Zum Muster
»Ausführliche Informationen zum Thema Untermietvertrag statt Kündigung.
Als Untermiete wird ein Mietverhältnis bezeichnet, welches zwischen dem eigentlichen Mieter des Objektes und der Dritten Person abgeschlossen wird. Gegenüber dem Eigentümer des gemieteten Objektes gilt jedoch weiterhin der unterzeichnende Mieter, als Hauptmieter und Vertragspartner der Mietsache.
Neueste Kommentare
vor 3 Jahre 46 Wochen
vor 4 Jahre 5 Wochen
vor 4 Jahre 21 Wochen
vor 4 Jahre 26 Wochen
vor 4 Jahre 28 Wochen
vor 4 Jahre 29 Wochen
vor 5 Jahre 45 Wochen
vor 5 Jahre 47 Wochen
vor 6 Jahre 5 Wochen
vor 6 Jahre 11 Wochen