Zum Muster
Vor dem Ausspruch einer fristlosen außerordentlichen Kündigung bedarf es einer Mahnung.In der Mahnung muss der wichtige Grund (siehe auch §543 I und. §569 BGB) als Begründung genannt werden.
Aus §543 III BGB ergibt sich, dass grundsätzliche eine Abmahnung oder eine Fristsetzung zur Beseitigung der vorhergesagten Mängel nötig ist.
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