Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung Verein

 
Es gibt viele Gründe, eine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen. Bei einer Kündigung spielt es jedoch keine Rolle, ob sie aus persönlichen, finanziellen oder zeitliche Motiven heraus geschieht. Damit die Kündigung wirksam wird und man nicht erneut eine Kündigung schreiben muss sollte man auf einige Punkte achten.

Hat man den Entschluss gefasst, eine Vereinsmitgliedschaft zu kündigen, so muss man sich als ersten Schritt die Satzung des Vereins ansehen. Der Vertrag, der bei Eintritt in den Verein geschlossen wurde, bezieht sich immer auf die derzeitig gültige Satzung des Vereins als Basis.

Die darin festgelegte Kündigungsfrist muss in der Regel eingehalten werden. Üblicherweise handelt es sich um eine Frist von 3 Monaten, welche zum Jahresende oder zum Ablauf der Abrechnungsperiode gezählt wird.

Ist in der Satzung oder im Vertrag eine andere Regelung vereinbart ist meistens diese rechtsgültig und muss eingehalten werden. Kündigungsfristen von länger als 3 Monaten sind nicht zulässig.

Es ist also auch zu überprüfen, ob man nur zu einem bestimmten Stichtag (z.B. zum Jahresende, zum Ende der Abrechnungsperiode oder zum 15ten eines Monats) kündigen kann, oder ob eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit möglich ist.

Geht die Kündigung nicht rechtzeitig ein, verlängert sich der Vertrag laut Satzung (meistens um ein weiteres Jahr).

Außerordentliche fristlose Kündigung der Vereinsmitgliedschaft Eine außerordentliche Kündigung ist, je nach Satzung, nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen. Bei einigen Vereinen ist die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gar nicht vorhanden. In jedem Fall müssen die Gründe für die außerordentliche Kündigung, im Schreiben, erläutert werden.

Denkbare Gründe sind:

  • Eine Erhöhung der Gebühren oder eine Verschlechterung des Angebots, sofern die Vereinsmitglieder über die Änderung nicht mit abstimmen konnten.

    In diesem Fall muss das Kündigungsschreiben innerhalb von 4 Wochen beim Verein eingehen. Gezählt wird diese Frist ab dem Termin an dem man über die Änderungen informiert wurde. Es gilt dabei schon der Tag an dem das Schreiben im Postkasten liegt, auch wenn man diesen noch gar nicht geöffnet hat.

    Wichtig: Als Kündigungstermin ist dabei immer der Zeitpunkt anzugeben ab dem die Änderungen in Kraft treten
  • Eine schwere länger dauernde oder chronische Erkrankung die es einem unmöglich macht die Leistungen des Vereins länger zu nutzen (insbesondere z.B. bei einem Sportverein).
  • Ein Umzug an einen zu weit entfernten Ort oder in das Ausland, insbesondere wenn dieser Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen erforderlich ist.
  • Bei einem nachweisbarem gravierenden Fehlverhalten der Vereinsleitung oder wenn das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerrüttet ist. Wichtig: Die Gründe müssen mit Belegen nachweisbar sein. Daher sollten alle Punkte und ggf. vorhandene Gespräche aus dem Gedächtnis genaustens protokolliert werden.
  • Beim Tod des Mitglieds können die Erben kündigen. Dabei ist eine Kopie des Erbscheins anzufügen. Diese Kündigung sollte schnellst möglich ausgesprochen werden.

Wichtig: Wird außerordentlich gekündigt so sollte im Kündigungsschreiben immer genau der oder die Gründe benannt werden und falls vorhanden Belege (in Kopie) beigefügt werden.

Ferner empfiehlt es sich in einer fristlose Kündigung immer zusätzlich auch hilfsweise eine ordentliche Kündigung auszusprechen, für den Fall das die Sonderkündigung nicht zulässig ist.

Was muss das Kündigungsschreiben enthalten und was ist weiteres zu beachten? Eine Kündigung des Vereins sollte immer schriftlich erfolgen und mit einer handschriftlichen Unterschrift.

Die Kündigung ist nur dann gültig, wenn sie fristgerecht beim Empfänger eingegangen ist. Darum sollte man rechtzeitig kündigen und das Kündigungsschreiben per Einschreiben verschicken. So hat man zusätzlich einen Beleg in der Hand, für den Fall dass es später einmal hinsichtlich Kündigung und des Briefeingangs zu Schwierigkeiten kommen sollte.

Übergibt man die Kündigung selbst, empfiehlt es sich, sich schriftlich die Übergabe bestätigen zu lassen.

»Muster einer schriftlichen Empfangsbestätigung

Beim Kündigung schreiben für den Verein gibt es einige Bestandteile, die auf jeden Fall beachtet werden müssen.

  • Nachdem die Empfängeradresse ihren Platz im oberen linken Bereich des Schreibens gefunden hat, sollte man die Betreffzeile mit der Mitgliedsnummer und / oder der Vertragsnummer als Zusatzinformation vervollständigen.
  • Das Datum an dem die Kündigung geschrieben wurde darf auch nicht vergessen werden.
  • Im Hauptteil erklärt man seine Kündigungsabsicht, indem man erläutert was (welcher Vertrag genau) zu welchem Zeitpunkt gekündigt werden soll. Das heißt es wird der Tag genannt zu dem der Vertrag beendet wird.

    Tipp:Wer sich nicht sicher ist zu welchem Datum gekündigt werden kann hat die Möglichkeit „zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu schreiben und damit den Verein das richtige Datum berechnen zu lassen.

    Auch sollte wenn vorhanden die Mitglieds- oder Vertragsnummer angegeben werden.
  • Man kann eine fristgerechte Kündigung schreiben, ohne die Gründe für die Kündigung zu erläutern. Sollte es sich jedoch um eine fristlose außerordentliche Kündigung handeln so sollte der Grund im Schreiben genannt werden und etwaige Belege angefügt werden.
  • Sollte es eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge geben, so sollte diese Ermächtigung zum Kündigungsstichtag widerrufen werden.
  • Für die eigenen Unterlagen ist es ratsam im letzten Satz der Kündigung eine Kündigungsbestätigung zu verlangen.

Eine Kündigung, die fristgerecht beim Empfänger eingegangen ist, darf nicht abgelehnt werden. Einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch widersprochen werden, wenn ausreichende Gründe für diese Kündigung nicht oder nicht mehr vorliegen.

»Kündigungsschreiben Verein Muster
»Kündigungsschreiben Verein Vorlage

 
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