Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Werbeanzeigen und Werbeverträge kündigen

 
Für die Kündigungsmöglichkeiten bei gebuchten Werbeanzeigen und Werbeverträgen kommt es genau auf die Vertragsgestaltung an.

Handelt es sich um eine reine Vermietung einer Werbefläche, zum Beispiel auf Fahrzeugen (Bus, Bahn, Auto etc.), dann handelt es sich um ein Mietvertrag und es gelten auch die für Gewerbemietverträge
Wird im Vertrag jedoch die Veröffentlichung und Verbreitung von Werbung vereinbart, dann ist von einem sogennanten
Werkvertrag auszugehen. Für die Einstufung als Werkvertrag ist es auch wichtig, das im Vertrag genau die vereinbarten Leistungen, und die Kosten, genannt werden.

Darüber hinaus muss ersichtlich sein, unter welchen Kriterien ein Erfolg gemessen wird.

Allgemein ist davon auszugehen, dass mindestens folgende Kriterien im Vertrag enthalten sind:

  • Größe und Art der Anzeige
  • Anzahl der Veröffentlichungen
  • Art des Werbemediums
  • Sowie das Verbreitungsgebiet


Falls nicht alle diese Punkte genau geregelt wurden, kann es unter Umständen strittig sein ob ein Werkvertrag vereinbart wurde.

Im Folgende eine genauere Erklärung wie beim kündigen dieser verschiedene Vertragstypen vorzugehen ist.

Kündigungsfrist Die Kündigungsfrist wird in der Regel zum Ende der Werbelaufzeit berechnet. Die Werbelaufzeit ist der Zeitraum in welchem die Werbeanzeigen veröffentlicht werden sollen.

Als gewerblicher Vertrag kann sowohl die vereinbarte Kündigungsfrist, als auch die Laufzeit, der Werbeanzeige wesentlich länger sein als bei privat abgeschlossen Verträgen. Üblich ist eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren und eine 3-monatige Kündigungsfrist, gezählt zum Laufzeitende.

Da die Werbung in den meisten Fällen nicht sofort beginnt, ist diese Laufzeit nicht mit der Vertragslaufzeit identisch.

Tipp: In vielen Verträgen wird die Kündigungsfrist irrtümlicher Weise zum Ende der Vertragslaufzeit vereinbart was dazu führen kann, dass eine vereinbarte Kündigungsfrist ungültig ist und stattdessen die gesetzlichen Regelungen gelten. Je nach Vertragsgestaltung kann auch eine zulange Kündigungsfrist (evt. bereits ab einer Frist von 6 Monaten) vereinbart worden sein, welche dann ebenfalls unzulässig wäre.

Ungenaue Regelungen im Vertrag können auch dazu führen, dass sogar die vereinbarte Laufzeit unzulässig ist und nicht mehr eingehalten werden muss.

Falls es sich um ein Werbevertrag in Form eines Mietvertrages handelt und die Werbefläche auf eine beweglichen Sache angebracht ist, zum Beispiel einer Bahn, dann gilt sofern im Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde oder die vereinbarten Bedingungen unzulässig sind folgende Regelung (siehe §580a Absatz 3):

  • Wenn die Miete nach Tagen berechnet wird kann täglich zum Ende des nachfolgenden Tages gekündigt werden.
  • Wenn die Miete nach einem längeren Zeitraum (z.B. Wochen, Monate) berechnet wird kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.


Falls der der Werbevertrag als Werkvertrag einzustufen ist kann der Besteller auf Grund von §648 BGB vor der Vollendung, das heißt bevor alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden, jederzeit kündigen.

Wichtig: Die andere Seite kann jedoch anschließend die gesamte Vergütung verlangen und muss nur nachweisen, dass im gekündigten Zeitraum kein Ersatz gefunden werden konnte. Es wird in der Regel mindestens 5% als Kosten für die noch nicht erbrachten Leistungen berechnet, sofern das Unternehmen keine höheren Kosten belegen kann.

Um diese Folgen zu vermeiden, sollte im Vertrag, insbesondere wenn diese unbefristet läuft, nachgeprüft werden ob abweichend eine Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Wenn der Werbevertrag unbefristet läuft oder als Mietvertrag einzustufen ist können beide Parteien bei vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes außerordentlich kündigen.

Wird ein Werbeanzeigenvertrag der als Werkvertrag einzustufen ist, vom Auftraggeber, außerordentlich gekündigt, kann die der Auftragnehmer auf Grund von §648 BGB eine Vergütung für das gesamte Werk, mindestens 5% der Kosten für die noch nicht erbrachten Leistungen, verlangen, sofern er kein Ersatz für die verlorenen Leistungen finden konnte. Auf Verlangen des Auftragsgebers muss der Auftragnehmer sein Bemühen um einen Ersatzauftrag nachweisen können.

