Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Pensionsfond kündigen

 
Pensionsfonds sind eine Geldanlage im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV), bei der Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer als rechtlich selbstständige Träger in die Pensionskasse einzahlen.

Es wird dabei Vermögen an den Kapitalmärkten angelegt, was später an den Arbeitnehmer mit Beginn des Rentenalters ausgezahlt werden kann. Die Regelungen dazu finden sich unter Anderem auch in § 236 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und §1b Abs. 3 S.1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Eine Kündigung der betrieblichen Altersversorgung und insbesondere eines Pensionsfonds ist nur in besonderen Fällen möglich. Im Folgenden wird genauer darauf eingegangen welche Möglichkeiten bestehen und wie bei einer Kündigung vorgegangen werden sollte.

Kündigungsfrist Je nach Vertragsgestaltung ist auch eine Kündigung vor dem Rentenalter möglich. Dann muss jedoch meist der Arbeitgeber zustimmen. Ob dabei eine Frist einzuhalten ist hängt vom eigenen Vertrag und weiteren Faktoren ab.

Ausnahme: Wenn die berechnete spätere Betriebsrente nur sehr gering ist kann einmalig ausnahmsweise eine Kündigung und die Auszahlung verlangt werden ohne das die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Geld auf Grund, der vertraglichen Regelungen, meist erst zum Rentenalter ausgezahlt wird. Darüber hinaus kann die Kündigung auch weitere Kosten verursachen mehr dazu weiter unten.

Widerruf bei neueren Verträgen Je nach Vertragsgestaltung ist der Vertrag über den Pensionsfond als versicherungsartige oder nicht-versicherungsartige Leistung anzusehen. Von einer Versicherungsleistung ist unter Anderem dann auszugehen, wenn im Vertrag eine Mindestleistung garantiert wird.

Verträge ab 2015 ohne eine Garantie können dagegen unter Umständen nicht dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) unterliegen.

Wenn es sich um eine versicherungsartigen Pensionsfond handel gilt §8 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) und es besteht daher, in vielen Fällen, für den Versicherungsnehmer ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, beziehungsweise 30 Tagen sofern der Vertrag lebensversicherungsähnlichen Charakter hat (siehe auch §152 VVG).

Tipp: Diese Widerrufsfrist beginnt nur dann zu laufen wenn das Versicherungsunternehmen den Kunden ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informiert hat und ihm alle gesetzlich vorgeschrieben Unterlagen ausgehändigt wurden. In der Vergangenheit ist dies jedoch bei zahlreichen Versicherungsunternehmen nicht richtig umgesetzt worden und die Kunden haben dann die Möglichkeit den Pensionsfond noch nach vielen Jahren zu widerrufen. Daher kann es sich oftmals lohnen den eigenen Vertrag, vor einer Kündigung, überprüfen zu lassen.

Wenn das Widerrufsrecht Anwendung findet kann der Versicherungsvertrag bis zum letzten Tag der Widerrufsfrist widerrufen werden und gilt dadurch als ungeschehen.

Wichtig: Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muss der Kunde nachweisen können, dass das Schreiben rechtzeitig dem Versicherungsunternehmen zugegangen ist.

Daher ist es sinnvoll das Schreiben auf einem möglichst sicheren Wege, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein, oder Bote zu verschicken.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Es gibt einige wenige Fälle, in denen der Pensionsfond außerordentlich, das heißt vor der Auszahlungsphase und unter Umständen sogar fristlos, das heißt ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist, beendet werden kann.

Im folgenden Gründe für eine außerordentliche Kündigung des Pensionsfonds:

  • Eine Kündigungsmöglichkeit besteht bei einem Jobwechsel. Wer seinen Job wechselt, kann unter Umständen ganz einfach aus dem Vertrag ausscheiden. Dies gilt auch, wenn das Unternehmen den Betrieb einstellt.

    Aber auch hier gibt es Fallstricke. Befindet sich der neue Arbeitsplatz im selben Unternehmen, an einem anderen Standort oder in einer anderen Abteilung, so ist eine Kündigung im Regelfall nicht zulässig.

