Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Gemeinsame Verträge mit dem ehemaligen Lebenspartner kündigen

 
Beim Auflösen bzw. Kündigen der gemeinsam abgeschlossenen Verträge nach Trennung gibt es für die ehemaligen Partner einiges, auf das geachtet werden muss.

Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für Paare die unverheiratet waren.

»Regelungen für ehemalige Ehepartner

Zum einen müssen alle Verträge, in denen beide Partner auch Vertragsteilnehmer waren und diesen auch unterschrieben haben gemeinsam gekündigt werden. Der Ex muss also auch unterschreiben.

Es kann sich hier um Verträge unterschiedlicher Art handeln. Bei den meisten Lebenspartnern, die sich trennen, handelt es sich oft erst mal um den Mietvertrag zur Wohnung oder zum gemeinsam angemieteten Haus.

Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn beide Partner den Mietvertrag auch unterschrieben haben.

Aber auch andere gemeinsam abgeschlossenen Verträge müssen nach einer Trennung vom Lebenspartner auch gemeinsam wieder gekündigt werden solange sie zusammen unterschrieben wurden. Hiermit sind zum Beispiel Verträge mit dem Internetprovider oder dem Telefonanbieter gemeint. Oftmals muss auch der Energieversorger zusammen gekündigt werden.

Anders als bei Ehepaaren ist ein Vertrag den nur einer der Partner unterschrieben hat in keinem Fall für den anderen verpflichtend und muss also nur vom Unterschreiber gekündigt werden.

Schwieriger wird es natürlich, wenn es auch um gemeinsamen Besitz, Leasing oder Kredite geht. Denn auch hier müssen beide Lebenspartner gemeinsam entscheiden und ebenfalls gemeinsam kündigen. Auch gemeinsame Versicherungen, wie Hausrat etc. müssen gemeinsam gekündigt werden.

Kündigung des gemeinsamen Mietvertrages Wurde der Mietvertrag von beiden Partnern unterschrieben so ist er auch von beiden zu kündigen. Bei einer Trennung gibt es jedoch weitere Möglichkeiten.
  • Zum einen kann der Vermieter gebeten werden das er einen aus dem Mietvertrag entlässt es wird dann ein Aufhebungsvertrag vereinbart und für den anderen Partner läuft der Vertrag weiter.

    Der Vermieter muss einer solchen Regelung jedoch nicht zustimmen. Darüber hinaus kann er auch fordern, dass dann ein neuer Vertrag mit einer höheren Miete abgeschlossen wird. Ferner ist es für den Vermieter günstiger wenn 2 Leute für die Miete einstehen müssen, insbesondere solange es wahrscheinlich ist das einer der Mieter möglicherweise in Zukunft nicht zahlt.
  • Zum anderen kann der Vertrag auch weiterlaufen, wenn das Verhältnis zum Ex gut genug ist. Läuft der Vertrag weiter, bleiben aber auch beide Partner verpflichtet, selbst wenn Sie untereinander, z.B. mit einem Vertrag, etwas anderes vereinbaren.
  • Sind sich die Partner nicht einig und der Vermieter will auch nicht mithelfen, so haben beide Ex-Partner jedoch das Recht eine Zustimmung, zur Kündigung des Vertrages, vom anderen Ex-Partner zu verlangen.

    Aus Beweisgründen sollte der Partner dabei schriftlich aufgefordert werden der gemeinsamen Kündigung zuzustimmen. Ferner ist im Schreiben eine Frist (z.B. 14 Tage) zu setzten innerhalb welcher eine Zustimmung zu erfolgen hat.

    Das Schreiben kann, zusammen mit einem geeigneten Zeugen (keine Verwandten etc.), dem Ex-Partner übergeben und dabei um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden. Alternativ kann das Schreiben auch per Bote, Einschreiben-Rückschein oder per Gerichtsvollzieher verschickt werden. Wichtig ist in jedem Fall das der Versand des Schreibens und der Eingang beim ehemaligen Partner dokumentiert ist.

    Verweigert der Partner nach diesem Schreiben und nach Fristablauf weiterhin die Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages, so muss vor dem Amtsgericht auf Zustimmung geklagt werden. In einem solchen Fall empfiehlt es sich daher einen Fachanwalt einzuschalten.

Was tun, wenn der Ex-Partner nicht kündigen will oder sich weigert? Manchmal hilft nur der Weg zum Anwalt. Vorher sollte in der Regel aber versucht, eine bessere Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Möchte in Partner den Vertrag unbedingt beibehalten, kann man den Vertrag umschreiben bzw. ändern lassen, damit der andere aus dem Vertrag und den daraus resultierenden rechtlichen Pflichten, ausscheiden kann, ohne Probleme zu bekommen. Diese Änderung ist jedoch nur möglich, falls der dritte Vertragspartner also in der Regel das Unternehmen zustimmt.

Bei Versicherungsverträgen komme es jedoch auf vor, dass beide Partner unterschrieben haben und nur einer der sogenannte Versicherungsnehmer ist. Gibt es nur einen Versicherungsnehmer so kann dieser in der Regel auch alleine kündigen. Daher muss im erhaltenen Versicherungsvertrag nachgeprüft werden ob beide oder nur eine Person als Versicherungsnehmer festgelegt wurden.

Es empfiehlt sich meist auch den Ex-Partner schriftlich aufzufordern, der Kündigung, zuzustimmen und dabei eine Frist (z.B. 14 Tage) zu setzten. Wichtig ist das der Versand und der Erhalt des Schreibens gut dokumentiert ist. Zum Beispiel in dem man es zusammen mit einem geeigneten Zeugen (keine Verwandten etc.), dem Ex-Partner übergibt und in dabei um eine schriftliche Empfangsbestätigung bittet. Alternativ kann auch per Bote, als Einschreiben-Rückschein oder mithilfe eines Gerichtsvollziehers das Schreiben verschickt werden.

Wenn der Partner daraufhin weiterhin nicht zustimmt oder bei Fragen und Problemen empfiehlt es sich, sofern keine Einigung mit dem Ex erzielt werden kann, bei einem Rechtsbeistand beraten zu lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden.

Kündigung nach Trennung Muster


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Musterstadt, den 08.08.20XX
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Maria Mustermann und Max Muster
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben möchten wir den VERTRAGSNAME-Vertrag zum XX.XX.20XX kündigen.

(
Alternativ falls zutreffend: Da wir uns getrennt haben kündigen wir hiermit den VERTRAGSNAME-Vertrag zum nächstmöglichen Termin. Sofern möglich möchte VORNAME NAME den Vertrag jedoch weiterhin als alleinige Vertragspartner fortsetzten.
)

Die Vertragsnummer lautet: T1234567

Hilfsweise kündigen wir zum nächstmöglichen Termin.

Bitte lassen Sie uns eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen und teilen Sie uns den Beendigungstermin mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann Max Muster
Maria Mustermann Max Muster

 
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