Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben Mietverhältnis PKW

 
Der Abschluss von Miet- oder Leasingverträgen für PKWs ist heute nicht nur im unternehmerischen Bereich üblich. Auch Privatkunden machen von den Vorteilen dieser Instrumente zunehmend Gebrauch. In dem nachfolgenden Abschnitt wird Ihnen erläutert worauf Sie bei der Kündigung entsprechender Miet- oder Leasingverhältnisse achten müssen.

Bei der Auflösung eines Miet- oder Leasingverhältnisses infolge der Kündigung ist insbesondere drauf zu achten wie die Rückgabemodalitäten sind, da diese sich zu einem kostspieligen Faktor entwickeln können.

Was sollte vor der Kündigung überprüft werden?

  • Bestehen Schäden an dem Fahrzeug und wie hoch sind diese? Ist es möglicherweise günstiger diese vorab auf eigene Rechnung zu beheben?
  • Ist die vertraglich zulässige Kilometerleistung überschritten worden? Wenn ja, wie hoch fällt die zusätzliche Vergütung für die Mehrkilometer aus? Wenn nein, wie hoch fällt die Gutschrift für die weniger gefahrenen Kilometer aus?
  • Ist das Fahrzeug vor Rückgabe einem Gutachter vorzuführen? Wer trägt die Kosten des Gutachters?
  • Beeinhaltet der Vertrag eine Restwertgarantie? Dann kann es sein das der Mieter die Differenz zwischen vereinbartem Restwert und tatsächlichen Wert bezahlen muss.
  • Wo ist das Fahrzeug zu übergeben?
  • Muss das Fahrzeug gereinigt werden?

Diese Punkte sollte man sehr sorgfältig überdenken bevor man die Kündigung ausspricht und sich angemessen auf die Rückgabe vorbereiten. Erfahrungsgemäß versuchen die Vermieter oder Leasinggeber durch eine penible Haltung hohe Abschlusszahlungen zu erreichen, um daraus noch Profit zu schlagen oder das Fahrzeug nach entsprechender Instandsetzung noch gewinnbringender weiter zu verkaufen. Aus diesem Grund sollte man die Vertragsbedingungen (AGB) vor Kündigung sehr sorgfältig lesen. Ggf. ist bei der Übergabe ein eigener Gutachter beizuziehen, um zu vermeiden das die Abschlusszahlung durch den Vermieter oder Leasingeber unnötig in die Höhe getrieben wird.

Tipp: Es kann hilfreich sein alle Mängel am Fahrzeug, vor der Übergabe, schriftlich und mit Fotos zu dokumentieren.

Ordentliche Kündigung des Leasingvertrages für den PKW

Zu unterscheiden ist bei der Kündigung dann zwischen ordentlicher und außerordentlicher Beendigung. Bei der ordentlichen Kündigung des Miet- oder Leasingverhältnisses muss unbedingt die Kündigungsfrist beachtet werden. Diese bestimmt sich in der Regel danach, ob das Vertragsverhältnis befristet oder unbefristet, mit oder ohne Verlängerungsoption geschlossen wurde.

Die genaue Kündigunsgfrist (z.B. 3 Monate) ergibt sich in aller Regel aus dem Vertrag. Aus den Vertragsbedingungen ergibt sich auch in welcher Form diese zu erfolgen hat. Meistens muss diese schriftlich (oder per Fax) erfolgen. Es bietet sich an aus Beweisgründen immer eine schriftliche Kündigung ggf. per Einschreiben-Rückschein oder durch persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung zu übersenden. Im Schreiben sollten unbedingt angegeben werden:

  • Absender
  • Empfänger
  • Vertragsnummer
  • ggf. Modell und weitere Daten des PKWs
  • Kündigungszeitpunkt

Fristlose Kündigung des Mietverhältnisses für ein PKW

Eine außerordentliche Kündigung kann jederzeit erfolgen unabhängig davon, ob diese vertraglich vereinbart wurde. Eine solche ist immer zulässig, wenn die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist, weil eine der Partei seine Vertragspflichten in gravierender Weise nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

  • Bei Zahlungsverzug, wenn der Mieter mit zwei aufeinander folgenden monatlichen Leasingraten oder eines nicht unerheblichen Teils der Raten in Verzug ist (§ 286 BGB). Meistens, wird im Vorfelde, vom Leasinggeber sicherheitshalber noch eine Mahnung geschickt.
  • Starker Beschädigung des Fahrzeugs, die 60 Prozent des Wiederbeschaffungswerts des Kfz übersteigt (BGH NJW 87, 377; NJW 98, 2284)
  • Totalschaden: Für den PKW muss i.d.R. ein gleichwertiges Kfz wiederbeschafft werden. Es sei denn der Leasingnehmer macht von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch.
  • Diebstahl des Leasinggegenstandes
  • Bei falschen Angaben im Vertrag kann vom Leasingunternehmen gekündigt werden.
  • Im Todesfall können die Erben als auch das Leasingunternehmen nach § 580 BGB kündigen. Es muss dann jedoch dem Unternehmen der Gewinnanteil erstatt werden.
Es kann dabei unter Umständen ein Schadenersatzanspruch auf den Mieter des Leasinggegenstandes zukommen.

Kündigungsschreiben Mietverhältnis PKW Muster


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Kündigung des Leasingvertrages zum XX.XX.20XX


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Leasingvertrag, über das Fahrzeug XY, mit der Nummer XXXXXXXX zum XX.XX.XXXX. Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte teilen Sie mir wo und wann die Übergabe des Fahrzeuges stattfinden soll. Sowie ob es vor der Übergabe gereinigt werden muss und bestätigen Sie diese Kündigung und den Beendigungszeitpunkt möglichst bald schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen,

M.Mustermann
Maria Mustermann

 
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