Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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DEINHANDY Handyverträge kündigen

 
DEINHANDY ist ein Portal für Smartphones, Tablets und Tarife. Es können Mobilfunkverträge mit und ohne Handy verglichen und abgeschlossen werden. Das Portal bietet einen Service zur Vertragsverlängerung, Vertragswechsel, zur Rufnummernmitnahme, Handyversicherung und -reparatur an.

Die Firma POWWOW steht hinter dem Portal. Auch wenn einige der angebotenen Tarife den Name DEINHANDY tragen, so wird in der Regel ein Handytarif von einem anderen Anbieter vermittelt. Darüber hinaus gibt es diverse Tarifangebote zusammen mit Hardware wie Handys.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann die verschiedenen Tarife von DEINHANDY gekündigt werden und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Der Tarif DEINHANDY LTE 3 GB Flex Aktion kann mit einer Frist von 30 Tagen zu jedem Monatsende gekündigt werden und verlängert sich ohne eine Kündigung automatisch um einen weiteren Monat.

Bei den Tarifen DEINHANDY LTE 4, 8, 10 und 14 GB Flex Aktion kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Dabei ist zu beachten, dass wenn der Vertrag innerhalb eines Monats beendet wird anteilig ein Teil des Monatspreises für den bereits genutzten Zeitraum zu zahlen ist.

Bei LTE 20 GB Flex ist eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, gezählt zum jeweiligen Monatsende, einzuhalten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat.

Für LTE 20 GB Aktion besteht in der Regel eine 24-monatige Erstlaufzeit und eine anschließende Verlängerung um je 12 weitere Monate. Die Kündigungsfrist bei dieser Tarifoption beträgt 3 Monate zum Laufzeitende.

Für andere Verträge bestehen die unterschiedlichsten Regelungen. Daher sollte im erhaltenen Vertrag und den AGB nachgeschlagen werden.

Tipp: Maximal ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende und eine Erstlaufzeit von 24 Monaten vereinbart. Eine anschließende Verlängerung beträgt maximal 1 Jahr. Kommt das Schreiben also mehr als 3 Monate vor dem Laufzeitende an ist die Kündigung in jedem Fall rechtzeitig.

Wichtig: Die Kündigung wird erst wirksam wenn sie beim Anbieter angekommen ist. Das Schreiben muss daher unbedingt noch vor der genannten Kündigungsfrist, an einem Werktag, beim Anbieter ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Nach dem Fernabsatzgesetz (§ 312 BGB) können Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, wenn diese über das Internet, Telefon oder per E-Mail abgeschlossen wurden. Ferner können auch Verträge widerrufen werden, welche an der Haustür oder an einem Marktstand im öffentlichen Bereich verkauft wurden.

Im Gegensatz zur Kündigung kommt es bei einem Widerruf nur darauf an wann das Schreiben verschickt wurde und dass es angekommen ist. Wurde das Schreiben laut Poststempel am letzten Tag dieser Frist verschickt, so ist es dennoch rechtzeitig.

Es muss dabei kein Widerrufsgrund genannt werden und die Frist beginnt an zu laufen, wenn der Anschluss aktiviert wurde bzw. bei bloßem Kauf von Hardware, wenn der Käufer die Ware erhalten hat.

DEINHANDY muss den Käufer über die Widerrufsmöglichkeit informieren und hat dazu in seinen AGBs die Widerrufsmöglichkeit verklausuliert - Pkt. III der AGB.

Wichtig: Da die meisten Verträge nur von DEINHANDY vermittelt werden ist in jedem Fall die im erhaltenen Vertrag und den AGB genannte Widerrufsadresse zu überprüfen, denn nach dieser ist sich zu richten.

Im Folgenden häufige Adressen für ein Widerruf bei DEINHANDY:

Bei Kaufverträgen mit „DEINHANDY" ist ein Widerruf an folgende Adresse zu senden:

powwow GmbH
Porschestraße 7
44809 Bochum

Wurde zum Kaufvertrag ein dazugehöriger Dienstleistungsvertrag geschlossen, dann können nur beide Verträge gemeinsam widerrufen werden.

Der Widerruf ist an diese Adresse zu senden:
DH, c/o Volt Venture GmbH
Siemensstr. 59
48153 Münster

Wurde ein reiner Dienstleistungsvertrag mit „DEINHANDY" geschlossen, dann ist der Widerruf wiederum hier hin zu senden:

powwow GmbH
Porschestraße 7
44809 Bochum

Als Folge eines Widerrufs wird der Vertrag rückabgewickelt. Der Kunde sendet die Hardware zurück und DEINHANDY rücküberweist schon getätigte Zahlungen. Werden Sachschäden an der Hardware festgestellt, dann muss der Kunde dafür aufkommen. Für bereits genutzte Leistungen (Telefonate, Internet) kann anteilig etwas von der Erstattung abgezogen werden.

Ausnahme: Bei gewerblichen Verträgen besteht nur ein Widerrufsrecht, sofern dieses im Vertrag extra vereinbart wurde.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche Kündigung kann in Anspruch genommen werden, wenn ein ausreichend wichtiger Grund besteht. Der wichtige Grund muss so stark sein, dass es dem Vertragspartner nicht zuzumuten ist, den Vertrag länger fortzuführen.

