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Kündigungsschreiben NEWS

 
 Wie die ZEIT online meldet, wurde die ehemalige Yahoo Chefin, Carol Bartz, der telefonisch gekündigt worden war, mit einer Abfindung von 16 Millionen Dollar versehen. Diese Zahlen wurden heute vom Unternehmen veröffentlicht, die sie der Börsenaufsicht übergaben. Weitere Zahlen über Bartz' bisherigen Verdienst wurden damit offengelegt: Grundgehalt im Jahr 735000 Dollar, 3 Millionen Dollar Prämie, 9,4 Millionen Aktienanteile und weitere Optionen für den Aktienkauf in Höhe von 2,6 Millionen US Dollar. Da das Unternehmen Yahoo hinter Google und Facebook zurückgefallen war, wurde ihr gekündigt.

Anders verhält es sich bei den ehemaligen 1300 Schlecker Mitarbeiterinnen. Ihnen wurde mit Zustimmung des Betriebsrates gekündigt, so dass ihre Klageabsicht wenig Aussicht auf Erfolg haben wird. Die Anwältin des Insolvenzverwalters machte ihnen das Angebot von einer einmaligen Abfindung von 500€. Wobei anzumerken ist, dass der Betriebsrat auf Grund der Insolvenz wenig Spielraum hatte.

Rechtlich vergleichbar ist die Sachlage im Fall der Ärztin und ehemaligen Spitzensportlerin Karin Büttner-Janz, der vom Vivantes Orthopädie Klinikum in Friedrichshain gekündigt wurde. Auch hier hatten sich die Arbeitnehmervertreter nicht gegen die Kündigung ausgesprochen, so dass sie wirksam wurde. In zwei Woche beginnt der Gütetermin. eine Form, mit der sich noch eine Einigung finden ließe, bevor es zu einer Gerichtsverhandlung käme. Man munkelt hinter vorgehaltener Hand, dass es um mehr als 1 Million € Abfindung gehe. Ausgegangen wird dabei vom monatlichen Durchschnittseinkommen, das bei Chefärzten schnell 10000 € sein können, sowie der Länge der Betriebszugehörigkeit. Im Fall von Büttner-Janz sind dies bereits 20 Jahre. Die ehemalige Turnerin war als Professorin tätig und entwickelte in dieser Zeit erstmals eine künstliche Bandscheibe.

Im letzten Fall liegt dem Verfahren ein Urteil des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein zu Grunde. Das besagt, dass einem Arbeitnehmer gekündigt werden kann, wenn seine Versuche ein schlechtes Arbeitsklima oder schlechte Arbeitsbedingungen zu beseitigen nicht unternommen wurde und er statt dessen eine Anzeige erstattet hat. Der Arbeitgeber hatte einem Angestellten nach einem unfallbedingten Fehlen und nach der Gesundung einer Phase der Kurzarbeit versucht mit einer Abfindung den Auflösungsvertrag zur Arbeit schmackhaft zu machen. Erst als zwei Kollegen klagten, sie wollen, nicht länger am Arbeitsplatz belieben, wenn der Mitarbeiter gehalten wird, wurde die Kündigung ausgesprochen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein stimmte der dann folgenden Aufhebungsklage zu (Sa 331/11).


 
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