Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Rentenversicherung kündigen

 
Die Kündigung einer Rentenversicherung durch den Versicherten sollte gut überlegt sein. Bevor man eine Kündigung in Erwägung zieht, sollte man auch die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung (hierbei wird die Versicherung auf dem zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung erreichten Level eingefroren, die spätere Rente fällt somit geringer aus) oder an eine Herabsetzung der monatlichen Leistung denken. Denn die Kündigung ist in der Regel mit Verlust verbunden, man erhält maximal den Rückkaufswert (das sind die Sparanteile der Beiträge samt Zinsen) der Versicherung.

In den ersten Jahren ab Vertragsabschluss bekommt der Versicherte bei einer Kündigung regelmäßig weniger als das bereits eingezahlte Kapital zurück - Das Rentenversicherungsunternehmen reduziert die zurückzuzahlende Summe um die Provisionskosten für den Vermittler und um zum Teil hohe Stornogebühren für die vorzeitige Auflösung des Vertrags.

Dennoch kann es bei Verlust des Arbeitsplatzes, längerer Krankheit oder einer saftigen Mieterhöhung dazu kommen, dass man dringend Geld benötigt und die Beiträge für die Rente nicht mehr begleichen kann.

Kündigungsfrist Rentenversicherung Grundsätzlich kann man eine Rentenversicherung frühestens zum Ende eines Prämienzahlungszeitraumes kündigen und außerdem nicht vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Bei monatlicher Prämienzahlung kann man den Vertrag als Versicherter zum Ende des kommenden Monats hin auflösen. Ist viertel-, halb- oder jährliche Zahlungsweise vereinbart, kann zum Ende dieser Fristen gekündigt werden. Die Kündigunsfrist selbst beträgt einen Monat.

Die Kündigung der Rentenversicherung sollte schriftlich erfolgen - zu Beweiszwecken sollte man ein entsprechendes Kündigungsschreiben verfassen. Außerdem muss man bei der Kündigung die Versicherungspolice dem Versicherer aushändigen, vorher sollte eine Sicherungskopie angefertigt werden. Bei einer Aufkündigung des Vertrags nach zehn oder zwanzig Jahren bekommt der Kunde häufig die eingezahlten Beiträge vollständig zurück. Die Summe wird als Einmalerlag oder in Rentenform rückerstattet.

Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht gibt es noch den Rücktritt gemäß §8 Absatz 5 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt der Versicherungspolice geschehen, am besten mittels Einschreiben oder Einschreiben-Rückschein an das Versicherungsunternehmen. Außerdem existiert die Möglichkeit des Widerspruchs nach §5 VVG innerhalb des ersten Jahres nach der ersten Prämienzahlung. Der Kunde muss nämlich über sämtliche maßgebliche Tatsachen und Rechte bezüglich des Versicherungsvertrags informiert werden. Ist dies nicht der Fall, muss der Versicherer alle gezahlten Prämien samt Zinsen zurückerstatten.

Eine weitere Alternative zur regulären Kündigung ist der Verkauf der Rentenversicherung - hier muss der Kunde keine Stornogebühren tragen und ist damit finanziell besser dran.

Folgende Punkte sollte das Kündigungsschreiben für die Rentenversicherung unbedingt enthalten:

  • Ihr Name und Anschrift
  • Datum
  • Firma und Adresse des Versicherungsunternehmens
  • Sofern vorhanden die Vertragsnummer
  • Den Zeitpunkt zu dem Sie kündigen möchten oder hilfsweise "Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
  • Eigenhändige handschriftliche Unterschrift

»Kündigungsschreiben Rentenversicherung Muster
»Kündigungsschreiben Rentenversicherung Vorlage

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