Eine Kündigung des Fitnessstudios wegen einem Umzug ist laut Bundesgerichtshof nach Urteil XII ZR 62/15 seit 2015 in den meisten Fällen nicht mehr möglich.
Es besteht auf Seiten der Fitnesscenter keine Pflicht mehr, eine entsprechende Klausel zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages einzubauen.
Neueste Kommentare
vor 3 Jahre 42 Wochen
vor 4 Jahre 1 Woche
vor 4 Jahre 17 Wochen
vor 4 Jahre 23 Wochen
vor 4 Jahre 24 Wochen
vor 4 Jahre 25 Wochen
vor 5 Jahre 41 Wochen
vor 5 Jahre 43 Wochen
vor 6 Jahre 1 Woche
vor 6 Jahre 7 Wochen