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Euroweb Vertrag vorzeitig kündigen - neues Urteil

 
Das OLG Düsseldorf bestätigt hohe Rechnungen (Urteil vom 25. Oktober 2012, Az.: I – 5 U 43/12)

Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebes oder ein Gewerbetreibender und möchten den Internetauftritt Ihrer Firma professionell gestalten lassen? Dann gehören Sie zu dem potentiellen Kundenstamm des Düsseldorfer Unternehmens Euroweb Internet GmbH, das mit Unterstützung von versierten Außendienstmitarbeitern seine Tätigkeiten rund um die Erstellung einer Firmenhomepage anbietet.

Viele Kundenbeschwerden der letzten Jahre lassen vermuten, dass der Euroweb mit Vorsicht zu begegnen ist. Denn oft war von „Betrug" die Rede, von „sittenwidrigen", wegen der hohen Rechnungen auch „wucherischen" Verträgen. Die Beschwerden mündeten häufig in gerichtlichen Verfahren, bei denen Euroweb durchgehend unterlegen war, so beispielsweise laut Urteilen des Landgerichts Düsseldorf vom 25.06.2010 (Aktenzeichen 22 S 282/09) und 28.07.2011 (Az. 7 O 311/10).

Aktuelles Urteil Doch mit dem neuen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2012 (Az. I – 5 U 43/12), das sein eigenes Urteil vom 27. September 2012 (Az. I-5 U 36/12) bestätigt, muss ein Umdenken stattfinden. Denn der Vertragspartner der Euroweb wurde zur Zahlung von 5.906,61 € verurteilt.

Welcher Sachverhalt und welche Gründe lagen dem Urteil zugrunde? Der Inhaber eines Steinmetzbetriebes schloss mit Euroweb einen Internet-System-Vertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Wenig später, ohne dass die vertraglich vereinbarten Arbeiten begonnen waren, kündigte der Steinmetz den Vertrag.

Der Steinmetz durfte den Vertrag vorzeitig kündigen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf und verwies auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs vom 04.03.2010 (Az. III ZR 79/09) und 27.01.2011 (Az. VII ZR 133/10). Der Bundesgerichtshof charakterisierte hierin die Verträge entgegen der Auffassung der Euroweb nicht als Dienstverträge, sondern als Werkverträge mit dem entscheidenden Unterschied, dass ein Werkvertrag gemäß § 649 BGB für den Vertragspartner der Euroweb jederzeit kündbar ist. Euroweb darf dann jedoch mittels Abrechnung hohe Beträge im oberen vierstelligen Bereich fordern.

Im Gegensatz zu den früheren Gerichtsverfahren ist es Euroweb in beiden Verfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gelungen, zivilprozessual darzulegen, was ihr trotz der Vertragskündigung rechtmäßig zusteht. Sie hat aus den für sie negativen Urteilen der Vergangenheit also gelernt.

Welche Folgen hat dieses Urteil? Bevor ein Vertrag mit Euroweb aufgrund guten Zuredens und eventueller falscher Versprechungen des Vertriebsmitarbeiters unterschrieben wird, sollte dieser eingehend gelesen und keinesfalls noch in Gegenwart des Vertriebsmitarbeiters unterschrieben werden.

Sollte der Vertrag bereits zum Abschluss gekommen sein, ist zu prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung rentabel ist. Alternativ besteht vielleicht sogar die Möglichkeit, den Vertrag auf andere Weise zu beenden, beispielsweise wegen Täuschung anzufechten, ohne die hohen Rechnungen der Euroweb bezahlen zu müssen. Es ist dringend zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat einzuholen.


 
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