Jedes Unternehmen ist an einem schadenfreien Transport seiner Güter interessiert. Die Transportversicherung schützt nach § 130 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vor Gefahren bei der Beförderung eigener Güter auf dem Land oder im Wasser und dessen Lagerung.
Sie darf nicht mit der Frachtversicherung verwechselt werden. Diese regelt im Gegenzug den Transport fremder Güter.
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