann.

    Das ist beim Bundeswehr-Sozialwerk eher nicht der Fall, da auch finanzielle Unterstützung für Mitglieder angeboten wird, die in finanziellen Schwierigkeiten sind und die Beiträge darüber hinaus keine übermäßige finanzielle Belastung darstellen.

    Sind die Beiträge zu hoch bleibt nur die Chance einen Antrag auf eine Ermäßigung zu stellen. Dabei ist nachzuweisen, dass finanzielle Schwierigkeiten bestehen.
  • Bei Reisebuchung kann wie zuvor beschrieben um eine kostenfreie Stornierung gebeten werden, sofern es zu einem Alarmfall oder einem Auslandseinsatz gekommen ist und daher die Reise nicht angetreten werden kann. In einem solchen Fall ist der Stornierung ein Nachweis beizufügen.
  • Beim Tod des Mitgliedes endet die Mitgliedschaft automatisch. Die Nachfahren oder Erben sollten den Tod und das Ende der Mitgliedschaft jedoch umgehend melden und dabei eine Kopie der Sterbeurkunde beifügen.
  • Bei einem Fehlverhalten des Mitgliedes kann das Mitglied vom Bundeswehr-Sozialwerk vorzeitig gekündigt werden. Das Mitglied muss davor jedoch angehört werden und es kann auch Einspruch, gegen einen Ausschluss, einlegen.

    Bei einem Einspruch entscheidet dann letztendlich der Bundesvorstand und es kann sich notfalls noch dagegn Beschwert werden und der Ehrenrat um eine abschließende Entscheidung zu bitten.

Wichtig: Wird die Mitgliedschaft vorzeitig beendet so muss im Kündigungsschreiben der Grund genannt werden und vorhanden Nachweise sollten am besten, in Kopie, beiliegen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen und sollte möglichst mindestens Folgendes beinhalten:

  • Datum und Ort
  • Vollständiger Name und die Adresse des Mitglieds
  • Name und Anschrift des Bundeswehr-Sozialwerkes
  • Im Schreiben muss eindeutig erkennbar sein, dass der Versicherungsvertrag gekündigt wird. Sind mehrere Verträge mit dem Versicherungsunternehmen vereinbart, so sollte auch eindeutig erkennbar sein um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Zudem muss darauf verwiesen werden, zu welchem Zeitpunkt die Mitgliedschaft enden soll. Das heißt bei einer ordentlichen Kündigung in der Regel zum 31.12.20XX.
  • Wird der Vertrag außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt so ist, im Schreiben, der Kündigungsgrund zu nennen. Falls Nachweise vorhanden sind so sollten diese als Kopie beiliegen.
  • Für eine problemlose Zuordnung ist am besten auch die Mitgliedsnummer zu nennen.
  • Zusätzlich kann, in Folge der DSGVO, eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden.
  • Ferner ist auch sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.


Da das Mitglied, falls es zu einem Streitfall kommen sollte, nachweisen muss, dass es das Kündigungsschreiben verschickt hat und dieses angekommen ist sollte die Kündigung auf einem möglichst sicheren Wege verschickt werden.

Die Kündigung kann dafür zum Beispiel durch ein Versand per Post als Einschreiben-Rückschein verschickt werden. Wird die Mitgliedschaft per Fax gekündigt ist der Sendebericht, als Nachweis, aufzubewahren.

Kündigungsadresse Die Kündigung ist an die folgende Adresse zu richten:

Bundeswehr-Sozialwerk e. V.
Ollenhauerstr. 2
53113 Bonn


Fax: 0228 / 377 374 44

Kündigung Bundeswehr-Sozialwerk Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Bundeswehr-Sozialwerk, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Bundeswehr-Sozialwerk Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Bundeswehr-Sozialwerk e. V.
Ollenhauerstr. 2
53113 Bonn
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Mitgliedschaft beim Bundeswehr-Sozialwerk


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Mitgliedschaft beim Bundeswehr-Sozialwerk fristgemäß zum 31.12.20XX.


Die Mitgliedsnummer lautet: BS1234567.

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auf alle, über mich gespeicherten, personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mich wie vorgeschrieben schriftlich über diese Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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