Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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VHV-Kfz-Versicherung kündigen

 
Bei einer Kündigung der VHV-Kfz-Versicherung müssen, durch den Versicherungsnehmer, einige Punkte beachtet werden. Die wesentlichen Regelungen sind dabei im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt und auch im Vertrag und den AGB festgelegt.

Der Kfz-Versicherungsvertrag kann sowohl

  • ordentlich als auch
  • außerordentlich, also ohne eine Einhaltung der Kündigungsfrist

durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden.

Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung der VHV-Kfz-Versicherung Um die Kfz-Versicherung ordentlich kündigen zu können, muss der Versicherte das Kündigungsschreiben schriftlich und fristgemäß bei der Versicherung einreichen.

Die Kündigungsfrist bei dieser Kfz-Versicherung beträgt einen Monat. Das heißt, die ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres durch den Versicherungsnehmer eingereicht werden (§ 11 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes – VVG).

Wird diese Frist nicht eingehalten, so verlängert sich dieser Vertrag automatisch um ein Jahr (§ 11 Absatz 1 VVG), sofern von vornherein kein fester Zeitraum im Versicherungsvertrag vereinbart wurde.

Das Schreiben muss dabei noch vor dem Ablauf bei der VHV Allgemeine Versicherung AG ankommen.

Außerordentliche Kündigung bei der VHV Kfz-Versicherung Bei Vorliegen eines wichtigen und ausreichenden Grundes können beide Seiten den Versicherungsvertrag auch vorzeitig beenden. Eine solche Kündigung wird auch als fristlose oder außerordentliche Kündigung bezeichnet. Im folgenden die wichtigsten Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages mit der VHV und was dabei zu beachten ist.

  • Der Versicherungsnehmer kann die Kfz-Versicherung, wegen einer Erhöhung des Beitrages durch die Versicherung mit sofortiger Wirkung, frühestens aber mit Erhalt der Erhöhung kündigen (§40 Absatz 1 VVG).

    Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, ab Erhalt des Schreibens mit der Beitragserhöhung. Als Beendigungstermin ist dabei der Änderungszeitpunkt zu nennen.
  • Der Versicherungsnehmer hat auch ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall. Es spielt keine Rolle ob der Schaden durch die Versicherungsgesellschaft reguliert worden ist oder nicht. Viele Versicherungsnehmer machen nach einem Schadensfall von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, da sonst eine Einstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitklasse droht.

    Kündigungsfrist: Einen Monat nach Erhalt der Nachricht durch die Versicherung ob der Schaden reguliert oder abgewehrt wird.
  • Beim Verkauf oder der Verschrottung des versicherten Autos kann bereits vor dem Jahresende die Versicherung beendet werden.

    Der Verkauf muss dazu der Versicherung gemeldet werden und die Abmeldebescheinigung und den Kaufvertrag (in Kopie) beigelegt werden. Bei einer Verschrottung ist der entsprechende Nachweis ebenfalls beizufügen.
  • Wenn die Versicherungsbedingungen sich ändern oder die Leistungen reduziert werden wird man in der Regel von der Versicherung mindestens einen Monat vorher benachrichtigt und hat dann ab dem Zugang dieser Benachrichtigung einen Monat Zeit den Vertrag zu kündigen.

    Sicherheitshalber sollte in diesem Fall jedoch in den erhaltenen Vertrag geschaut werden, denn es ist theoretisch möglich, dass die Versicherung einem nur das Recht einräumt den Änderungen, innerhalb einer bestimmten Frist, zu widersprechen. Wobei dann für einen weiterhin die alten Regelungen gelten würden.

    Als Beendigungstermin ist der Änderungszeitpunkt zu nennen.
  • Eine Stilllegung oder vorübergehende Abmeldung berechtigt nicht zu einer Kündigung. Jedoch kann in der Regel, die Versicherung, ab dem Folgetag bis zur wieder in Betriebsnahme ruhen gelassen werden. Wobei dann auch die Gebühren bis auf Weiteres nicht zu zahlen sind. Dazu muss die Versicherung schriftlich benachrichtigt werden und die entsprechenden Nachweise (Abmeldung des Autos etc.) sind in Kopie mitzuschicken.

Wichtig: Wenn fristlos bzw. außerordentlich gekündigt wird sollte im Schreiben unbedingt der Kündigungsgrund genannt werden.

Widerruf der VHV Kfz-Versicherung Diese Widerrufsfrist tritt nach Abschluss des Versicherungsvertrages ein, sobald der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die dazugehörigen Vertragsbestimmungen als auch die allgemeinen Versicherungsbedingungen in Textform erhalten hat (§8 Absatz 2 VVG).

Die Frist beträgt dabei zwei Wochen ab Erhalt der Unterlagen. Die Widerruferklärung muss schriftlich z.B. Brief, Fax oder per E-Mail eingereicht werden (§ 8 Absatz 1 VVG).

Wird der Vertrag durch den Versicherungsnehmer nicht widerrufen oder versäumt dieser die Frist zum Widerruf, so kann die VHV Kfz-Versicherung, nurnoch wie oben beschrieben, gekündigt werden.

Es reicht beim Widerruf allerdings aus wenn das Schreiben am letzten Tag abgeschickt wird, denn es zählt der Poststempel.

»Mehr zum Thema Widerruf und Widerrufsschreiben

Versand und Adresse Das Kündigungsschreiben oder der Widerruf ist an nachfolgende Adresse zu richten:

VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Fax: 0511/907-8999
E-Mail: service@vhv.de

Hinweis: Der Versicherungsnehmer muss, wenn die Versicherung den (rechtzeitigen) Zugang bestreitet, beweisen können, dass die Kündigung dem Versicherer zugegangen ist. Dies gelingt in der Regel nur, wenn die Kündigung
  • Mit Einschreiben-Rückschein oder mit Einwurf-Einschreiben versendet wird,
  • per Fax mit Sendebericht
  • oder, wenn die Versicherung die Kündigung bestätigt.

Siehe auch: OLG Celle, Urteil vom 19.6.2008, AZ: 8 U 80/07, OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.9.2008, AZ: 12 U 65/08

Im Folgenden ein passendes Muster für eine Kündigung der Kfz-Versicherung bei der VHV Allgemeine Versicherung.

Kündigung der VHV Kfz-Versicherung Muster


»Einfach mit dem Generator, für eine Kündigung der VHV Kfz-Versicherung, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben VHV Kfz-Versicherung Muster:
Musterstadt, den XX.XX.20XX
VHV Allgemeine Versicherung AG
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der VHV-Kfz-Versicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VHV-Kfz-Versicherung, mit der Nummer V123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Auf Grund der Beitragserhöhung / den Leistungsänderungen ab dem XX.XX.20XX kündige ich meinen VHV-Kfz-Versicherungs-Vertrag, mit der Nummer V123456, zum Änderungszeitpunkt.
Oder: wegen des Verkaufs des Autos kündige ich meine VHV Kfz-Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Vertragsnummer lautet: V123456. Eine Kopie des Kaufvertrages und der Abmeldebescheinigung finden sich anbei.
)

Hilfsweise kündige ich meine Versicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit einer Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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