Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kreditkarte kündigen

 
Eine Kreditkarte gehört zum alltäglichen Leben heute genauso dazu wie ein Handy. Und angesichts der vielen günstigen oder sogar kostenlosen Kreditkarten ist es nicht unüblich, dass man sogar zwei oder mehrere Karten sein Eigen nennt.

Dennoch gibt es Situationen, in denen man die Kreditkarte kündigen will, sei es, weil man selbst der Meinung ist, zu viele Karten zu besitzen, weil man mit dem Kartenunternehmen an sich nicht mehr zufrieden ist oder weil die zu zahlende Grundgebühr zu hoch ist.

Adressierung Wer eine Kündigung seiner Kreditkarte in Angriff nehmen möchte, muss bereits beim Kündigungsschreiben einiges beachten. Vor allem muss darauf geachtet werden, dass die Kündigung unterschrieben ist und auch an den richtigen Adressaten geht.

Denn die meisten Verbraucher haben ihre Kreditkarte über ihre kontoführende Bank erhalten und insoweit eine Master- bzw. Visa-Card in ihrem Portemonnaie. Da Master bzw. Visa lediglich als Kartengesellschaften fungieren und selbst keine Kreditkarten ausstellen, muss das Kündigungsschreiben an die jeweilige Bank gehen, bei der seiner Zeit die Karte beantragt wurde.

Anders indes sieht es aus, sollte die Kreditkarte beispielsweise von American Express ausgestellt worden sein. Wenn Kartenbesitzer für diese Karte eine Kündigung schreiben wollen, muss sie auch direkt an American Express gerichtet sein.

Kündigungsfrist Dabei ist, unabhängig um welche Kreditkarte es sich handelt, keine Kündigungsfrist mehr zu beachten. Bis vor einigen Jahren galten bei den Banken und Kreditkartenunternehmen sehr uneinheitliche Kündigungsfristen, die mit der Zahlungsdiensterrichtlinie (auch Payment Service Directive: kurz PSD genannt) und anschließend mit der Payment Service Directive 2 (PSD2) und der EU Richtlinie 2015/2366 reguliert wurden.

Nunmehr können Verbraucher quasi zu jeder Zeit ihren Kreditkartenvertrag kündigen, wenn die Bank nichts anderes vereinbart hat.

Maximal kann die Bank eine Kündigungsfrist von 1 Monat vereinbaren. In diesem Fall wäre der Vertrag über die Kreditkarte dann einen Monat nach dem Termin, an welchem das Kündigungsschreiben angekommen ist, beendet.

Falls eine Laufzeit vereinbart ist so kann die Erstlaufzeit 1-2 Jahre betragen, eine Verlängerung maximal 1 Jahr und die Kündigungsfrist wird dann vom Laufzeitende rückwärts gezählt.

Für die Kündigung darf die Bank nur eine angemessen Gebühr verlangen, sofern der Vertrag weniger als 6 Monate gelaufen ist. Danach darf keine Gebühr mehr verlangt werden.

Sogar die Jahresgebühr wird bei einer Kreditkartenkündigung anteilsmäßig erstattet, sollte die Kündigung unterjährig, also vor Ablauf des Jahres, erfolgen. Selbstverständlich gilt diese Regelung natürlich nur für Kreditkarten mit einer zu zahlenden Jahresgebühr.

Widerruf bei neueren Kreditkarten Hat eine Privatperson den Vertrag über die Kreditkarte im Internet, am Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, dann er innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss zu widerrufen. Grundlage für dieses Recht ist unter Anderem §§ 312 b ff. BGB (Fernabsatzgesetz).

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Das Widerrufsschreiben muss dafür spätestens am letzten Tag der 14-Tage-Frist verschickt werden. Wichtig ist das der rechtzeitige Versand notfalls auch bewiesen werden kann.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche oder fristlose Kündigung Falls die vertraglich vereinbarten Preise oder Leistungen verschlechtert werden hängt das Vorgehen davon ab ob im Vertrag und den AGB ein Sonderkündigungsrecht geregelt wird.

Findet sich dort keine Regelung muss den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden und innerhalb von 6 Wochen zum Änderungstermin gekündigt werden.

Bei den meisten Anbietern gibt es jedoch eine Regelung, dass die Änderungen mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilt werden und der Kunde anschließend bis zum Änderungstermin außerordentlich kündigen kann.

Wichtige Punkte im Kündigungsschreiben für eine Kreditkarte
  • Adresse und Anschrift vom Kartenbesitzer und vom ausstellenden Unternehmen.
  • Nummer der Kreditkarte
  • Kündigungszeitpunkt
  • Widerrufung der Einzugsermächtigung, welche man der Kreditkartengesellschaft gegeben hat.
  • Eigenhändige Unterschrift


Mit Abschicken der Kündigung bzw. mit der entsprechenden Bestätigung durch das Kartenunternehmen darf der Karteninhaber seine Kreditkarte nicht mehr zum Bezahlen nutzen. Vielmehr muss er die Kreditkarte unbrauchbar machen, in dem er den Magnetstreifen und den Chip beschädigt. Anschließend ist die Karte oft der Bank zurückzugeben.

Tipp: Es kann sinnvoll sein die Kreditkarte vor dem Rücksenden sperren zu lassen.

Amex-Karten bzw. Karteninhaber, die Kunden einer Direkt-Bank sind, müssen ihre Karte dem Unternehmen direkt zurückschicken, am besten mit Einschreiben gegen Rückschein.

Bevor ein Kreditkartenbesitzer die Kündigung schreibt und an das Kartenunternehmen schickt, sollte er, sofern er auf eine Kreditkarte angewiesen ist, auf alle Fälle bereits einen neuen Kartenvertrag unterschrieben und die neue Kreditkarte in Händen haben.

Eine Kreditkarte ist für viele Dinge im alltäglichen Leben nützlich, da sie gerade für Bezahlvorgänge im Internet und auf Reisen als ein sicheres Zahlungsmittel gilt.

 
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