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Fehlerhaft Abbuchungen per Lastschrift zurückholen

 
Die Nutzung des Lastschriftverfahrens zum Einzug regelmäßiger Ausgaben wie Strom, Wasser, Miete, Versicherungsbeiträge, Online-Bestellungen und ähnliches ist nicht nur bequem und praktisch, sondern hat auch viele Vorteile. Der Zahlungspflichtige gerät zum Beispiel nicht in einen möglichen Zahlungsverzug, wenn fällige Beiträge oder Zahlungen abgebucht werden.

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Beim Lastschriftverfahren können jedoch auch Fehler auftreten:

  • Der abgebuchte Betrag war zu hoch,
  • Eine doppelte Abbuchung liegt vor,
  • Es wurde gar keine Lastschrift vereinbart.
  • Es wurde abgebucht obwohl der Vertrag bereits beendet wurde.


Was also wenn die Abbuchungen nicht erwünscht waren oder falsch sind? Grundsätzlich gilt: Fehlerhafte Lastschriften können im Regelfall einfach und unkompliziert zurück gebucht werden.

Die rechtlichen Voraussetzungen Im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) wird, §1 (21), der Begriff der Lastschrift definiert: "Lastschrift ist ein Zahlungsvorgang zur Belastung des Zahlungskontos des Zahlers, bei dem der Zahlungsvorgang vom Zahlungsempfänger aufgrund der Zustimmung des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger, dessen Zahlungsdienstleister oder seinem eigenen Zahlungsdienstleister ausgelöst wird."

§675j BGB regelt das Zahlungsvorgänge und damit auch die Abbuchungen im Lastschriftverfahren einer Zustimmung bedürfen und solange widerrufen werden können bis sie unwiderruflich sind.

Im Jahre 2012 wurde das SEPA-Verfahren eingeführt. Dieses bestimmt, dass Abbuchungen vor dem Einzug eines fälligen Betrages autorisiert werden. Der Vertragspartner als Lastschrifteinziehender erhält eine Ermächtigung vor Abbuchung des Zahlbetrages. Gleichzeitig erhält die beauftragte Bank die Erlaubnis den Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen und an das Konto des Zahlungsempfängers weiterzuleiten. Auch dieses Verfahren unterliegt, in Deutschland, dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

Vor einer Abbuchung im Lastschriftverfahren muss daher grundsätzlich ein Lastschriftmandat vorliegen.

Auf Grund von §675x II BGB muss eine fehlerhafte Lastschrift innerhalb von 8 Wochen zurückgeholt werden. Das genaue Vorgehen der Banken beim Lastschriftverfahren ist im sogenannten Lastschriftabkommen (LSA) geregelt. Innerhalb der ersten 8 Wochen kann die Bank daher die Abbuchung im Regelfall noch im Interbankenverhältnis zurückgeben und es entstehen Ihr keine oder nur geringe Kosten.

Sonderfall: Bei Firmenlastschriften kann vertraglich ein Widerruf ausgeschlossen werden, dann besteht nur noch die Möglichkeit die Forderungen direkt beim Verursacher geltend zu machen.

§675p BGB beschränkt hierbei das Widerrufsrecht für gewerbetreibende auf den Geschäftstag vor dem vereinbarten Fälligkeitstag. In vielen Banken AGB ist eine Widerrufsfrist von 2 Tagen ab Buchung vereinbart. Es ist davon auszugehen, dass diese auf Grund von §675p IV Bestand hat. Grundsätzlich hängt dies aber auch natürlich von der individuellen Sachlage ab.

Vorgehen bei einer Rückbuchung Zur Rückbuchung eines Lastschriftbetrages hat sich der Kunde an seine eigene Bank zu wenden. Dies geschieht entweder am Bankschalter oder auch im Online-Banking oder auch schriftlich unter Nennung der fehlerhaften Daten. Ein Grund zur Rückforderung muss übrigens nicht benannt werden.

Bei einer schriftlichen Beauftragung der Bank sollte eine Frist zur Rückforderung gesetzt werden. Falls die Lastschrift in der Bank zurückgefordert wird und es sich um ein hohen Betrag handelt sollte auch um eine schriftliche Bestätigung des Auftrags gebeten werden.

Wichtig: Im Nachhinein ist in jedem Fall der Kontoauszug zu prüfen, ob die Rücklastschrift auch ausgeführt worden ist.

Um einen Fehler bei einer Abbuchung erkennen zu können, empfiehlt sich natürlich eine regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge. Nur so ist es möglich fehlerhafte Abbuchungen erkennen zu können. Die regelmäßige Kontrolle der Auszüge wird von den meisten Banken auch dem Kunden vorgeschrieben.

