Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigungsschreiben wegen gefährlicher Arbeit

 
Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Ausübung von gefährlicher Arbeit und Ihren Möglichkeiten zur Kündigung, wenn Sie davon betroffen sind.

Was bedeutet gefährliche Arbeit? Gefährlich bedeutet, dass ein erhöhtes Unfallrisiko besteht und die Gesundheit gefährdet werden könnte. Darunter versteht man die Arbeit unter großer Hitze oder Kälte, Lärmbelastung, die Arbeit mit Chemikalien und der Umgang mit gefährlichen Materialien. Besondere Betrachtung muss auf Personengruppen gelegt werden, wo die Arbeit mit gefährlichen Materialien zum Beruf gehört. Hier muss die Arbeit grundsätzlich nach Plan verrichtet werden.

Gefährliche Arbeit bei Auszubildenden und Jugendlichen Auch bei Auszubildenden gilt, dass gefährliche Arbeit zu ihrem Ausbildungsplan gehören kann. Jedoch darf der Umgang mit den Gefahrenquellen nicht allein erfolgen, sondern nur beaufsichtigt.

Bei Auszubildenden und Jugendlichen kommt der §22 JarbSchG zu tragen. Hier werden gefährliche Arbeiten und die nicht zulässige Arbeit für Jugendliche festgelegt. Darunter fallen neben Hitze und Lärm auch der Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen. Bei Zuwiderhandlung empfiehlt es sich zuerst einmal Kontakt zum Arbeitgeber aufzunehmen und auch die zuständigen Gewerkschaft zu kontaktieren.

Wenn der Ausbildungsvertrag gekündigt werden soll und gefährliche Tätigkeiten zum Beruf gehören, kann dies mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen getan werden. Vorher mit dem zuständigen Betriebs- oder Personalrat zu sprechen ist empfehlenswert! Nur in besonders schweren Fällen ist eine fristlose Kündigung möglich. Innerhalb der Probezeit beträgt diese Frist jedoch nur 2 Wochen.

Für Arbeitnehmer, die nicht mehr Jugendliche sind, gilt §8 BGV A1. Gefährliche Arbeit ist grundsätzlich erlaubt, soweit die Arbeit von mehreren Personen zusammen ausgeführt wird und sie zu Vermeidung von Gefahren führt. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass eine mit der Arbeit vertraute Person die Aufsicht über die verrichtete Arbeit führt. Sollte die Arbeit von nur einer Person ausgeführt werden, muss der Arbeitgeber für technische und organisatorische Personenschutzmaßnahmen sorgen.

Wann und wie kann gekündigt werden? Es muss dabei unterschieden werden ob es sich um eine direkte Gefahr für Leib und Leben handelt oder nur eine erhöhte Gefährdung. Bei letzterem muss in der Regel innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Generell kann ein Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Kalendermonats, bzw. zum Fünfzehnten eines Monats, kündigen. Dies ist der Fall wenn die gefährliche Arbeit generell zum Arbeitsgebiet gehört.

Wenn gefährliches Arbeiten nicht zum Berufsgebiet gehört, dann ist eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers durchaus möglich. Hier sollte allerdings ein Fachanwalt kontaktiert werden, denn gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf eine Abfindung.

Generell gilt sprechen Sie den Arbeitgeber ruhig und bestimmt darauf an, dass die Tätigkeit zu gefährlich ist und bitten Sie um Besserung. Sollte dieses Gespräch ohne Erfolg bleiben, muss der Arbeitgeber schriftlich, per Einschreiben-Rückschein oder gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung, eine Aufforderung zugestellt werden mir der Bitte die Gefährdung innerhalb einer Frist von 1-2 Wochen abzustellen.

Das Kündigungsschreiben sollte so schnell wie möglich mit Hilfe der Gewerkschaft oder einem Anwaltes aufgesetzt werden. Wichtig für die Kündigung sind:

  • Datum der Kündigung
  • Der aktuelle Arbeitgeber/die Arbeitgeberin
  • Der genaue Grund der Kündigung
  • Sofern es sich nur um eine erhöhte Gefährdung handelt ein Hinweis darauf zu welchem Zeitpunkt(en) Sie den Arbeitgeber schriftlich und erfolglos um Besserung gebeten haben. Am besten lassen Sie sich den Erhalt des Briefes schriftlich vom Arbeitgeber bestätigen oder versenden ein Einschreiben mit Rückschein.
  • Die eigene Unterschrift



Kündigungsschreiben bei gefährlicher Arbeit »Einfach mit dem Kündigungsgenerator ein Schreiben für die Bitte um Nacherfüllung erstellen...

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ORT, den XX.XX.XXXX
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ARBEITNEHMER
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Kündigung wegen Gefährdung


Sehr geehrte/r Frau/Herr XY;

hiermit sehe ich mich gezwungen, wegen der andauernden Gefährdung am Arbeitsplatz, fristlos das Arbeitsverhältnis zu kündigen.

Ich habe erfolglos am XX.XX.XXXX, in einem persönlichen Gespräch mit Herrn/Frau XY, auf die Umstände am Arbeitsplatz hingewiesen. Auch nach meiner schriftliche Aufforderung vom XX.XX.XXXX erfolgte keine Besserung. Die in diesem schreiben gesetzte Frist von 2 Wochen ist mittlerweile erfolglos verstrichen.

Daher mache ich von meinem Recht auf eine fristlose Kündigung Gebrauch.

Bitte bestätigen Sie mit diese Kündigung schriftlich und stellen Sie mir ein qualifiziertes und ein einfaches Arbeitszeugnis aus.

Mit freundlichen Grüßen

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