Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Ein Abo bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft kündigen

 
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft bietet ihren Kunden die Möglichkeit, ein Abo auf die monatlichen Fahrkarten abzuschließen. Somit muss der Kunde quasi nie einen neuen Fahrschein kaufen, denn dieser wird ihm postwendend in der aktuellen Version zugeschickt.

Doch was ist, wenn man den Fahrschein nicht mehr benötigt und das Abo kündigen möchte? Hier wird erklärt wie man leicht den Vertrag beenden kann und welche Dinge man dabei beachten muss.

Kündigungsfristen und Mindestlaufzeit bei DVG-Abos Abgesehen vom SchnupperAbo haben die Abonnements beim DVG eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung erst zum Ende der ersten 12 Monate erfolgen kann, ohne dass eine Strafgebühr bzw. Schadensersatz erhoben wird.

Wird das Abo nicht rechtzeitig gekündigt so verlängert es sich in der Regel um weitere 12 Monate.

Die Kündigungsfrist beträgt dabei, außer innerhalb der ersten 3 Monate des SchnupperAbos und beim FirmenTicket, 6 Wochen zum Ende der Laufzeit.

Das FirmenTicket kann mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines jeden 12-Monats-Zeitraums gekündigt werden

Das SchnupperAbo kann innerhalb der ersten 3 Monate jederzeit zum Ende des dritten Laufzeitmonats gekündigt werden.

Vorzeitige oder fristlose außerordentliche Kündigung Ein Abonnement beim DVG kann unter bestimmten Bedingungen auch vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden und wenn wichtige Gründe vorliegen auch fristlos außerordentlich. Im Folgenden wird dabei auf die unterschiedlichen Regelungen für die verschiedenen Abos eingegangen.

Kündigung vor dem Ende der Mindestlaufzeit Wird ein Abo von Ticket1000 und Ticket2000 (auch bei 9 Uhr) vor dem Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt so ist für die vergangenen Monate statt dem Abo-Preis der Preis einer allgemeinen Monatskarte zu zahlen.

Für das SchokoTicket gilt, dass wenn vor Ablauf der ersten 12 Monate gekündigt wird ein pauschaler Schadensersatz von 20,00 Euro zu zahlen ist. Wird die schulische Ausbildung beendet muss dies gemeldet werden und das Abo endet dann vorzeitig noch vor der Sommerferien. Achtung: Wird eine Beendigung der schulische Ausbildung nicht angezeigt ist für die genutzten Monate der Abonnementpreis des Ticket1000 im Abonnement der Preisstufe A1/A2 zu zahlen.

Das BärenTicket kann auch vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten beendet werden, dann sind jedoch 40,00 Euro pauschaler Schadensersatz zu zahlen.

Wird das YoungTicketPLUS oder das AzubiAbo vor Ende der Mindestlaufzeit von 12 Monaten gekündigt so ist, für die genutzten Monate, zusätzlich die Differenz zwischen dem Abonnementpreis und dem Preis eines AuszubildendenTicket als Monatskarte zu zahlen.

Kündigung wenn ein besonderer Grund vorliegt - Denkbare Kündigungsgründe sind:
  • Bei einer Preiserhöhung kann zum Zeitpunkt gekündigt werden an dem die Änderungen in Kraft treten. Sicherheitshalber sollte dabei innerhalb von 4 Wochen, gezählt ab dem Zeitpunkt an dem man Informationen über die Änderungen erhalten hat (z.B. ein Schreiben im Briefkasten lag), gekündigt werden. Theoretisch würde die selbe Regelung auch gelten wenn der DVG sein Angebot stark einschränken bzw. Nachteilig verändern würde.
  • Bei einem Umzug an einen Ort, insbesondere wenn dieser berufsbedingt ist, an dem das Ticket nicht genutzt werden kann kann in der Regel auch außerordentlich gekündigt werden, dabei sollte eine Meldebescheinigung des neuen Wohnortes in Kopie beigefügt werden.
  • Bei einem FirmenTicket kann nicht nur gekündigt werden wenn der Mitarbeiter nicht länger im Unternehmen beschäftigt ist, sondern dies muss auch unverzüglich gemeldet werden und die Änderungen, am Gesamtpreis, treten dann spätestens 1ten des nachfolgenden Kalendermonats in Kraft.

    Wichtig: Das FirmenTicket des Arbeitnehmers muss dem DVG bis zum 3ten Werktag nach Inkrafttreten der Änderungen bzw. der Kündigung vorliegen. Wird diese Frist versäumt, ist für jeden folgenden Tag und auch den Rückgabetag 1/30 des Preises eines eTicket1000 zu zahlen.
  • Wenn der Abonnement gestorben ist können die Erben mit sofortiger Wirkung kündigen. Sicherheitshalber sollte die Kündigung möglichst schnell ausgesprochen werden und eine Kopie des Erbscheins angefügt werden.


Der Kündigungsgrund sollte bei einer fristlosen außerordentlichen Kündigung unbedingt im Kündigungsschreiben angeben werden.

Was gibt es Weiteres bei der Kündigung des DVG-Abos zu beachten und was sollte das Kündigungsschreiben enthalten? Im Schreiben sind der Name und die Anschrift des Kunden sowie am besten auch die Kunden- bzw. Ticketnummer anzugeben. Auch sollte das Ticket genau benannt werden. Ferner ist der Zeitpunkt zu nennen zu dem gekündigt wird oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt".

Die Kündigung muss handschriftlich unterzeichnet sein. Es empfiehlt sich das Schreiben als Einschreiben-Rückschein zu versenden, damit man für ein eventuellen Streitfall, z.B. über den rechtzeitigen Zugang der Kündigung, ein Beleg hat.

Wichtig: Das Ticket muss abgegeben werden, ansonsten ist eine Gebühr von 10 Euro zu zahlen. Beim FirmenTicket sogar noch deutlich mehr.

Kündigungsadresse Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg

Lastschrift-Einzug widerrufen Zusammen mit der Kündigung kann zudem auch ein Widerruf der Einzugsgenehmigung erfolgen. Auch wenn es nur selten Probleme gibt, kann es bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft unter Umständen dazu kommen, dass der Betrag trotzdem vom Konto abgebucht wird, da die entsprechende Abteilung keinen Widerruf erhalten hat.

Kündigung der Duisburger Verkehrsgesellschaft Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator für das Abo bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Duisburger Verkehrsgesellschaft Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Duisburger Verkehrsgesellschaft AG
Bungertstr. 27
47053 Duisburg
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Abonnements bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Abo ABONAME, mit der Nummer D123456, fristgerecht ordentlich zum XX.XX.20XX. (Oder: Wegen der Preiserhöhung zum XX.XX.20XX kündige ich hiermit zum Änderungszeitpunkt.
Die Ticketnummer lautet: D123456.)

Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung kündige ich zum gleichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung, mit Angabe des Beendigungszeitpunktes, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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