Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Mieter kündigen

 
»Wenn Sie kein Vermieter sondern ein Mieter sind bitte hier weiterlesen.


Ein Mietvertrag kann für eine im Vertrag ausdrücklich bestimmte Dauer geschlossen werden. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf der im Vertrag bestimmten Frist.
In den meisten Fällen wird die Dauer des Vertragsverhältnisses im Mietvertrag allerdings nicht ausdrücklich festgelegt. Dann liegt ein sogenannter unbefristeter Mietvertrag vor.
Der Vermieter hat aber auch bei einem solchen Vertragstyp die Möglichkeit, sich von dem Mietvertrag zu lösen. Die hierbei wichtigste Möglichkeit ist das Kündigungsrecht des Vermieters.

Nach § 573 Abs. 1 BGB muss ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses vorliegen, die Kündigung zur Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
Der Grund der Kündigung des Mietvertrages, durch den Vermieter, ist im Kündigungsschreiben zu nennen.

Bei dem Kündigungsrecht des Vermieters wird zwischen dem Recht zur fristlosen Kündigung und dem Recht zur fristgemäßen Kündigung unterschieden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung besteht dabei nur in besonderen Fällen. In der Praxis kommt daher das Recht zur fristgemäßen Kündigung viel häufiger zur Anwendung.

Das Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung


Der Vermieter hat das Recht zur fristlosen Kündigung zunächst dann, wenn der Mieter die Mietsache entgegen der vertraglichen Vereinbarung gebraucht (§ 543 (2) 2 BGB).

So zum Beispiel bei Sachbeschädigung oder dem Dauerhaftenüberlassen der Wohnung an andere Personen.

»Kündigung des Mieters bei Sachbeschädigung

Der zweite Fall des Rechts zur fristlosen Kündigung ist der Zahlungsverzug des Mieters. Hat der Mieter die Miete von 2 Monaten oder, in einem längeren Zeitraum, eine Summe die der Miete von 2 Monaten entspricht noch nicht bezahlt so kann nach § 543 BGB Absatz 2.3 der Mieter gekündigt werden.

Der dritte Fall dieses Kündigungsrechts ist dann gegeben, wenn der Mieter einer Wohnung den Hausfrieden in empfindlicher Weise stört. In diesem Fall dient das Kündigungsrecht vor allem dem Schutz anderer Mieter, die ebenfalls in dem Haus leben.

Kündigungsschreiben an den Mieter wegen Unruhe

Das Recht des Vermieters zur fristgemäßen Kündigung


Bei dem Recht des Vermieters zur fristgemäßen Kündigung wird zwischen der ordentlichen Kündigung und der außerordentlichen Kündigung unterschieden. Beide Kündigungsrechte haben gemeinsam, dass die Kündigung erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist wirksam wird.
Wenn der Vermieter dem Mieter kündigen möchte, hat dieser nach dem Kündigungsschreiben also noch etwas Zeit, um seinen Umzug vorzubereiten.

Bei der ordentlichen fristgemäßen Kündigung kann der Vermieter nur dann die Kündigung schreiben, wenn er ein berechtigtes Interesse für die Kündigung nachweisen kann. Ein solches Interesse liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Vermieter einen tatsächlichen Eigenbedarf an der Mietwohnung hat oder wenn der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert würde und dadurch erhebliche Nachteile erleidet (§ 573 Abs. 3 BGB).

Das Recht des Vermieters zur außerordentlichen fristgemäßen Kündigung besteht dagegen in Konstellationen, in denen der Mieter gestorben ist. In solchen Fällen werden die Erben des Mieters automatisch Nachfolger des Mieters. Sie treten also ohne weiteres Zutun im Mietverhältnis an die Stelle des Verstorbenen. Da sich der Vermieter in diesen Fällen seine neuen Mieter nicht aussuchen konnte, kann er ihnen ohne weiteren Grund die Wohnung innerhalb einer Kündigungsfrist kündigen.

Kündigungsfrist


In allen Konstellationen der fristgemäßen Kündigung richtet sich die Kündigungsfrist nach der Dauer des Vertragsverhältnisses. Wenn der Mietvertrag maximal fünf Jahre bestand, beträgt die Frist drei Monate. Bei einer längeren Mietdauer, die aber acht Jahre nicht überschreitet, muss der Vermieter sechs Monate bis zum Auszug des Mieters warten. Bei einer noch längeren Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist nach dem Zugang des Kündigungsschreibens neun Monate.

Wichtig: Im Kündigungsschreiben muss immer der Grund der Kündigung angegeben werden.

Eine Checkliste für ein richtiges Kündigungsschreiben finden Sie hier.

 
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