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Aufhebungsvertrag für Mietvertrag und Untermietverträge

 
Grundsätzlich wird das Mietverhältnis (auch Untermietverhältnisse) durch eine ordentliche Kündigung im Sinne von § 542 BGB oder einer außerordentlichen Kündigung im Sinne § 569 StGB beendet. Bei einer Kündigung im Sinne von § 569 BGB sind allerdings zwingende Gründe für eine Kündigung zu benennen.

Für einen Mieter können sich diese Gründe auf die Unzumutbarkeit der Wohnverhältnisse ergeben. Diesbezüglich hat die Rechtssprechung bereits abschließende Beispiele in den letzten Jahren festgelegt. Der Vermieter kann dagegen dem Mieter außerordentlich kündigen, wenn dieser wiederholt seine Miete nicht bezahlt.

»Mietvertrag kündigen
»Einen Mieter kündigen

Allerdings kann von den Kündigungsfristen und Begründungen abgesehen werden, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann ein sogenannter Mietaufhebungsvertrag zwischen den betroffenen Vertragspartner vereinbart werden. Dieser muss zwingend schriftlich fixiert werden.

Der Aufhebungsvertrag muss gewisse Inhalte umfassen. Der Aufhebungsvertrag hat sich auf einen gültigen Mietvertrag zu beziehen. Andernfalls wäre ein Aufhebungsvertrag nicht notwendig. Siehe dazu § 535 BGB.

  • Des Weiteren muss in dem Schriftstück der Verzicht der herkömmlichen Kündigung im Sinne von §§ 542 oder 569 BGB fixiert werden. Beide Parteien müssen sich diesbezüglich einig sein.
  • Ferner muss der Zeitpunkt der Übergabe bzw. Übernahme geregelt werden.
  • Ebenfalls sind eventuelle Schönheitsreparaturen durch den Mieter schriftlich zu vereinbaren bzw. ggf. muss ein Verzicht Bestandteil des Vertrages werden.
  • Zudem verpflichtet sich der Vermieter bis zu einem festgelegten Zeitpunkt die Mietkaution zurückzuzahlen. Ebenfalls muss ein Zeitraum für die Betriebskostenabrechnung terminiert werden.
  • In dem Aufhebungsvertrag muss der Mieter explizit auf das entfallen seines Widerspruchsrechtes nach §574 BGB hingewiesen werden.
  • Beide Vertragspartner müssen den Aufhebungsvertrag unterschreiben. Jeder erhält eine Ausfertigung vom Aufhebungsvertrag.
  • Der Aufhebungsvertrag muss den Grundsätzen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechen.
  • Der Aufhebungsvertrag kann grundsätzlich angefochten werden, wenn eine Vertragspartei durch den Aufhebungsvertrag erheblich schlechter darsteht und sie dieses beim Vertragsabschluss nicht erkennen konnte.
  • Des Weiteren darf der Aufhebungsvertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Andernfalls sind derartige Verträge nichtig.

Mietaufhebungsvertrag Muster


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Kündigungsschreiben MTV-Mobile Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX

Mietaufhebungsvertrag


zwischen

_________________
Vorname, Nachname

-Mieter (oder Untermieter)-

und

________________
Vorname, Nachname

-Vermieter-

Die genannten Vertragsparteien haben am XX.XX.20XX einen Mietvertrag über das Mietobjekt (hier die Wohnung/das Haus genau bezeichnen) in der (Strasse, Nr.) in………….(PLZ, Ort) geschlossen.

Alle in diesem Aufhebungsvertrag vereinbarten Regelungen nehmen Bezug auf diesen Mietvertrag. Die Regelungen des Mietvertrages bleiben bestehend sofern in diesem Aufhebungsvertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.

In §X des Mietvertrages haben die Parteien eine Mindestmietdauer von X Jahren (falls zutreffend). Die Parteien sind sich dennoch darüber einig, dass das Mietverhältnis vorzeitig, ohne Beachtung der gesetzlichen Kündigungsfristen enden soll.

Abweichend vom Mietvertrag werden folgende Vereinbarungen getroffen:

§1 Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses

Das zwischen den genannten Parteien bestehende Mietverhältnis über das oben benannte Mietobjekt wird in beiderseitigem Einvernehmen zum XX.XX.20XX beendet.

§2 Übergabe der Wohnung

1. Der Mieter verpflichtet sich spätestens bis zu dem in §1 genannten Beendigungstermin das Mietobjekt zu räumen und dem Vermieter alle, mit dem Mietobjekt verbundenen, Schlüssel zu übergeben.

2. Im Fall das der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug kommt, hat er für jeden Tag der Verspätung eine Entschädigung in Höhe von X Eur an den Vermieter zu zahlen.

3. Auch wenn der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach der Beendigung des Mietverhältnisses fortsetzt, gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. Es wird hiermit vereinbart das §545 BGB keine Anwendung findet.

§3 Erforderliche Reparaturen

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Mieter, die für den Fall einer ordentlichen Kündigung, fälligen Schönheitsreparaturen vor Übergabe der Wohnung auszuführen hat weil der Zustand der Wohnung die Renovierung erfordert.

Zu den genannten Reparaturen zählt auch das Anstreichen der Wände und Decken (sowie das ersetzen von beschädigten X). Die Wohnung ist im besenreinen Zustand zu übergeben.

§4 Übernahme von Einrichtungsgegenständen

Der Vermieter übernimmt keine Einrichtungsgegenstände des Mieters. Der Mieter hat alle ihm gehörenden Einrichtungsgenstände bis zum Beendigungszeitpunkt zu entfernen.

§5 Kaution

Der Vermieter verpflichtet sich hiermit die vom Mieter gezahlte Kaution in Höhe von X EUR (einschließlich Zinsen) spätestens bis zum XX.XX.20XX zurückzuzahlen. Diese Pflicht entfällt wenn und soweit dem Vermieter Gegenansprüche aus dem Mietverhältnis zustehen, sofern der Vermieter die Aufrechnung erklärt.

§6 Betriebskosten

Der Vermieter verpflichtet sich, über die Betriebskosten schnellstmöglich abzurechnen. Beide Parteien verpflichten sich damit verbundene Zahlungen innerhalb von X Wochen nach Zugang der Abrechnung zu leisten.

§7 Widerspruchsrecht des Mieters

Der Mieter wird hiermit darauf hingewiesen, dass ihm durch Vereinbarung dieses Mietaufhebungsvertrages, kein Widerspruchsrecht mehr, nach. § 574 BGB, zusteht.

§8 Sonstiges

Im Fall, dass einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

_________,________
Ort, Datum

_____________________
- Unterschrift Vermieter -

__________________
- Unterschrift Mieter -


 
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