Ausnahme: Wenn die außerordentliche Kündigung des Vertrages durch ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zustande gekommen ist, zum Beispiel durch eine schlechte oder unsachgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen, dann kann die Gegenseite keine oder nur eine reduzierte Vergütung verlangen.

  • Falls der Auftraggeber (das heißt der Besteller) vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflichten, auch nach einer ihm gesetzten Frist, nicht erfüllt kann der Auftragnehmer außerordentlich kündigen.
  • Bei schlecht oder unsachgemäß erbrachten Leistungen (auch Mängel genannt) sollte die Gegenseite schriftlich, unter Fristsetzung, ermahnt werden nachzubessern.

    »Mahnung vor einer Kündigung wegen Mängeln

    Handelt es sich um wesentliche Mängel und es erfolgt bis nach der gesetzten Frist keine Verbesserung, so ist eine außerordentliche Kündigung berechtigt.
  • Wurde ein Kostenvoranschlag vereinbart und es ist eine Überschreitung der berechneten Kosten zu erwarten hat der Auftragnehmer unverzüglich den Besteller (Auftraggeber) zu informieren.

    Der Auftraggeber kann anschließend außerordentlich kündigen und muss falls die höheren Kosten nicht durch fehlerhafte Planung des Bestellers, des Auftragnehmers verursacht wurden nur für die bereits erbrachten Leistungen anteilig etwas zahlen (siehe §645 BGB). Eine Vergütung nach §648 BGB muss dann nicht mehr erbracht werden.
  • Falls die Geschäftsgrundlage des Auftragnehmers weggefallen ist oder die Fortsetzung des Vertrages aus einem anderen Grunde unmöglich ist, kann der Auftragnehmer außerordentlich kündigen sofern es sich um ein langfristigen Vertrag handelt, denn dann ist der Werbevertrag als sogenanntes Dauerschuldverhältnis einzustufen.


Inhalt und Form der Kündigung Im Kündigungsschreiben sollten mindestens folgende Punkte enthalten sein:

  • Adresse und Name der anderen Vertragspartei
  • Eigene Anschrift und Name.
  • Es muss eindeutig ersichtlich sein das gekündigt wird und um welchen Werbevertrag es sich handelt.
  • Falls der Vertrag vor dem normalen Vertragsdauer beendet wird ist auch der Kündigungsgrund genau zu benennen.
  • Darüber hinaus ist das gewünschte Vertragsende genau zu benennen. Zusätzlich sollte hilfsweise zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden, damit der Vertrag in jedem Fall beendet wird.
  • Ferner ist es sinnvoll um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, mit Angabe des Beendigungstermines, zu bitten.
  • Das Schreiben sollte handschriftlich und eigenhändig vom Geschäftsführer unterschrieben werden.


Versand der Kündigung Da die kündigende Partei, bei einem eventuellen Streitfall, den Zugang der Kündigung nachweisen können muss sollte das Schreiben auf einem möglichst sicheren Wege versandt werden.

Eine recht sichere Methode ist die Zustellung per Bote welche vom Inhalt des Schreibens wissen sollte und die Zustellung auch schriftlich bestäigen muss.

Die Kündigung kann auch in Anwesenheit von geeigneten Zeugen persönlcih abgegeben werden.

Erfolgt die Kündigung per Postversand lohnt sich ein Versand per Einschreiben-Rückschein um zumindest ein Nachweis über den Versand des Schreibens zu haben.

Bei einer Kündigung per Fax kann der der Sendebericht als Nachweis dienen.

Kündigung Werbeanzeige Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung der Werbeanzeige, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Werbeanzeige Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Firma
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Firma
Maria Mustermann (Geschäftsführer/in)
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Werbeanzeige / des Werbevertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Werbeanzeige / den Werbevertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Oder: Das Sie nunmehr deutlich höhere Kosten für die weitere Vertragserfüllung veranschlagen kündigen wird die Werbeanzeige / den Werbevertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.

Oder: Das Sie Ihre Mitwirkungspflichten auch nach unserer Ermahnung vom XX.XX.20XX nicht erfüllt haben kündigen wird die Werbeanzeige / den Werbevertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.

Falls zutreffend: Wie Ihnen bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel an der Vertragsausführung:
- Hier die Probleme genau beschreiben -.
Da auch nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen wir die Werbeanzeige / den Werbevertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

(Optional: Die Vertragsnummer/Kundennummer lautet: W123456.)

Hilfsweise kündigen wir den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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