Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben für Ämter und Behörden

 
Ämter und Behörden erlassen in der Regel nach Antrag entsprechende Bescheide. Liegen die Voraussetzungen für den entsprechenden Bescheid und die entsprechende Leistung nicht mehr vor , so ist eine Kündigung erforderlich.

Die Kündigung für Ämter und Behörden unterliegt strengen Formvorschriften. Es gibt hierfür meist einen amtlichen Vordruck, den man für die Kündigung benutzen muss. Die Form der Kündigung kann man in der Regel dem erlassenen Bescheid entnehmen.

Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten. Auch diese kann man dem Bescheid entnehmen. Sie sind in der Regel zeitlich festgesetzt und bindend.

Wenn man ein Kündigungsschreiben selbst aufsetzt um eine bessere Kommunikation mit den Sachbearbeitern bei der Behörde zu haben, sollte man das entsprechende Formular, welches vom Amt für die Kündigung vorgesehen ist, trotzdem ausfüllen, unterschreiben und der eigenen Kündigung beifügen.

Wichtig ist, dass man in jedem Fall angibt, um welchen Bescheid es sich handelt und auch das Aktenzeichen beziehungsweise Geschäftszeichen des Amtes / der Behörde muss unbedingt in der Kündigung angegeben sein und, wenn bekannt, auch der Sachbearbeiter. Je mehr Angaben man im Schreiben macht, umso schneller kann es dem entsprechenden Sachbearbeiter zugeordnet und von diesem bearbeitet werden.

Die Kündigung sollte in jedem Fall enthalten: Namen, Anschrift, Telefonnummer für Rückfragen, korrekte Adresse, gegebenenfalls den Sachbearbeiter, das Geschäftszeichen und die genaue Bezeichnung des zu kündigenden Bescheides. Außerdem ist die eigenhändige Unterschrift wichtig.

Grundsätzlich kann man die Kündigung beim Amt abgeben und wenn man eine Kopie dabei hat auf dieser auch ein Stempel als Empfangsbestätigung erhalten. Sollte eine persönliche Abgabe nicht möglich sein, so sollte man das Kündigungsschreiben in jedem Fall per Einschreiben Rückschein versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Zugang beim Amt zu haben. Denn für die Einhaltung der Frist ist nicht maßgeblich, wann die Kündigung geschrieben oder abgeschickt wurde, sondern wann sie beim eintsprechenden Amt beziehungsweise der entsprechenden Behörde eingegangen ist.

Kündigungsschreiben für Ämter und Behörden Muster:
Wohnort, den XX.XX.XXXX
Adresse des Amtes /der Behörde
Herr/Frau Sachbearbeiter
Musterstrasse 12
12345 Musterstadt
Maria Mustermann
Mustergasse 2
12346 Musterstadt

Bescheid über Arbeitslosengeld II vom XX.XX.XXXX

Ihr Zeichen: ......

Sehr geehrte ....,

hiermit möchte ich mitteilen, dass sich die Voraussetzungen, die zum Erlass des oben näher bezeichneten Bescheides geführt haben, geändert haben. Zum XX.XX.XXXX werde ich (eine Anstellung als ... antreten. Daher ist die Zahlung von Arbeitslosengeld ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich. / eine geringfügige Beschäftigung mit einem regelmässigen monatlichen Einkommen von maximal 400 Euro aufnehmen. / etc. )

Sollten Sie noch weitere Informationen oder Unterlagen von mir benötigen, bitte ich um entsprechende Benachrichtigung.

Mit freundlichen Grüßen

M.Mustermann
Maria Mustermann


Wenn sich die Voraussetzungen kurzfristig ändern, ist auch eine fristlose Kündigung möglich. In jedem Fall sollte man alle Änderungen mitteilen, um hier eventuellen Repressalien zu entgehen. Fristen sollten immer sofort geprüft und gegebenenfalls im Kalender notiert werden. Im Zweifel sollte man sich beim Amt selbst oder auch bei anderen Einrichtungen beraten und helfen lassen.


 
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