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Kündigung wenn der Arbeitnehmer ständig verspätet ist

 
Wer einen Arbeitnehmer einstellt, erwartet von diesem auch, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Dies gehört zu den arbeitsrechtlichen Pflichten eines Arbeitnehmers. Pünktliches Erscheinen zeigt Motivation, Zuverlässigkeit und dient dem Wohlergehen des Unternehmens.

Verspätet sich ein gezielter Mitarbeiter immer wieder, wirkt sich das nicht förderlich auf die Arbeitsmoral aus. Auch andere Arbeitskollegen können dadurch beeinträchtigt werden. Nicht zu vergessen, kann dies den Betrieb immens schaden. Doch leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Mitarbeiter ihre Pausen überziehen oder einfach zu spät zur Arbeit erscheinen. Der Betriebsablauf funktioniert nicht mehr reibungslos und für den Arbeitnehmer muss das Verhalten Konsequenzen haben.

Was kann der Arbeitgeber tun? Wenn ein Arbeitnehmer häufig zu spät kommt, läuft er Gefahr zunächst eine Abmahnung zu erhalten. Wiederholt sich dieses Verhalten kann er nach einer weiteren Abmahnung die Kündigung erhalten. Dadurch lässt sich eine verhaltensbedingte Kündigung begründen. Wenn der Arbeitnehmer jedoch unverschuldet zu spät kommt, braucht er sich jedoch keine Gedanken machen. Denn wenn er das Zuspätkommen beweisen kann, z. B. Bahn kam zu spät, hat der Arbeitgeber keinen Grund für eine Abmahnung. Erhält der Arbeitnehmer dennoch eine Abmahnung so kann der diese zurückweisen.

Doch ist das Zuspätkommen fahrlässig oder vorsätzlich, dann kann dies zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Dies gilt auch wenn der Arbeitnehmer mehrmalig wegen z.B. einer Verspätung der Bahn zu spät kommt, sofern diese zu erwarten war. Die Abmahnung muss in diesem Fall schriftlich erfolgen und mindestens folgenden Inhalt aufweisen:

  • Beschreibung des fehlerhaften Verhaltens (i.e. Wiederholtes zu spät kommen)
  • Inaussichtstellen der Kündigung wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt.
  • Der Arbeitgeber sollte sich den Empfang durch den Arbeitnehmer schriftlich bestätigen lassen.
  • Es gibt jedoch kein Mitbestimmungsrecht durch den Betriebsrat, dies ist nur bei der Kündigung der Fall.
  • Nach § 314 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch muss vor der Kündigung mindestens eine Abmahnung ausgesprochen werden.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer? Ist die Abmahnung aus Sicht des Arbeitnehmers ungerechtfertigt, kann er eine Gegendarstellung einreichen. Auch eine Gegendarstellung sollte immer schriftlich erfolgen. Der Empfang sollte sich der Arbeitnehmer, durch den Arbeitgeber, quittieren lassen.

Die Gegendarstellung ist dann Gegenstand der Personalakte. Für eine eventuell später folgende Kündigung ist die Gegendarstellung besonders wichtig, da sie gerichtlich geprüft werden könnte. Man kann sich auch einen Anwalt nehmen, der sich um arbeitsrechtlichen Themen gut auskennt. Wenn der Betrieb über einen Betriebsrat verfügt, so kann der Arbeitnehmer gemäß § 84 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz dort Beschwerde einlegen, wenn er der Meinung ist, die Abmahnung ist nicht gerechtfertigt.

Es dürfen dem Arbeitnehmer dann keine Nachteile entstehen. Der Betriebsrat ist verpflichtet die Beschwerden von den Arbeitnehmern entgegenzunehmen, gemäß § 85 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz. Sollte es dann zu einer Kündigung kommen, ist der Betriebsrat gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz anzuhören und hat ein Mitbestimmungsrecht.

Weiterführende Artikel:

»Abmahnung (Informationen) Direkt zum Muster
»Verhaltensbedingte Kündigung
»Gegendarstellung zu einer Abmahnung als Arbeitnehmer

Kündigung eines Arbeitnehmers wegen mehrfachem Zuspätkommens Muster


»Mit dem Kündigungsgenerator für einen Arbeitsvertrag bei Zuspätkommen ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben Muster herunterladen:


Kündigungsschreiben Arbeitnehmer fristlos wegen mehrfachem Zuspätkommens Muster:

Musterstadt, den 27.12.20XX
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt
ARBEITGEBER XY
Musterstrasse 12
12345 Musterstadt

Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum XX.XX.20XX


Sehr geehrte/r Frau/Herr XY,

hiermit kündigen wir fristlos den mit Ihnen am XX.01.20XX geschlossenen Arbeitsvertrag. Hilfsweise erklären wir die ordentliche Kündigung zum 29/30/31.XX.20XX (Ende des Monat X).

Begründung: In den vergangenen Tagen sind Sie wiederholt zu spät gekommen. Die genauen Daten sind der XX.XX.20XX, an welchem Sie erst um X:XX Uhr (statt X:XX), der XX.XX.20XX an dem Sie um X:XX (XX Minuten zu spät) und der XX.XX.20XX an dem sie ebenfalls mehr als XX Minuten verspätet waren und erst um X:XX Uhr erschienen sind. Zeugen hierfür sind Herr ....., Frau ...... und Frau .......

Wir haben Sie schon mit den Abmahnungen vom XX.XX.20XX und XX.XX.20XX darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten nicht hinnehmbar ist, es stört den Betriebsablauf nachhaltig, sowie beschädigt die Arbeitsmoral in unserem Unternehmen und macht Ihre Weiterbeschäftigung deshalb unmöglich.

Der Betriebsrat wurde sowohl zur fristlosen Kündigung als auch zur hilfsweisen ordentlichen Kündigung angehört und hat in beiden Fällen seine Zustimmung gegeben.

Zur Vermeidung der Minderung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld ist es zwingend notwendig das Sie sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts, des Arbeitsverhältnisses, persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.

Mit freundlichen Grüßen


M.Mustermann
Mark Mustermann, Geschäftsführer

 
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