Die Fristen zur Rückbuchung einer Lastschrift Um eine fehlerhaft ausgeführte Lastschrift rückbuchen zu lassen, sind verschiedene Fristen zu beachten. Die Anwendung von unterschiedlichen Fristen ist in berechtigten oder unberechtigten Lastschriftverfahren begründet.

  • 1. Berechtigter Lastschrifteinzug - die 8 Wochen Frist

    Bei einem berechtigten Lastschrifteinzug hat der Kunde 8 Wochen Zeit, um seine Bank mit der Rückbuchung zu beauftragen. Die 8 Wochen Frist beginnt mit dem Tag der Abbuchung an zu laufen.

    Ein berechtigter Lastschrifteinzug liegt vor, wenn dem Zahlungsempfänger eine Abbuchung gestattet wurde. Es würde somit ein erteiltes und gültiges SEPA-Mandat vorliegen.
  • 2. Unberechtigtem Lastschrifteinzug - die 13 Monate Frist

    Ein unberechtigter Lastschrifteinzug liegt vor, wenn eine Abbuchung ohne dem zugrunde legenden SEPA-Mandat erfolgte. Diese Abbuchungen sind widerrechtlich bzw. illegal; es liegt keine vorherige Genehmigung vor.

    Derartiges liegt vor, wenn der Kunde einen Lastschrifteinzug vor Fälligkeit der Abbuchung widerrief oder die Geschäftsgrundlage, die eine Abbuchung möglich machte fiel weg, z.B. Vertragskündigung.

    Unter dem unberechtigten Lastschrifteinzug fallen auch kriminelle Handlungen. Die Rückbuchungsfrist ist für solche Fälle auf 13 Monate verlängert. Auch hier fängt die Frist mit dem Tag der Abbuchung an zu laufen.
  • 3. Wichtig: Die Frist in der Praxis - 2 - 4 Wochen

    In der Praxis sieht es jedoch etwas anders aus. Bankkunden sind nach den AGBs ihrer kontoführenden Bank verpflichtet, ihre Kontoauszüge gewissenhaft und regelmäßig zu prüfen und zu kontrollieren. Fehlerhafte Buchungen soll der Kunde so schnell erkennen und umgehend der Bank melden.

    Werden fehlerhafte Buchungen zu spät reklamiert, dann macht sich der Bankkunde möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber der Bank. Dies würde dann die Rückforderung schmälern.

    Im Falle einer sehr späten Feststellung einer fehlerhaften Abbuchung kann der Bankkunde sich ja auch immer noch an den Zahlungsempfänger wenden und den Fehlbetrag zurückfordern. Bei größeren Summen und wenn eine Rückzahlung verweigert wird empfiehlt es sich von einem Anwalt beraten zu lassen.


Schadensersatzansprüche für den Bankkunden Entstehen dem Bankkunden monetäre Schäden durch eine fehlerhafte Abbuchung, dann muss der Verursacher den Schaden tragen, also derjenige, der die fehlerhafte Abbuchung durchführen ließ.

Der Schaden muss konkret berechnet werden können und auch tatsächlich eingetreten sein. Folgende Kosten sind möglicherweise erstattungsfähig:

  • Das Porto für Briefversand
  • Telefonkosten
  • Kopierkosten
  • Mögliche Rechtsanwaltskosten nach Beauftragung bei schwierigen Fällen
  • Mögliche Gutachterkosten bei schwierigen Fällen.

Fazit: Fehlerhaften Abbuchungen können in den ersten Wochen schnell und einfach mit Hilfe der Bank zurückgeholt werden. Mit der Geltendmachung seines Anspruches sollte sich der Kunde aber nicht viel Zeit lassen und möglichst die in den AGB der eigenen Bank vereinbarte Frist einhalten.



Lastschrift-Rückbuchung Muster


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Kündigungsschreiben herunterladen:

Lastschrift-Rückbuchung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name der eigenen Bank
Strasse und Nr.
Plz. und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Rückbuchung der Lastschrift


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beauftrage ich eine Rückbuchung der folgenden Lastschrift von meinem Konto IBAN: DEXXXXXXXXXXXXXXXXXXX.

Abbuchungsbetrag: XX,XX €
Abbucher: -Der auf dem Kontoauszug ersichtliche Empfänger-
Abbuchungsdatum: XX.XX.20XX


(
Falls zutreffend: Ich weise daraufhin, dass ich für diese Abbuchung kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt habe und diese Abbuchung daher unrechtmäßig ist.

Oder: Ich weise daraufhin, dass das die abbuchende Partei kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat mehr hatte.
)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung des Auftrages und der Ausführung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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