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Sim-Karte zurückschicken bei einer Kündigung?

 
Bei einigen Mobilfunkanbietern ist es üblich, dass nach der Kündigung die SIM- Karte zurückgeschickt wird. Es stellt sich die Frage, ob dies rechtens ist. Denn es gibt auch Anbieter, welche die SIM- Karte nicht zurückfordern. Jedoch gibt es Ausnahmen, bei denen wird sogar eine Gebühr fällig, falls die Karte zu spät oder nicht zurückgeschickt wurde.

Welche Anbieter verlangen die SIM- Karte zurück? Meist handelt es sich dabei um kleinere Anbieter. Diese verlangen von dem Kunden nach deren Kündigung unverzüglich die SIM- Karte zurück. Bei den größeren Anbietern, wie O2 oder Vodafone gibt es eine derartige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch nicht.

Anbieter wie Congstar oder Tele2 überlassen es dem Kunden, die Karte zurückzuschicken. Bei Simyo steht im Vertrag, dass die Karte Eigentum des Anbieters bleibt und das auch nach Ende der Vertragslaufzeit. Aus diesem Grund müsse diese wieder zurückgeschickt werden, wenn der Vertrag ausläuft oder gekündigt wird.

Bei dem Anbieter Talkline wird sogar ein Pfand für die Karte erhoben, sobald der Vertrag zustande kommt. Wird die Karte nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt, dann wird der Pfand fällig. In der Regel beträgt die Gebühr circa 9,97 Euro.

Welche Forderungen sind rechtens? Jüngst wurde von dem Landgericht Kiel dazu ein Urteil gefällt. Demzufolge sei es nicht rechtens, wenn ein Pfand auf SIM- Karten erhoben wird. Auch das Oberlandesgericht in Schleswig hatte in einem Urteil von 2012 festgelegt, dass gebrauchte SIM- Karten wirtschaftlich gesehen schlichtweg wertlos sind. Aus diesem Grund und weil der Kunde nicht beweisen kann, ob der Schaden geringer ist als die Summe, die gefordert wird, darf ein Schadensersatz dafür deshalb nicht fällig werden.

Das Zurückschicken der SIM- Karte kann der Mobilfunkanbieter jedoch verlangen. Nicht aber das Erheben eines Pfandes, dies ist laut Gesetz nicht rechtmäßig.

Worauf ist beim Zurückschicken der SIM- Karte zu achten?

Sobald der Kunde seinen Mobilfunkvertrag kündigt, sollte er genauestens prüfen, ob in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Rücksendung der Karte geregelt ist.

Zudem ist es wichtig, die letzten Rechnungen nach der Kündigung hinsichtlich eines Pfandes zu prüfen. Denn die Erhebung eines Pfandes ist unwirksam. Sollte dies der Fall sein, dann muss der Kunde in jedem Fall Rücksprache mit dem Anbieter halten und sich auf die Urteile berufen. Teilweise weichen die Anbieter dann von ihren Forderungen wieder ab.

Falls der Anbieter dennoch auf die Zahlung besteht, dann sollte sich der Kunde bei der Verbraucherzentrale melden. Wer Kunde von z.B. Talkline ist, sollte die SIM- Karte sicherheitshalber dennoch nach Ablauf der Kündigungsfrist sofort zurückschicken.


 
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