Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung nach Abmahnung

 
Um eine derartige verhaltensbedingte Kündigung aussprechen zu können, muss man als Arbeitgeber den Arbeitnehmer zunächst erst einmal abgemahnt haben. Ob der Betrieb einmal oder zweimal vor dem Ausspruch der Kündigung abmahnt, liegt im Ermessen des Unternehmens. Die Abmahnung soll den Sinn haben, das Verhalten des Arbeitnehmers zu ändern. So muss eine Abmahnung immer die Bezeichnung der genauen Pflichtverletzung beinhalten, der Arbeitnehmer muss aufgefordert werden, seine Pflichten wieder ordnungsgemäß wahrzunehmen und sein Verhalten zu ändern. In der Abmahnung muss die Kündigung bereits angedroht werden. Verhaltensbedingte Gründe sind immer schuldhafte, mutwillige Verletzungen des Arbeitsvertrages und können unter anderem sein:

  • wiederholte Unpünktlichkeit
  • dauerhaftes schlechtarbeiten
  • Beleidigung von anderen Mitarbeitern und Vorgesetzten
  • Verstoß gegen die Gehorsamspflicht oder
  • Verstoß gegen die Schweigepflicht

Weitere mögliche Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung nach einer Abmahnung finden Sie hier

Ändert der Arbeitnehmer daraufhin sein Verhalten nicht, hat der Arbeitgeber das Recht, ihn ordentlich und fristgemäß zu kündigen. Nur Personen unter Kündigungsschutz dürfen nicht gekündigt werden. Dazu gehören Frauen im Mutterschutz, Schwerbehinderte, Wehrdienst- und Zivildienstleistende, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende.

Im eigentlichen Kündigungsschreiben müssen folgende Angaben unbedingt enthalten sein:

  • Bezeichnung des Arbeitsverhältnisses und Angabe, seit wann dieses besteht
  • Angabe des Datums, an dem die Kündigung rechtswirksam wird (Kündigungsfristen aus Tarifverträgen müssen beachtet werden)
  • Grund der Kündigung
  • Daten der Abmahnung(en)
  • ggfs. Information, dass die Kündigung mit dem Betriebsrat besprochen wurde (wenn einer vorhanden ist)
  • Hinweis auf Meldepflicht bei der Arbeitsagentur
  • Wünsche für die weitere Zukunft (privat und beruflich)
  • Eigenhändige Unterschrift vom Geschäftsführer oder einem Vertretungsberechtigten.

Musterkündigungsschreiben für die Kündigung eines Arbeitnehmers nach Abmahnung:
ORT, den XX.XX.XXXX
Bezeichnung des Arbeitgebers
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT

Betreffende Abteilung (ggfs. Personalnummer)
Name des Arbeitnehmers
STRASSE + HAUSNUMMER
POSTLEITZAHL + ORT

Kündigung des derzeit bestehenden Arbeitsvertrages



Sehr geehrter Herr XXX, (bzw. Sehr geehrte Frau XXX)

hiermit kündigen wir das seit dem ______ (Datum) bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum _____ (Datum). Sollte diese Kündigungsfrist unerwartet nicht mit der Frist im Arbeits- oder Tarifvertrag übereinstimmen, kündigen wir hiermit vorsorglich zum nächsten Termin.

Die Kündigung erfolgt aus verhaltensbedingten, bereits mehrmals angemahnten Gründen. Diese Gründe sind _____ (kurze und konkrete Angabe von Gründen, wie beispielsweise andauernde Unpünktlichkeit oder dauerhaftes Schlechtarbeiten).

Die Abmahnungen erfolgten am ______ (Datum) und am (Datum, falls es eine weitere Abmahnung gab)

Leider ist es uns trotz aller Bemühungen und Gespräche nicht möglich, Sie weiter zu beschäftigen.

Der Betriebsrat hat nach § 102 BetrVG Kenntnis über die Kündigung erlangt und hat diesbezüglich keine Bedenken geäußert. Die entsprechende Stellungsnahme ist der Kündigung als Anlage beigefügt. Persönlichen Unterlagen sowie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis werden wir demnächst übersenden. Gegenüber der Arbeitsagentur haben Sie eine Meldepflicht bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wir bitten dies zu beachten. Wir bitten Sie, den Erhalt der Kündigung durch das beiliegende Empfangsbekenntnis mit Unterschrift zu bestätigen. Danke, für Ihren Einsatz in unserem Unternehmen. Für Ihre weitere private und berufliche Laufbahn wünschen wir Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen



UNTERSCHRIFT
NAME, Geschäftsführer



 
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