Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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1 & 1 Internetvertrag kündigen

 
Unter der Marke 1&1 werden unter Anderem verschiedene Internetverträge, wie 1&1 Internet und Telefon, DSL 16, DSL 50, DSL 100, DSL 250 und Glasfaser 1000 angeboten.

Dieser Beitrag klärt darüber auf, wie sich 1 & 1-Kunden von ihren Internet-Verträgen lösen können und was es dabei zu beachtet gilt.

Kündigungsfrist 1&1 schließt seine Internetverträge in der Regel über eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag muss dabei spätestens drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit (Kündigungsfrist) gekündigt worden sein. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um eine weitere Vertragslaufzeit von 12 Monate. Die drei Monate müssen auch dann eingehalten werden, wenn sich der Vertrag bereits um ein Jahr verlängert hat, ansonsten kommt es erneut zu einer einjährigen Verlängerung.

Die zuvor genannten Fristen gelten derzeit auch für die aktuellen Tarife 1&1 Internet und Telefon, DSL 16, DSL 50, DSL 100, DSL 250 und Glasfaser 1000.

Hinweis: Verträge über einen Internetanschluss sind Dienstverträge. Die Kündigungsfristen richten sich daher zunächst nach den §§ 621, 626 BGB. Daneben sind Regelungen des TKG relevant. Mit den 24 Monaten Vertragslaufzeit, der Verlängerung um ein Jahr, falls nicht fristgerecht gekündigt wird und der Kündigungsfrist von drei Monaten, hat 1 & 1 seinen rechtlichen Rahmen gegenüber Verbrauchern voll ausgeschöpft (vgl. § 309 Nr. 9 BGB ). Längere Laufzeiten oder Fristen wären daher unwirksam.

Sollte im erhalten Vertrag eine kürzere Laufzeit oder Kündigungsfrist vereinbart worden sein, so gilt selbstverständlich diese.

Für Internetverträge ohne Mindestlaufzeit gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dass ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden muss.

Tipp: Die zusätzlichen Tarifoptionen sind in der Regel monatlich, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, abbestellbar und haben eine Mindestlaufzeit von einem Monat, das heißt es kann bereits vor dem Ende des gesamten Vertrags gespart werden in dem die Tarifoptionen zu einem früheren Zeitpunkt gekündigt werden.

Widerruf bei neueren Verträgen Der Abschluss eines 1&1-Internetvertrages kann, sofern er (als Privatperson) über das Internet, am Telefon, an der Haustür oder auch per E-Mail abgeschlossen wurde innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden (siehe §§ 312 b ff. BGB Fernabsatzgesetz).

Durch den Widerruf gilt der Vertragsabschluss als nicht zustande gekommen und es muss maximal für bereits entstandene Kosten, zum Beispiel bereits genutztes Datenvolumen gezahlt werden.

Ein solches Widerrufsschreiben müsste spätestens am letzten Tag der 14-tägigen Frist verschickt werden damit es rechtzeitig ist. Der Versandtermin muss bei einem Streitfall auch bewiesen werden können, daher empfiehlt sich eine sichere Versandmethode zu wählen. Mehr dazu unten im Punkt Kündigungsadresse.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Gemäß § 626 BGB kann der Vertrag schon vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden, wenn dem Kunden die Einhaltung der Laufzeit oder der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Dabei ist das Erfüllungsinteresse von 1 & 1 mit dem Beendigungsinteresse des Kunden abzuwägen.

Wichtig: Der Kunde muss sollte nach § 626 Abs. 2 BGB innerhalb von zwei Wochen kündigen, nachdem er von den Tatsachen Kenntnis erhalten hat, die ihn zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen.

Solche Tatsachen sind können unter Anderem folgende sein:

  • Kündigung bei Leistungsanpassung: Es kann vorkommen, dass der Internetanbieter seine versprochene Leistung nicht erbringen kann und die Datengeschwindigkeit daher drosselt. Laut den AGB von 1&1 ( nachzulesen unter C. 1.3. ), kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen, nachdem der Kunde eine Mitteilung über die Leistungsanpassung erhalten hat, den Vertrag kündigen.
  • Kündigung bei Umzug: Wer umziehen möchte darf seinen Vertrag gleich mitnehmen. Gem. § 46 Abs. 8 TKG ist 1 & 1 sogar dazu verpflichtet. Sollte die versprochene Leistung am neuen Standort nicht erbringbar sein, so kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten außerordentlich gekündigt werden.

    Ausnahme: Sollte am neuen Wohnort die Internet-Geschwindigkeit oder ähnliche Leistungen nur um weniger als 50% geringer sein so ist es denkbar, dass der Anbieter einem eine vorzeitige Kündigung verweigert, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass es die höheren Leistungen unbedingt erforderlich sind. In einem solchen Fall wäre jedoch davon auszugehen, dass sich die Grundgebühr des Tarifes reduziert.

    Tipp: Um eine Verschlechterung der Leistungen nach einem Umzug beweisen zu können ist es sinnvoll vorher und nachher Online eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen und diese, zum Beispiel durch ein Foto, zu dokumentieren. Dabei sollte der Computer am besten per Kabel mit dem Router verbunden werden und nicht per WLAN.

