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Betriebliche Altersvorsorge kündigen

 
Viele Arbeitgeber bieten die betriebliche Altersvorsorge an. Sie wird vor allem in großen Unternehmen gezahlt. Doch was ist , wenn es zur Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses kommt und der neue Arbeitgeber diese Versicherung nicht übernehmen will? Oder wenn man aus Kostengründen aus der betriebliche Altersvorsorge aussteigen möchte. Kann man diese einfach Kündigen? Diese Fragen sollen hier geklärt werden.

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedeutet nicht die Kündigung der Altersvorsorge. Der Vertrag bleibt weiterhin bestehen. Er dient dazu, neben der gesetzlichen Versicherung, eine zusätzliche Rente anzusparen. Nach deutschem Recht muss jeder Arbeitgeber mindestens eine solche Direktversicherung anbieten, welche durch eine Gehaltsumwandlung finanziert wird.

An erster Stelle muss eines beachtet werden. Nicht der Arbeitnehmer ist der Vertragspartner der Versicherung, sondern immer der Arbeitgeber. Demnach ist auch nur er berechtigt, das Vertragsverhältnis rechtswirksam zu kündigen.

Folgen einer Kündigung Eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse ist immer mit einer Lebens- oder Rentenversicherung verknüpft. Sollte diese gekündigt werden, so werden die Vertriebs- und Einrichtungskosten abgezogen. Generell kann man sagen, dass es sehr lange dauern kann, bis der Rückkaufwert die eingezahlten Beiträge soweit übersteigt, dass sich ein solches Unterfangen lohnen würde.

Allerdings ist eine Auszahlung nur unter sehr schwierigen Bedingungen oder gar nicht möglich, denn das Landgericht Hamburg fällte im Jahr 2005 ein Urteil (Az. 332 O 409/05), welches besagt, dass die Auszahlung des Rückkaufwertes nach §2 Abs. 2 BetrAVG nicht zulässig ist. Dies gilt auch für Überschussanteile und den Bonus. Es ist also kaum eine Nutzung für andere Zwecke als zur Altersversorgung möglich.

Trotzdem kündigen Wer seine betriebliche Altersvorsorge dennoch kündigen will, der sollte wesentliche Punkte beachten:

  • Sollte der Arbeitgeber diese Vorsorge finanzieren, dann ist eine Kündigung ausgeschlossen. Allerdings kann man seinen Arbeitgeber darum bitten, den Vertrag auf einen selbst zu überschreiben. So würden die Eigenschaften als Versicherungsnehmer auf den Angestellten übergehen.
  • Anders sieht es aus, wenn die Versicherung durch Gehaltsumwandlung finanziert wird. Hier ist eine Kündigung jederzeit möglich aber man sollte die hohen Kosten beim Rückkauf im Auge behalten.
  • Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge unterliegen weder dem Abzug der Lohnsteuer noch müssen Sozialabgaben auf sie entrichtet werden. Bei einer Kündigung müssen diese aber nachgezahlt werden.
  • So kann es passieren, dass diese Summen den Rückkaufwert sogar weit übersteigen. Anstatt also Geld zu erhalten, muss man noch aus eigener Tasche dazu zahlen.

Als beste Variante ist wohl die Beitragsfreistellung anzusehen. Hierbei wird die Summe bis zum Renteneintritt auf dem Konto belassen, es müssen aber keine Beiträge mehr entrichtet werden.

Tipp: Die Versicherung kann im voraus um eine schriftlich Berechnung, des Rückkaufswertes, gebeten werden.

Rechtliche Hilfe Sollte man dennoch in Erwägung ziehen die betriebliche Altersversorgung zu kündigen, dann empfiehlt sich in Zweifelsfällen von einem Anwalt oder Steuerberater helfen lassen. Diese können alle steuerlichen Vor- und Nachteile genau berechnen. Wer über kein oder nur geringes Einkommen verfügt kann sich auch von der öffentlichen Rechtsberatung helfen lassen.


Kündigungsschreiben betriebliche Altersvorsorge Muster


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Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge VERTRAGSNAME


Sehr geehrte Frau X/Damen und Herren/geehrter Herr Y,

Da ich erwäge die betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen und mich selber um die Versicherung VERTRASNAME, mit der Vertragsnummer L1234567, zu kümmern möchte ich sie hiermit bitten diese Versicherung auf meinen Namen zu übertragen.
(Sollte dies nicht möglich sein kündige ich hiermit ersatzweise zum nächstmöglichem Zeitpunkt.)

Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung in Schriftform mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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