Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) besteht seit Anfang der 1950er Jahre. Vor dem Inkrafttreten des KSchG war der Kündigungsschutz noch mit der Existenz eines Betriebsrats verbunden. Vorrangiges Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen, die
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