    In den meisten Fällen ist es, um Verluste zu vermeiden, sinnvoll das angesparte Kapital auf das Altersvorsorgesystem des neuen Arbeitgebers zu übertragen.
  • Kündigen kann man unter Umständen auch dann, wenn man schwer erkrankt und absehbar ist, dass man das Rentenalter nicht erreichen wird. Doch auch hier kommt es auf die ganz konkreten Vereinbarungen in der jeweiligen Police an.

    In jedem Fall müsste eine solche Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt werden.

Falls der Pensionsfond vorzeitig gekündigt wird ist im Kündigungsschreiben der Grund zu nennen.

Auszahlung des Geldes und Folgen einer Kündigung Auch wenn der Kündigung der Betriebsrente zugestimmt wird, wird das Sparguthaben im Regelfall erst bei Erreichen des Rentenalters des jeweiligen Arbeitnehmers ausbezahlt. Man kann also bei finanziellen Engpässen keinen vorzeitigen Zugriff auf dieses Geld erhalten.

Wichtig: Je nach Vertragsgestaltung müssen bei einer Kündigung des Vertrages gesparte Sozialabgaben und Steuern zurückgezahlt werden.

Alternative zu einer Kündigung Eine Alternative zur Kündigung ist es sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen. Im Rentenalter wird dann eine reduzierte Rente auf Basis des bereits eingezahlten Geldes gezahlt.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann das angesparte Kapital meist auch auf das Altersvorsorgesystem der neuen Firma übertragen werden. Auf diesem Wege kann vermieden werden die ersparten Steuern und Sozialabgaben zu verlieren.

Eine weitere Möglichkeit besteht je nach Vertragsgestaltung darin den Vertrag an einen auf den Ankauf spezialisierten Anbieter zu verkaufen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung und alle anderen Änderungen am Vertrag über den Pensionsfond sind schriftlicher Form vorzunehmen Dabei sollen mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Das aktuelles Datum und der Ort
  • Name und Anschrift beider Vertragsparteien, das heißt des Versicherungsunternehmens und des Versicherungsnehmers.
  • Bei einer Kündigung muss im Schreiben eindeutig erkennbar werden das gekündigt wird.
  • Um die Zuordnung zu erleichtern ist es sinnvoll die Vertragsnummer anzugeben.
  • Entweder ist der Beendigungstermin zu nennen oder das Versicherungsunternehmen zu bitten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Der Grund für die Kündigung oder Änderung des Pensionsfonds ist zu nennen.
  • Zusätzlich kann, auf Grund der DSGVO, eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden. Durch diesen Schritt werden im Regelfall auch zukünftige Rückwerbeversuche verhindert.
  • Ferner sollte um eine schriftliche Bestätigung gebeten werden.

Um für ein eventuellen Streifall abgesichert zu sein ist es wichtig ein Nachweis über den ordnungsgemäßen Zugang des Schreibens zu haben.

Daher sollte der Versand auf einem möglichst sicheren Wege erfolgen. Eine Möglichkeit ist der Versand per Einschreiben-Rückschein oder auch die Zustellung per Bote.

Kündigung Pensionsfond Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Pensionsfonds, ein Schreiben erstellen...

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Musterstadt, den 08.08.20XX
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Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung/Übertragung/Beitragsfreistellung des Pensionsfonds


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Pensionsfond fristgemäß zum nächstmöglichen Termin.


(
Oder: Hiermit beantrage ich eine Beitragsfreistellung für mein Pensionsfond.

Oder falls zutreffend: Auf Grund meines Jobwechsels beantrage ich eine Übertragung des Pensionsfonds auf die Absicherung meines bei meinem neuen Arbeitgeber. Und zwar handelt es sich um folgendes Vertragsverhältnis: - hier den Vertrag und Anbieter genau benennen -

Sofern zutreffend: Auf Grund meiner schweren Erkrankung werde ich nicht in der Lage sein die vereinbarten Leistungen zum Rentenantritt zu nutzen. Daher kündige ich den Vertrag hiermit außerordentlich mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden Sie anbei ein Attest meines Arztes.
)

Die Vertragsnummer lautet: PV1234567,

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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