Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung eines gemieteten Campingplatzes

 
Um dem alltäglichen Stress zu entfliehen nutzen viele Menschen die Möglichkeit, die Wochenenden, die Brückentagen oder den Jahresurlaubes auf einem Campingplatz zu verbringen.

Mit der Zeit können sich jedoch die Lebensumstände so verändern, das man den gemieteten Campingplatz bzw. den Dauerstellplatz wieder kündigen möchte.

Kündigungsfristen bei Campingplätzen Jahrescampingplätze werden in der Regel für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Daneben gibt es jedoch auch Saisonmietverträge mit einer Laufzeit von 6 Monaten. Dieser läuft in der Regel vom 01.04. bis zum 31.10. des jeweiligen Jahres.

Bei den gemieteten Jahrescampingplätzen verlängert sich die Laufzeit in der Regel jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der bestehende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.

Wurde der Vertrag bereits verlängert, so kann dieser erst zum Ablauf der neuen Laufzeit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.

Befristete Verträge, wie die meisten Saisonmietverträge bedürfen keiner gesonderten Kündigung sondern enden automatisch zu dem im Vertrag angegebenen Termin.

Sicherheitshalber sollte im Vertrag und in den AGBs nachgelesen werden ob eine Abweichende Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Tipp: Fristen von mehr als 3 Monaten sind in der Regel nicht zulässig.

Sonderkündigungsrecht : fristlose außerordentliche Kündigung Neben der Möglichkeit, den gemieteten Campingplatz durch Aufhebung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen vorzeitig zu beenden, besteht natürlich auch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht jedoch für den Pächter z.B. bei:

  • einer Erhöhung der jeweiligen Platzmiete . In diesem Fall muss, sofern die Erhöhung nicht schon im Vertrag festgelegt wurde, der Pächter über die angekündigte Erhöhung informiert werden.

    Ab dem Zeitpunkt an dem der Pächter Informationen erhalten hat (z.B. wenn der Brief im Briefkasten angekommen ist) beginnt eine 4-wöchige Frist zu laufen, innerhalb derer vom Pächter außerordentlich gekündigt werden kann.

    Dies bedeutet, dass das Kündigungsschreiben vor Fristablauf beim Verpächter ankommen muss. Als Kündigungstermin ist dabei im Schreiben der Termin zu wählen an dem die Preiserhöhung in Kraft tritt.

    Achtung: Beträgt die Erhöhung weniger als 10% oder verbessert sich das Angebot für den Pächter gleichzeitig mit der Erhöhung so besteht unter Umständen kein Rechtsanspruch auf eine vorzeitige Beendigung des Vertrages.
  • Wenn sich die Bedingungen des Pachtvertrages so ändern, das eine Nutzung wie bisher nicht mehr möglich ist bzw. die Änderungen für den Pächter deutlich nachteilig ist.

    Hier gilt wie bei einer Mieterhöhung, ab dem Zeitpunkt an dem der Pächter informiert wurde, eine 4-wöchige Frist zu laufen innerhalb derer außerordentlich gekündigt werden darf.

    Wichtig: Diese Frist beginnt schon wenn ein Schreiben ungelesen im Briefkasten liegt und das Kündigungsschreiben muss beim Verpächter vor Ablauf der Frist angekommen sein.
  • Wenn der gepachtete Platz nicht oder nur teilweise nutzbar ist oder gravierende Mängel aufweist muss dem Verpächter eine schriftliche Mahnung zugestellt werden und dabei eine ausreichende Frist gesetzt werden innerhalb der die Mängel zu beheben sind.

    Ist auch nach Fristablauf keine Besserung eingetreten oder drückt der Verpächter unmissverständlich (z.B. durch eine schriftliche Mitteilung) aus, dass er keine Verbesserung vornehmen wird so kann fristlos gekündigt werden.
  • Daneben bestehen für den Verpächter noch weitere Gründe für das Sonderkündigungsrecht. Z.B. wenn der Pächter wiederholt gegen Regeln verstößt.

    Für eine Rückerstattung eines anteiligen Mietzinses besteht im Fall einer Sonderkündigung durch den Verpächter oftmals kein Anspruch des Pächters.

Daten in der Kündigung Die Kündigung des gemieteten Campingplatzes muss schriftlich erfolgen. Wird dieser per Post gesandt, so ist ein Versand per Einschreiben-Rückschein zu empfehlen.

Natürlich kann die Kündigung auch persönlich abgegeben werden. Hierbei sollte man auf einer schriftlichen Empfangsbestätigung bitten.

Ob eine Kündigung per Fax oder E-Mail möglich ist, muss im Pachtvertrag eingesehen werden. Denn nicht alle Campingplätze akzeptieren diese Kündigungsarten. Ein Versand per E-Mail ist jedoch aus Beweisgründen weniger empfehlenswert.

Die Kündigung sollte

  • den Namen und die Anschrift des Pächters
  • das aktuelle Datum und den Kündigungstermin
  • die genaue Lage oder Bezeichnung der Parzelle
  • den Namen und die Anschrift des Adressaten
  • sowie eine eigenhändige Unterschrift enthalten.

Kündigungsschreiben Campingplatz Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für ein Campingplatz, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigung Campingplatz Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Verpächter
Strasse Nr.
Plz. Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Campingplatzes


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Campingplatz in XY, mit der Platznummer 123, ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Wenn zutreffend:
Wegen der Erhöhung der Platzmiete / der Änderungen am gemieteten Platz zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.
Oder: Da die Mängel, welche ich Ihnen schon mit Schreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte, unter Anderem - hier die Mängel genau beschreiben - ,noch immer bestehen kündige ich hiermit den Vertrag fristlos.
Die Platznummer lautet 123. )

Hilfsweise kündige ich die Campingplatz zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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