Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Fristlose oder sogar rückwirkende Kündigung durch den Gasanbieter: Rechte von Verbrauchern

 
Aktuell kommt es dazu, dass Gasanbieter von sich aus kündigen. Hier wird erklärt was dagegen unternommen werden kann und wie vorzugehen ist.

Besonders viele Privatkunden (auch Verbraucher genannt) reagieren oft verunsichert angesichts der rückwirkenden Kündigung, ihres Gasliefervertrages, seitens des Gasanbieters.

Wichtig: Kündigt der Gasanbieter, so springt automatisch der zuständige Grundversorger ein. Es kommt daher im Normalfall zu keiner Lieferunterbrechung.

Der Grundversorgungstarif kann jedoch deutlich teurer sein. Daher sollte zum Einen geprüft werden ob es, beim Grundversorger oder einem anderen Anbieter, einen günstigeren Gastarif gibt und zum Anderen ob bisherigen Gasanbieter ein Schadensersatz verlangt werden kann.

Eine kurzfristige außerordentliche Kündigung begründen Gasanbieter aktuell meist mit stark angestiegenen Kosten bei der Beschaffung.

Welche Rechte hat der Verbraucher in so einem Fall? Sofern der Gaslieferant nicht insolvent ist, hat er die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen. Dies sollte daher bei seinem Lieferanten schriftlich eingefordert werden.

Anwendbares Recht: Ein Versorgungsvertrag über Gas ist ein Kaufvertrag gemäß §§ 433, 453. Gas ist eine Kaufsache. Daher kommen laut BGH (vgl. BGH, 02.07.1969-VIII ZR 172/68) Vorschriften über den Kauf von Gas zur Anwendung.

Jeder Vertrag ist eine beidseitige Willenserklärung. Kaufrecht und weitere Vorschriften bezüglich Mängel und Vertragsverletzungen sind anwendbar. Grundsätzlich ist eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung möglich.

Für eine kurzfristige außerordentliche Kündigung durch den Gasanbieter reicht jedoch im Regelfall nicht ein reines Ansteigen der Kosten. Auch die Verbraucherzentralen sehen dafür keine Rechtsgrundlage.

Es ist daher davon auszugehen, dass eine außerordentliche Kündigung durch den Gasanbieter, sofern diese nur auf Grund der Beschaffungskosten erfolgt, unzulässig ist.

Dann kann der Anbieter nur ordentlich kündigen, dass heißt zum Ende der vereinbarten Laufzeit und unter Einhaltung der Kündigungsfrist, und muss somit bis zu diesem Termin weiter liefern.

Schadensersatz und Anbieterwechsel Ist die Kündigung unzulässig, sollte beim Stromanbieter eine Weiterlieferung gefordert und für den Fall der nicht Lieferung Schadensersatz geltend gemacht werden. Es muss sich unabhängig davon nach einem neuen Anbieter umgeschaut werden.

Ordentliche Kündigung durch den Gasanbieter Bei einer ordentlichen Kündigung ist die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist des Vertrages zu berücksichtigen.

Treffen Anbieter und Verbraucher im Vertrag keine abweichende Vereinbarung muss in den AGB nachgeschaut werden. Meist gilt eine 12-monatigen Vertragslaufzeit. Die Kündigungsfrist ist oftmals 1-3 Monate zum Laufzeitende.

Sonstige außerordentliche Kündigungen durch den Gasanbieter Die außerordentliche Kündigung ist bei Verträgen mit Energielieferanten eine Option, sofern ein triftiger Grund vorliegt.

Ist die Einhaltung des Vertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht zumutbar, kann der Anbieter den Vertrag auch ohne Berücksichtigung der Frist beenden.

Das drohende Insolvenzverfahren kann nicht als Kündigungsgrund angegeben werden. Vielmehr sind nur Gründe zulässig, die zum Risiko des Gekündigten gehören. Erst wenn es tatsächlich zu einem Insolvenzverfahren kommt ist die Sachlage anders.

Wenn die Lieferung auf Grund von beschädigten Anlagen oder ähnlichem unmöglich ist könnte der Anbieter unter Umständen vorzeitig den Vertrag beenden. Jedoch ist selbst dann ein Anspruch auf Schadensersatz denkbar.

Kündigung des Gasanbieters: Verbraucher ohne Gasversorgung? Kündigt der Anbieter rückwirkend, so wird das Gas nicht abgestellt. Der zuständige regionale Grundversorger springt dann ein.

Das ist jetzt zu tun Verbraucher bestätigen ihrem Anbieter schriftlich den Erhalt der Kündigung sowie die Mitteilung über die Einstellung der Lieferung.

Ist die Stromlieferung seitens des Anbieters dann bereits eingestellt, so verweisen Verbraucher auf vertragliche Vereinbarungen beziehungsweise auf die vertragliche Verpflichtung zur Lieferung bis zum im Vertrag fixierten Zeitpunkt.

Der Verbraucher erklärt in seinem Schreiben, dass er die Leistungspflicht des Anbieters als verletzt ansieht. Daraus leitet er einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Stromanbieter ab und macht diesen Anspruch geltend.

Fazit Bei einer rückwirkenden Kündigung seitens des Stromanbieters weisen Verbraucher dies als unzulässig zurück. Es empfiehlt sich das Lastschriftmandat zu kündigen und den aktuellen Stromzählerstand festzuhalten.

Verteuerte Preise auf dem internationalen Strommarkt sind kein Kündigungsgrund. Jetzt gilt es Schadensersatzanspruch geltend zu machen und eine fristgemäße Schlussabrechnung anzufordern. Im Zweifelsfall hilft auch die Schlichtungsstelle Energie.

Widerspruch bei Kündigung durch den Gasanbieter Muster


»Einfach mit dem Generator, für den Widerspruch, ein Schreiben erstellen...

Schreiben herunterladen:

Widerspruch gegen eine Kündigung durch den Gasanbieter Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des Gasanbieters
Strasse + Nr
Plz. +Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Widerspruch gegen Ihre Kündigung und Liefereinstellung


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Schreiben vom XX.XX.20XX haben Sie mitgeteilt, dass die mir den Gasvertrag kündigen und die Lieferung zum XX.XX.20XX einstellen / eingestellt haben.

Ich widerspreche hiermit Ihrer Ansicht, dass die Kündigung rechtmäßig ist und fordere eine unverzügliche Wiederbelieferung zu den vertraglich vereinbarten Konditionen. Das bedeutet einer Lieferung bis zum Ende der Vertragslaufzeit und zwar dem XX.XX.20XX.

Hilfsweise fordere ich eine Entschädigung für die mir entstehenden Kosten durch eine Ersatzbelieferung.

Meine Kundennummer lautet: G1234567.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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