    Hinweis: Es ist zu erwarten, dass der Anbieter einen Nachweis des Umzuges, zum Beispiel eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes fordert. Bei einer Auswanderung ist eine Kopie der Abmeldung, aus Deutschland, als Nachweis ausreichend.
  • Preiserhöhung: Falls der Anbieter die Preise des Vertrages erhöht so solle der Erhöhung umgehend schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten die alten Bedingungen im Reglfall weiterhin. Da jedoch im eigenen Vertrag für Preiserhöhungen abweichendes geregelt sein kann empfiehlt es sich sicherheitshalber dort nachzuschlagen ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt.
  • Kündigung wegen Problemen Falls die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht oder nur stark eingeschränkt zur Verfügung stehen, so muss der Anbieter schriftlich abgemahnt werden und dabei eine sogenannte Nachbesserungsfrist gesetzt werden.

    »Mehr über die Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Kündigung im Todesfall: Sollte der Kunde verstorben sein, kann vorzeitig gekündigt werden. Als Nachweis ist eine Kopie der Sterbeurkunde beizugefügen.

    »Kündigung im Todesfall: Welche Verträge laufen weiter? Und was muss unternommen werden?


Wichtig: Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so sollte der Kündigungsgrund bereits im Kündigungsschreiben genau genannt werden und vorhandene Nachweise sind in Kopie beizufügen.

Rufnummernmitnahme Falls die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden soll, so sollte diese am besten bereits im Kündigungsschreiben mitgeteilt werden.

Um eine mögliche Unterbrechung der Verbindung möglich kurz zu halten sollte dieser sogenannte Portierungsauftrag spätestens 8 Tage vor dem Vertragsende und 8 Tage vor dem gewünschten Wechseltermin beim Anbieter ankommen.

»Ausführliche Informationen rund um das Thema Rufnummernmitnahme und die Rechte

Inhalt und Form der Kündigung Damit die Kündigung wirksam ist, muss entweder in Textform gekündigt werden oder das Kundenportal von 1&1 genutzt werden. Aus Nachweisgründen ist jedoch eine schriftliche Kündigung empfehlenswert. Eine mündliche Kündigung am Telefon ist unwirksam.

Das Schreiben sollte mindestens folgende Angaben beinhalten:

  • Name und Vorname des Kunden
  • Name und Anschrift des im Vertrag genannten Vertragspartners.

    Anmerkung: Dieser kann je nach Vertragstyp (zum Beispiel DSL und Glasfaser) unterschiedlich sein. Daher sollte im eigenen Vertrag nachgeprüft werden welcher Anbieter als Vertragspartners genannt wird.
  • Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass gekündigt wird und am besten auch um welchen Vertrag es sich handelt.
  • Falls Zusatzoptionen gebucht wurden so sollten diese im Schreiben zusätzlich gekündigt werden.
  • Auch muss ein Kündigungstermin angegeben werden oder der Anbieter mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" angewiesen werden den Beendigungszeitpunkt zu berechnen.
  • Soll der Vertrag vorzeitig beendet werden so ist ein Kündigungsgrund zu nennen.
  • Zur leichten Identifikation sollte, sofern vorhanden auch die Kunden- oder Vertragsnummer angegeben werden.
  • Es ist empfehlenswert um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten.


Kündigungsadresse Sowohl ein Kündigungsschreiben als auch ein Widerrufsschreiben ist in der Regel an eine der folgenden Adressen zu richten:

1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

Fax: 0721 / 960 8091


Für die Glasfaser-Produkte lautet die Adresse in der Regel:

1&1 Versatel Deutschland GmbH
Wanheimer Straße 90
40468 Düsseldorf

Da im eigenen Vertrag eine abweichende Adresse als Vertragspartners genannt sein kann sollte dort nachgeprüft werden.

Wichtig: Da der Kunde, falls es zu einem Streit kommen sollte, den Versand der Kündigung, oder eines Widerrufsschreibens, nachweisen können muss empfiehlt es sich das Schreiben entweder per Fax zu verschicken und dabei den Sendebericht aufzubewahren oder als Einschreiben-Rückschein, mit der Post, zu senden.

Kündigung 1 & 1 Internet Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung eines 1&1 Internetvertrages, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben 1&1 Internet Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Bei Glasfaser:
1&1 Versatel Deutschland GmbH
Wanheimer Straße 90
40468 Düsseldorf
Bitte mit Adresse im eigenen Vertrag abgleichen.
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meines 1&1 "Internet und Telefon"/DSL 16/50/100250/Glasfaser 1000/Tarifname-Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen 1&1-"Internet und Telefon"/DSL 16/50/100250/Glasfaser 1000/Tarifname-Vertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Falls zutreffend: Wie bereits Ihnen mit meiner Mahnung vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme beziehungsweise die nicht erbrachten vertraglichen Leistungen genau beschreiben -. Da auch nach Ablauf der Ihnen gesetzten Frist keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den "Internet und Telefon"/DSL 16/50/100250/Glasfaser 1000/Tarifname-Vertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung.

Oder: Auf Grund der Leistungsanpassungen zum XX.XX.20XX kündige ich den "Internet und Telefon"/DSL 16/50/100250/Glasfaser 1000/Tarifname-Vertrag hiermit außerordentlich zum Änderungstermin.
)

Eventuell zusätzlich gebuchte Optional kündige ich ebenfalls zum selbigen Termin. (Oder: Eventuell zusätzlich gebuchte Optional kündige ich ich zum nächstmöglichen Termin, auch falls dieser Termin vor dem Beendigungstermin des Hauptvertrages liegt.)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Die Vertragsnummer lautet: V123456.

(Optional, bei Kombiverträgen: Die Rufnummer XXXXXXXXX möchte ich zum XX.XX.20XX / zum nächstmöglichen Termin zu meinem neuen Anbieter "XY" mitnehmen. Daher beantrage ich hiermit eine Portierung.)

Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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