Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Lehrling

 
Ein Kündigungsschreiben kann von einem Lehrling aus verschiedenen Gründen aufgesetzt werden, generell wird zwischen fristloser und ordentlicher Kündigung unterschieden. Sonderfälle sind ein Aufhebungsvertrag und das Kündigungsschreiben innerhalb der Probezeit.

Allgemeinere Informationen »Ausbildungsverhältnis kündigen (Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)

Kündigung in der Probezeit Innerhalb der Probezeit, welche mindestens einen Monat und höchstens 4 Monate betragen darf (§ 20 BBiG), kann der Auszubildende, aber auch der Ausbilder, ohne Angabe von Gründen, nach § 22 Abs. 1 BBiG, jederzeit das Ausbildungsverhältnis beenden.

War der Auszubildende schon vorher im Betrieb beschäftigt und hat eine Tätigkeit ausgeübt die eng mit der Ausbildung verbunden ist, so wird von vielen Gerichten geurteilt, dass sich die Probezeit um diesen Zeitraum verkürzt.

Verlängert werden kann die Probezei t nur wenn der Auszubildende mehr als zwei drittel der Zeit, z.B. wegen Krankheit, ausfällt.

Bei einer ungültigen Angabe der Probezeit im Ausbildungsvertrag kommt es oftmals dazu, das die gesetzliche Mindestprobezeit von einem Monat rechtskräftig ist.

Kündigung nach der Probezeit Nach der Probezeit gibt es innerhalb der Ausbildung zwei Möglichkeiten zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vonseiten des Lehrlings. Hierbei unterscheidet man zwischen der fristlosen und der ordentlichen Kündigung.

Fristlose außerordentliche Kündigung als Lehrling Die fristlose Kündigung aus einem wichtigen Grund kann vom Auszubildenden ausgesprochen werden, wenn dem Ausbilder schwere Pflichtverletzungen vorgeworfen werden können. Der Kündigungsgrund muss in diesem Fall, nach §22 des Berufsbildungsgesetzes, schwerwiegend sein.

In einer fristlosen Kündigung muss angegeben werden, welche Pflichtverletzungen vorliegen. Da die Kündigung fristlos erfolgt, ist diese unmittelbar wirksam. Bei schweren Pflichtverletzungen handelt es sich unter andere um sexuelle Belästigung, systematisch schlechte Behandlung, das schlechte Vermitteln von Ausbildungsinhalten, Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wichtig: Wenn nach der Kündigung Leistungen der Arbeitsagentur bezogen werden müssen, dann sollte das Vorgehen unbedingt mit der Behörde abgesprochen werden um Komplikationen zu vermeiden.

Bei weniger schweren Pflichtverletzungen muss, je nach Fall der Ausbildungsbetrieb oder der Ausbildende, zuvor mindestens einmal schriftlich abgemahnt werden und ausreichend Zeit zur Besserung gewährt werden. Ist nach mehr als 2 Wochen keine Besserung eingetreten so sollte über die Kündigung nachgedacht werden, denn zwischen Kündigung und Abmahnung sollten nicht mehr als 4 Wochen verstrichen sein.

Versäumte Pflichten, wie das Zahlen der Vergütung zum letzten Arbeitstag eines Monats nach §18 des Berufsbildungsgesetzes, oder das Ausgleichen von Überstunden durch Zuschlag oder Freizeit nach §17 Berufsbildungsgesetz sind hierbei exemplarisch zu nennen. Neben dem Grund der fristlosen Kündigung müssen auch Name, Datum sowie die Unterschrift des Auszubildenden und des Ausbilders angegeben werden.

Eine Alternative Aufhebungsvertrag zur Kündigung kann es sein, im beiderseitigen Einverständnis, ein Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Mehr dazu auch unten.

Ordentliche Kündigung als Lehrling Die ordentliche Kündigung kann wegen Berufswechsel- oder Aufgabe der Ausbildung erfolgen. Mit einer Frist von vier Wochen kann der Lehrling das Ausbildungsverhältnis, nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG), kündigen. Neben der Erklärung, mit Berufung auf den genannten Paragraph, dürfen Name, Datum und Unterschrift von Lehrling bzw. Ausbilder nicht fehlen.

Bei einer Kündigung in der Probezeit stehen dem Auszubildenden folgende Leistungen zu:
Die Vergütung bis zum Tag der Kündigung, der Urlaub berechnet Anteil bis zum Tag der Kündigung und ein einfaches als auch ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. Letzteres beschreibt nicht nur die ausgeführten Tätigkeiten in der Ausbildung, sondern bewertet auch die Leistungen.

Alternative: Aufhebungsvertrag Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung im eigentlichen Sinne, hierbei handelt es sich um das einvernehmliche Beenden des Arbeitsverhältnisses. Auszubildender und Vorgesetzter müssen also einvernehmlich entscheiden, dass das Ausbildungsverhältnis nicht fortgesetzt wird. Der Zeitpunkt der Auflösung des Ausbildungsvertrages kann hierbei durch Ausbilder und Lehrling frei gewählt werden. Es greifen somit keine Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

»Muster eines Aufhebungsvertrages

Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn ein Auszubildender den Ausbildungsplatz wechseln möchte und sich Lehrling und Ausbilder einig sind. Wenn die Lehrstelle, ohne Ersatz, aufgegeben werden soll, ist eine ordentliche Kündigung, mit einer Frist von vier Wochen, sinnvoll. In vereinzelten Fällen entscheidet sich der Ausbilder dazu das Ausbildungsverhältnis beenden zu wollen und schlägt einen Aufhebungsvertrag vor.

Da der Auszubildende durch das Unterschreiben eines solchen Vertrages mitschuldig ist, was die Aufgabe der Lehrstelle betrifft, sollte dies bedacht werden, wenn noch kein neuer Ausbildungsbetrieb in Sicht ist. Problematisch kann es hierbei vornehmlich dann werden, wenn der Auszubildende nach Beendigung des Verhältnisses auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, da dieses bei Mitverschulden, nach § 144 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1, Absatz 3 SGB III, zunächst verwehrt werden kann.

»Gekündigt worden was tun?
»Ausbildungsverhältnis kündigen

Kündigungschreiben Lehrling Muster


»Mit dem Kündigungsgenerator für den Ausbildungsvertrag, als Lehrling, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


Kündigungsschreiben Lehrling Muster:

Musterstadt, den XX.XX.20XX
Arbeitgeber
Strasse + Nr.
Plz + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt

Kündigung des Ausbildungsverhältnisses


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen ich das am XX.XX.20XX geschlossene Ausbildungsverhältnis ordentlich zum XX.XX.20XX.
(Oder: hiermit kündige ich zum sofortigen Zeitpunkt, innerhalb der Probezeit, nach § 22 Abs. 1 BBiG das Ausbildungsverhältnis. Oder: Wegen Ihren wiederholten Pflichtverletzungen:
...detaillierte Erklärung.....
, auf welche ich schon mit der Abmahnung vom XX.XX.20XX daraufhin gewiesen haben und welche Frau/Herr X bezeugen können kündige ich hiermit das Ausbildungsverhältnis fristlos außerordentlich. ).
Hilfsweise erkläre ich die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis aus.

Mit freundlichen Grüßen

M.Mustermann
Mark Mustermann

 
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