Typische Gründe für eine vorzeitige Beendigung eines Handyvertrages:

  • Im Falle einer Preiserhöhung oder nachteilige Änderung der AGB wird der Kunde, je nach Anbieter und Tarif, in der Regel 1 Monat im Voraus informiert und kann anschließend innerhalb von 4 Wochen außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.

    Ist keine solches Sonderkündigungsrecht im eigenen Vertrag und den AGB geregelt, so sollte den Änderungen so schnell wie möglich schriftlich widersprochen werden, denn dann gelten im Regelfall, für einen, die alten Bedingungen weiterhin.
  • Sollten die angebotene Leistung nicht erbracht oder die angebotene Leistung fehlerhaft sein muss der Anbieter schriftlich informiert werden. So zum Beispiel wenn die Verbindung öfter ausfällt oder sehr langsam ist.

    Dabei ist auch und eine angemessene Frist (oftmals 14 Tage) zu setzten innerhalb derer der Betreiber die Störungen (auch Mängel genannt) abstellen muss.

    Erst wenn es, nach einer solchen Ermahnung und nach Ablauf der gesetzten Frist, zu keiner Besserung kommt ist eine fristlose Kündigung in der Regel zulässig. Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern die Probleme nicht sehr stark sind oder nur an wenigen Orten auftreten.

    Mehr zur »Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service vor einer Kündigung

Hinweis: Inhaltlich hat die außerordentliche Kündigung im wesentlichen die selbigen Bestandteile wie eine ordentliche Kündigung. Zusätzlich muss hier aber der Kündigungsgrund benannt werden.

Rufnummernmitnahme bei Kündigung Auf Grund von §46 Telekommunikationsgesetz (TKG) kann die Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitgenommen werden. Durch die aktuellen Regelungen, der Bundesnetzagentur (BNetzA), Kostet die Portierung bei allen Anbietern maximal 6,82€ Brutto.

Falls eine Rufnummernmitnahme (auch Portierung genannt) gewünscht ist sollte diese bereits im Kündigungsschreiben beantragt werden um Unterbrechungen zu verhindern.

»Mehr zu den Rechten und Pflichten nach §46 TKG - Bei einer Rufnummernmitnahme

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Folgendes gehört in das Kündigungsschreiben:

  • Ort und Datum
  • Name und Anschrift vom Kunden und Vertragspartner,
  • Der Ausspruch der Kündigung des Vertrages mit Benennung des Beendigungstermins. Falls der nächstmögliche Termin nicht bekannt ist kann auch der Anbieter mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" gebeten werden das Datum zu berechnen.
  • Die genaue Bezeichnung des Vertrages
  • Möglichst auch die Vertrags- oder Kundennummer
  • Bei einer außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung ist immer auch der Kündigungsgrund zu nennen.
  • Falls eine Rufnummernmitnahme (auch Portierung genannt) gewünscht ist sollte diese bereits im Kündigungsschreiben beantragt werden.
  • Darüber hinaus ist es empfehlenswert um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten und auch eine Löschung der personenbezogenen Daten zu fordern, ach um Rückwerbeversuche zu verhindern.

Um ein Nachweis über rechtzeitigen Versand zu haben kann es vorteilhaft sein das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu verschicken. Alternativ kann die Kündigung auch per Fax erfolgen, dann ist unbedingt der Sendebericht als Beleg aufzubewahren.

Kündigungsadresse Da die Tarife nur von der Firma POWWOW GmbH, Richmodstr. 10 in 50667 Köln vermittelt werden ist sich üblicherweise an die im erhalten Vertrag oder den AGB genannten Anbieter (Telekom, Vodafon oder 1&1 etc.) und dessen Adresse zu richten.

Bei den Tarifen welche den Name DEINHANDY tragen ist diese Adresse in der Regel:

Drillisch Online GmbH
Kundenbetreuung
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
63477 Maintal



Kündigung DEINHANDY Handyvertrag Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung eines DEINHANDY Handyvertrages, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben DEINHANDY Handyvertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Drillisch Online GmbH
Kundenbetreuung
Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5
63477 Maintal

Bitte unbedingt mit eigenem Vertrag abgleichen
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Handyvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Handyvertrag, mit der Vertragsnummer DH123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Auf Grund der Preiserhöhungen / AGB-Anpassungen zum XX.XX.20XX kündige ich, den VERTRAGSNAME Handyvertrag, hiermit außerordentlich zum Änderungstermin. Die Vertragsnummer lautet: DH123456.

Oder: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich den VERTRAGSNAME Handyvertrag hiermit fristlos mit sofortiger Wirkung. Die Vertragsnummer lautet: DH123456.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Die Rufnummer RUFNUMMER möchte ich schnellst möglich zu meinem neuen Anbieter ANBIETERNAME mitnehmen. Daher beantrage ich hiermit eine Portierung zu meinem dortigen Account mir der Nummer ACCOUNT- /VERTRAGSNUMMER)

(Optional: Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die erfolgte Löschung, gemäß DSGVO, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
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