Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) kündigen

 
Neben normalen Fahrkarten bzw. Tages- oder Wochenkarten können mit der BVG auch verschiedene Abonnementverträge abgeschlossen werden, die oft wesentlich günstiger sind als der Kauf von Einzelfahrscheinen.

Dies betrifft Abonnementverträge über die BVG Umweltkarte, Abonnements für Schüler oder Auszubildende, für über 65-jährige und andere. Die Abonnementverträge haben im Regelfall eine zwölfmonatige Laufzeit, wobei die Vertragslaufzeit gleitend ist, das heißt nicht unbedingt mit einem Kalenderjahr übereinstimmen muss.

Die Abonnementverträge mit der BVG können zum Ende der Laufzeit ordentlich gekündigt werden oder auch außerordentlich bei Vorliegen eines Grundes auch innerhalb der Laufzeit.

Kündigungsfrist bei einer ordentliche Kündigung des Abo zum Laufzeitende Abonnementverträge der BVG können gemäß der VBB Tarifbedingungen für Abonnenten Abschnitt 10.1 jederzeit ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Vertragsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Das Schreiben muss dabei noch vor Ablauf dieser Frist bei den BVG angekommen sein. Es kommt also für die Wirksamkeit auf den Tag des Zugangs bei den Berliner Verkehrsbetrieben an.

Wird das Abo nicht oder nicht rechtzeitig zum Ende der zwölfmonatigen Laufzeit gekündigt, verlängert sich der Vertrag mit der BVG um jeweils ein weiteres Jahr.

Wichtig: Nicht verbrauchten Wertmarken oder die Abo-Chipkarte sind an die BVG zurückzugeben.

Außerordentliche Kündigung vor dem Ende der Abo-Laufzeit Der Vertrag über ein Abo kann zudem jederzeit auch außerordentlich innerhalb der zwölfmonatigen Laufzeit gekündigt werden (VBB Tarifbedingungen Abschnitt 10.2).

Für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung muss im Kündigungsschreiben ein wichtiger Grund genannt werden.

  • Das kann zum Beispiel ein Wohnortswechsel oder eine Auswanderung. Hier sollte aber eine Kopie der neuen Meldebescheinigung des neuen Wohnortes, oder bei letzterem eine der Abmeldebescheinigung, beigefügt werden.
  • Aber auch der Wechsel oder Verlust des Arbeitsplatzes kann ein Grund sein.
  • Auch wenn die BVG die Preise deutlich erhöhen (5%, besser 20%) oder die Leistungen der Abo-Karte nachteilig ändern sollten kann in der Regel außerordentlich gekündigt werden.

    Dies gilt allerdings nur wenn diese Änderungen nicht schon im Vertrag bereits angekündigt waren. Wenn die BVG eine Änderung ankündigen würden (es reicht dabei wenn ein Brief ungelesen im Briefkasten liegt) beginnt eine 4-wöchige Frist innerhalb der eine Kündigung beim BVG ankommen muss. Als Beendigungszeitpunkt ist dabei immer der Änderungszeitpunkt anzugeben.
  • Ebenso können das Wegfallen bestimmter Bedingungen, wie die Beendigung der Schule oder Berufsausbildung hinsichtlich spezieller Abo Angebote der BVG für Schüler und Auszubildende Gründe für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn der zeitliche Wegfall der Bedingung vom regulären Vertragsende abweicht.
  • Die BVG können natürlich auch kündigen zum Beispiel wenn nicht gezahlt wurde oder es zu einer Rückabbuchung kam.

Erfahrungsgemäß zeigen sich die Berliner Verkehrsbetriebe allerdings sehr kulant bei der Auslegung bzw. Akzeptanz des Kündigungsgrundes für eine außerordentliche Kündigung.

Dabei sind die nicht verbrauchten Wertmarken oder die Abo-Chipkarte, bis zum 2ten Tag des Folgemonates, an die BVG zurückzugeben.

Die Wirkung der außerordentlichen Kündigung tritt sofort zum Ende des jeweiligen Monats ein. Wenn das Kündigungsschreiben zusammen mit den zurückzugebenden restlichen Wertmarken bzw. der Chipkarte bis zum 2. Kalendertag eines Monats bei der BVG eingeht.

Tipp: Die außerordentliche Kündigung sollte zur eigenen Sicherheit zusammen mit den zurück zu gebenden Wertmarken bzw. der Chipkarte per Einschreiben-Rückschein erfolgen.

Bei einer außerordentlichen Kündigung kann die BVG ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 Euro oder mehr erheben.Eine Fahrgelderstattung erfolgt anteilig für den nicht mehr genutzten Zeitraum.

Kündigungsadresse Das Kündigungsschreiben ist zu richten an:

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
FVS-V11 (43311)
10096 Berlin

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, per Brief, Fax oder E-Mail. Es ist dabei auch zu bedenken, dass nicht verbrauchte Wertmarken und eine vorhandene Abo-Chipkarte zurück zu geben ist.

Wer diesbezüglich auf Nummer sicher gehen möchte, kann die Kündigung mittels eines Einschreiben-Rückschein an die BVG senden.

Kündigung Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Kündigung bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
FVS-V11 (43311)
10096 Berlin
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abo der Fahrkarte XY der BVG, mit der Kundennummer BV123456, fristgemäß ordentlich zum XX.XX.20XX.

(
Oder: Wegen der wesentlichen Preiserhöhung/den Änderungen zum XX.XX.20XX kündige ich mein Abo der Fahrkarte XY, der BVG, zum Änderungszeitpunkt.

Oder falls zutreffend:Da ich am XX.XX.20XX berufsbedingt nach XY umgezogen bin kündige ich hiermit vorzeitig zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Eine Kopie der neuen Meldebescheinigung findet sich als Beleg anbei.

Oder: Da ich am XX.XX.20XX die Schule/die Berufsausbildung beendet habe kündige ich mein Abo der Fahrkarte XY, der BVG, außerordentlich zum nächstmögliche Zeitpunkt. Eine Bestätigung der Schule/des Ausbildungsbetriebes findet sich anbei.

Meine Kundennummer lautet: BV123456.
)

Hilfsweise kündige ich das Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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