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Kündigung beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS)

 
Beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) können neben den Tickets für Einzelfahrten, Tages-, Wochen und Monatstickets auch Tickets im Abo gekauft werden. Dabei gelten dieselben Regelungen für eine Kündigung, egal ob es sich um den alten Verbundpass oder elektronisches Ticket (eTicket) zusammen mit der polygoCard handelt.

Geregelt sind die Abos in den gemeinsamen Beförderungs- und Abo-Bedingungen des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS). Das Abo-Center der Deutschen Bahn (DB Vertrieb GmbH) und der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) bieten die Abos an.

Kündigungsfristen Der VVS wirbt damit, dass für zwölf Monate fahren, nur zehn Monate gezahlt werden müssen. Bezahlt werden können die Abos entweder monatlich mit zwölf Abbuchungen vom Bankkonto oder einmal jährlich.

Für die Kündigung der verschiedenen Abos gelten jedoch unterschiedliche Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.

Der Abo-Vertrag ist für zwölf Monate gültig. Er verlängert sich automatisch für weitere zwölf Monate, wenn er nicht innerhalb der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird. Laut den Abo-Bedingungen gilt das Datum des Poststempels.

Recht auf eine vorzeitige Kündigung Der Abo-Vertrag kann auch vor Ende des zwölfmonatigen Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des folgenden Kalendermonats.

Die Kündigung wird aber nur wirksam, wenn die Wertmarke bis zum 5. des Monats dem Abo-Center zurückgegeben wurde, nach dem die Kündigung wirksam wurde.

Liegt die Wertmarke dem Abo-Center zu diesem Zeitpunkt nicht vor, ist die Kündigung nicht wirksam.

Überzahlungen werden vom Abo-Center durch Banküberweisung erstattet. Sollten sich durch die Kündigung, wegen der kürzeren Laufzeiten, Tarifdifferenzen ergeben, werden diese bei der Erstattung abgezogen. Die Details sind im § 10 „Erstattung von Beförderungsentgelt", sowie in Abschnitt 4.2.1.4 JahresTickets der gemeinsamen Beförderungsbedingungen geregelt.

Achtung: Das Abo ist zwar jederzeit kündbar, jedoch wird der Preis wenn nicht zum Laufzeitende gekündigt wird, auf Basis des entsprechenden Monats-Tickets, neu berechnet. Beim JahresTicketPlus und dem SeniorenTicket wird der Erstattung ein Zehntel des gesamt Preises des entsprechendne Jahrestickets abgezogen.

Besonderheiten beim 14-Uhr-JuniorTicket: Wenn der Abonnent das 21. Lebensjahr vollendet wird das Ticket vom zuständigen Abo-Center automatisch schriftlich gekündigt. Die Wertmark (sofern noch vorhanden) sind jedoch bis zum 5. des nachfolgenden Monats an das jeweilige Abo-Center zurückzugeben.

Eine Überzahlung wird einem erstattet. Für bereits genutzte Monate wird bei einem Jahresabo des JuniorTickets für jeden angebrochenen Monat der Preis einer Monatswertmarke abgezogen. Ferner wird ein Bearbeitungsentgelt von 5€ veranschlagt.

Fristlose außerordentliche Kündigung Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Tariferhöhung. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Tariferhöhung erfolgen. Wurde der erhöhte Betrag bereits eingezogen wird er erstattet.

Für spezielle Einzelfälle einer Kündigung ist es angebracht, die Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS) einschließlich Anhang 5 einzusehen.

Widerruf Ein Widerrufsrecht besteht bei Beförderungsverträgen nach §312 b (3) 5. BGB leider nicht.

Kündigungsadresse und Inhalt des Schreibens Die Kündigung muss an das Abo-Center gerichtet werden, in welchem das Abo gekauft wurde. Das Kündigungsschreiben sollte Name und die Adresse des Abonnenten, die Kundennummer, das Datum des Schreibens, sowie das Wort Kündigung im Betreff beinhalten.

In der Regel handelt es sich um:

Stuttgarter Straßenbahnen AG
AboCenter
Postfach 80 10 06
70510 Stuttgart

oder

DB Vertrieb GmbH
Abo-Center
Postfach 10 10 64
70009 Stuttgart

Die Kündigung muss auch den Kündigungstermin enthalten. Der Brief ist auf jeden Fall eigenhändig zu unterschreiben.

Um, bei einer postalischen Kündigung, ein Beleg zu haben, ist es am besten sie per Einschreiben-Rückschein an das entsprechende Abo-Center der DB Vertrieb GmbH und der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zu schicken.

Die Kündigung kann auch persönlich beim Abo-Center abgegeben werden. Dabei sollte am besten um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung gebeten werden.

Kündigung Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Kündigung beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Stuttgarter Straßenbahnen AG
AboCenter
Postfach 80 10 06
70510 Stuttgart

oder

DB Vertrieb GmbH
Abo-Center
Postfach 10 10 64
70009 Stuttgart
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein XY-Abo, mit der Kundennummer V123456, fristgemäß ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen den Preiserhöhungen zum XX.XX.20XX kündige ich mein XY-Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Meine Kundennummer lautet: V123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit einer Angabe des Beendigungszeitpunktes, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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