Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Einzugsermächtigung kündigen

 
Eine Einzugsermächtigung zu kündigen geht im Grunde genommen ganz einfach. Im allgemeinen hat man jederzeit das Recht auf die Kündigung der Einzugsermächtigung, dieser Vorgang nennt sich auch die Einzugsermächtigung widerrufen. Wenn man sich selbst oder per Dauerauftrag um die regelmäßige und pünktliche Überweisung kümmern will, kann die Einzugsermächtigung mit einem einfachen Schreiben widerrufen werden.

Möchte man die Einzugsermächtigung kündigen,z.B. wegen einem Kontowechsel, sollte man sich eine Liste erstellen, welche Versicherungen, Behörden, Dienstleister usw. man darüber in Kenntnis setzen muss, dass man sein Konto gewechselt hat, wie z. B. Strom-/Gaslieferant, div. Versicherungen und Handy- und Telefonanbieter.

Die Unternehmen, denen man eine Einzugsermächtigung erteilt hat, erfahren nicht automatisch von einer Kontoänderung und haben auch nicht das Recht von Ihrem neuen Konto abzubuchen. Daher können die Unternehmen, dass Geld nicht oder nicht richtig abbuchen. Die dadurch verursachten Kosten wie Rücklastschriftspesen und Mahngebühren sind vom Kunde zu tragen. Es empfiehlt sich also bei einem Kontowechsel so bald wie möglich die Kontoänderung mitzuteilen und eine Einzugsermächtigung für das neue Konto zu geben.

Einzugsermächtigung bei Abzocke und Ähnlichem kündigen Die Einzugermächtigung kündigen empfiehlt sich also nur ersatzlos wenn man von einem Unternehmen ständig ungerechtfertigte Abbuchungen erhält. Für schon abgebuchte Beträge gilt: per Einzugsermächtigung als Lastschrift abgebuchte Beträge können innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Buchung, durch schriftliche Erklärung gegenüber der eigenen Bank, zurückgebucht werden. Es bedarf hierbei keiner Begründung. Oft reagieren unseriöse Anbieter auf die Rückbuchung allerdings mit Drohbriefen oder Mahnschreiben von Anwälten. Wenn die Forderung definitiv ungerechtfertigt ist, aber der Anbieter nicht aufgeben will, sollte man sich an die Verbraucherschutzzentrale oder einen Anwalt wenden.

Auführliche Informationen zu Abofallen und wie man sich dagegen wehrt finden Sie hier.

Kündigungsschreiben Einzugsermächtigung Im Kündigungsschreiben für die Einzugsermächtigung (auch Widerrufschreiben genannt) sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Unternehmens bei dem die Einzugsermächtigung widerrufen wird
  • Ihr Name und Anschrift
  • Datum, Wohnort
  • Kunden- bzw. Vertragsnummer
  • Die Formulierung „Hiermit widerrufe ich die Einzugsermächtigung für meine Konto Nr.12345, Bankleitzahl bei der XY Bank mit sofortiger Wirkung / zum XX.XX.XXXX."
  • Wichtig: Das Widerrufschreiben muss handschriftlich und eigenhändig unterschrieben sein damit es gültig ist.

Am besten bittet man auch noch um eine kurze schriftliche Bestätigung des Widerrufs, sodass man auf der sicheren Seite ist. Das Unternehmen schickt dann eine kurze Bestätigung der Kündigung der Einzugsermächtigung und es teilt im besten Fall auch gleich noch die entsprechenden Daten mit, ab welchem Datum wie viel Geld auf welche Bankverbindung überwiesen werden muss. Wer ganz sicher gehen möchte kann das Widerrufschreiben per Einschreiben oder Einschreiben Rückschein verschicken.

Kündigungsfrist für eine Einzugsermächtigung Fristen für die Kündigung einer Einzugsermächtigung gibt es nicht. Eine Ermächtigung basiert auf der freiwilligen Basis des Vertragspartners der diese Ermächtigung erteilt hat. Daher kann die Einzugsermachtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.

Es gibt es allerdings diverse Abo-Verträge, bei denen eine gültige Einzugsermächtigung eine Voraussetzung ist, um einen gegenseitigen Vertrag einzugehen, z. B. bei der Deutschen Bahn, Fitnessstudio oder ähnliches. Diese Verträge können dann mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn sie die Einzugsermächtigung kündigen. Es werden in diesem Fall aber denoch die vollen Vertragsgebühren fällig.

Sollten die vertraglich vereinbarten Beträge (Abos werden meist auf die Dauer von 1-2 Jahren abgeschlossen) dann nicht pünktlich überwiesen werden, hat das jeweilige Unternehmen nach unerwiderter Mahnung das Recht, seine Forderungen gerichtlich oder durch einen Mahnbescheid einzutreiben. Dies verursacht unnötige Kosten wie Rechtsanwaltskosten, Inkassounternehmen, Gerichtskosten, Verzugszinsen.

Um dies zu vermeiden, sollte man sich nach eines Widerrufs der Einzugsermächtigung genau überlegen, welchen Zahlungsweg man in Zukunft in Anspruch nimmt. Will man einen Dauerauftrag einrichten? Oder jedes Mal zum Fälligkeitsdatum eine Überweisung ausführen? Dies erfordert viel Mühe und auch ein gewisses Maß an Disziplin. Man muss regelmäßig seine Kontoauszüge sehr genau überprüfen, ob nicht doch das ein oder andere Unternehmen doch noch abgebucht hat, dies dann wiederum widerrufen, und sich jedes Mal zum Fälligkeitstag überlegen, was man für Überweisungen auszuführen hat.

Jetzt einfach per Kündigungsgenerator die Einzugsermächtigung kündigen.


 
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