Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Haftpflichtversicherung kündigen

 
Im den meisten Fällen kann unter folgenden Voraussetzungen eine Haftpflichtversicherung gekündigt werden:

  • Drei Monate vor Ablauf des Vertrages kann schriftlich gekündigt werden.
  • Zu beachten ist, dass die Kündigung mindestens drei Monate vor Vertragsende bei der Versicherung vorliegen muss.
  • Wenn die Beiträge erhöht werden, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden. Innerhalb eines Monats kann außerordentlich gekündigt werden.
  • Wenn die Versicherungsbedingungen oder Leistungen vom Versicherer geändert werden kann innerhalb eines Monates, nach Zugang der Änderungsmitteilung, gekündigt werden (§ 92 VVG).
  • Falls ein Schadenseinfall eintritt, kann auch vom Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats Gebrauch gemacht werden.

Im Folgenden einige Besonderheiten und Ausnahmen beim kündigen spezieller Haftpflichtversicherungen.

Gebäudehaftpflichtversicherung und Tierhaftpflichtversicherung Bei der Gebäudehaftpflichtversicherung und Tierhaftpflichtversicherung gibt es noch ein zusätzliches außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn das versicherte Tier nicht mehr im Besitz ist oder es verstorben ist kann man die Haftpflichtversicherung kündigen. Dabei sollten entsprechende Belege zusammen mit dem Kündigungsschreiben an das Versicherungsunternehmen geschickt werden.

Bei einem Verkauf oder Kauf von einem Gebäude hat der Erwerber ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der neue Eigentümer ist auch nicht an die Versicherung vom Vorbesitzer gebunden.

Autohaftpflichtversicherung Bei der Autohaftpflichtversicherung und der Motorradversicherung ist in der Regel der 30. November der Stichtag für die Kündigung. Es muss also zu diesem Datum gekündigt werden und das Kündigungsschreiben für die Haftpflichtversicherung spätestens am 30. November beim Versicherungsunternehmen eingegangen sein.

Falls bei der Haftpflichtversicherung auch eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen worden ist, besteht das Recht dazu auch einen Teil davon zu kündigen. Es gibt bei dieser Versicherung auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge erhöht werden und dies nicht im Haftpflichtversicherungsvertrag vereinbart war.

Wird bei einer Autohaftpflichtversicherung das Auto verkauft oder stillgelegt kann ebenfalls gekündigt werden.

»Mehr dazu im Artikel Kfz-Versicherung kündigen.

Bei Eintritt von einem Schadensfall gilt auch das Sonderkündigungsrecht. Wenn vom Versicherungsunternehmen gekündigt wird, hat der Kunde den Beitrag bis zum Kündigungszeitpunkt zu zahlen. Im umgekehrten Fall hat der Kunde den Beitrag bis zum Jahresende zu zahlen.

Jagdhaftpflichtversicherung Die Jagdhaftpflichtversicherung zählt wie die Autoversicherung zu den gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungen. Diese Versicherung wird für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Es gibt den Tagesjagdschein oder Jahresjagdschein. Daher gibt es kein vorzeitiges Kündigungsrecht.

Die Ausnahme davon ist der 3-Jahresjagdschein. Bei diesem Vertrag gibt es vorzeitiges Kündigungsrecht mit einer dreimonatigen Frist zum Versicherungsjahresende. Falls ein Versicherungsschaden eintritt gibt es auch ein Kündigungsrecht.

Folgende Punkte dürfen in dem Kündigungsschreiben für die Haftpflichtversicherung nicht fehlen:

  • Eigene Anschrift
  • Anschrift vom Versicherungsunternehmen
  • Kundennummer und Vertragsnummer
  • Kündigungszeitpunkt oder die Formulierung zum "zum nächstmöglichen Zeitpunkt."
  • Bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung der Haftpflichtversicherung z.B. im Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung muss der Grund der Kündigung genannt werden.
  • Es empfiehlt sich die Bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung der Haftpflichtversicherung.
  • eigene Unterschrift

Falls nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr. Vor Kündigung sollte auf jeden Fall noch die Kündigungsfristen in den AGBs nachgelesen werden, damit das Kündigungsschreiben auch fristgerecht bei der Gesellschaft eingeht. Das Kündigungsschreiben für die Haftpflichtversicherung sollte am besten per Einschreiben oder Einschreiben Rückschein versendet werden um den Versand des Kündigungsschreibens belegen zu können.

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