Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Wie schreibe ich eine Kündigung?

 
Verträge müssen eingehalten werden. Dieser alte Rechtsgrundsatz schützt das gegenseitige Vertrauen von Vertragspartnern. Manchmal gibt es aber Gründe, die die Einhaltung eines Vertrages unmöglich machen. Wenn es sich um eine langfristige Vertragsbeziehung, sogenannte Dauerschuldverhältnisse, handelt, dann besteht die Möglichkeit der Kündigung. Beispiele sind Mietverträge, Arbeitsverträge, Zeitungsabonnements oder Telefon- und Handyverträge.

Worauf muss ich achten? Um einen Vertrag zu kündigen, sollte man sich zunächst über die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen informieren. Wichtig ist, dass die Kündigung den Empfänger innerhalb dieser Frist erreicht. Der Poststempel, dass man die Kündigung rechtzeitig abgesendet hat, hilft nicht weiter.

Deshalb ist es auch sinnvoll die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Zwar ist eine Schriftform der Kündigung nur für ganz bestimmte Verträge zwingend gesetzlich vorgesehen, etwa für Arbeitsverträge nach § 623 BGB oder für Mietverträge nach § 568 BGB. Es macht aber Sinn, jede Kündigung schriftlich zu verfassen.

Denn mit einem entsprechenden Schriftstück kann man, falls zu einem Verfahren kommt, leichter beweisen, dass man eine Kündigung ausgesprochen hat. Bei einer mündlichen Kündigung sind häufig keine Zeugen dabei und es lässt sich später nur schwer klären, ob und vor allem wann genau der Vertrag gekündigt wurde.

Nichts geht mehr: die außerordentliche Kündigung Es kann auch Gründe geben, dass man einen Vertrag sofort kündigen muss. Etwa wenn eine Mietwohnung aus gesundheitsgefährdenden Gründen nicht mehr bewohnbar ist.

Wichtig ist, dass das Festhalten am Vertrag bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Nur dann ist eine außerordentliche fristlose Kündigung möglich. Es gelten hier zum Teil äußerst knapp bemessene Fristen. Wenn ein Arbeitgeber erfährt, dass ihn einer seiner Angestellten bestiehlt, hat er zwei Wochen Zeit, diesem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Grund dafür ist, dass der Arbeitgeber zwar unter keinen Umständen dulden muss, wenn er bestohlen wird, aber umgekehrt soll er den Kündigungsgrund nicht auf unbestimmte Zeit als „Trumpf" in der Hinterhand behalten können. Denn es geht ja bei der fristlosen Kündigung gerade darum, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist.

Mehr dazu auch:
»Fristlose außerordentliche Kündigung

Zusammengefasst muss auf folgendes geachtet werden:
  • Ein vollständiges Anschreiben mit Namen, Adresse und gegebenenfalls einer Kundennummer.
  • Der Zeitpunkt der Kündigung
  • Einer genauen Bezeichnung des Vertrages der gekündigt werden soll.
  • Bei fristlosen Kündigungen sollte der Grund genannt werden.
  • Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig und handschriftlich unterschrieben werden.
  • Der Versand sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen oder aber das Kündigungsschreiben persönlich, gegen schriftliche Empfangsbestätigung, abgegeben werden.

 
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