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Kündigung bei BUND (Hilfsorganisation)

 
Bei der Kündigung einer Mitgliedschaft bei der Hilfsorganisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (kurz: BUND) stellt sich die Frage, wie und mit welchen Fristen eine Kündigung erfolgen kann und ob es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung gibt. Die Rechte und Pflichten bei der Kündigung der Mitgliedschaft werden im Folgenden dargestellt.

Zunächst gesteht der Gesetzgeber mit §39 BGB jedem Mitglied in einem Verein (wie der Hilfsorganisation BUND) das Recht zu, aus dem Verein auszutreten, also zu kündigen.

Maßgeblich für die Regelungen zur Kündigung sind die Satzungen der Vereine. In diesen kann man alle wichtigen Informationen zur Mitgliedschaft und Kündigung nachlesen.

Kündigungsfrist Die Satzung von BUND sieht gemäß §4 Abs. 7 eine Kündigungsmöglichkeit zum Jahresende vor. Diese kann jederzeit erklärt werden. Es sind also keine Kündigungsfristen einzuhalten, um eine laufende Mitgliedschaft zu kündigen.

Fristlose außerordentliche Kündigung Die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung sieht die Satzung nicht vor. Daher kann nur gekündigt werden wenn ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt. Mehr zur möglichen Gründen findet sich im Beitrag: »Kündigung eines Vereins

Kündigungsadresse und Besonderheiten Bei der Hilfsorganisation BUND muss beachtet werden, dass die Mitgliedschaft im Bundesverband automatisch die Mitgliedschaft im jeweiligen Landesverband auslöst. Es ist zwar möglich, nur im Bundes- oder Landesverband Mitglied zu sein, die doppelte Mitgliedschaft ist jedoch der Regelfall.

Um die Mitgliedschaft bei BUND zu kündigen, muss daher nicht nur gegenüber dem Bundesverband der Austritt erklärt werden, sondern auch gegenüber dem jeweiligen Landesverband.

Häufig sind die Regelungen zur Kündigung in den Landesverbänden genauso ausgestaltet wie beim Bundesverband von BUND, es gibt aber auch Ausnahmen.

Im Landesverband Hessen beispielsweise besteht eine Kündigungsfrist. Gemäß §4 Abs. 6 der Satzung von BUND Hessen ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Jahresende einzuhalten.

Die Kündigung der Mitgliedschaft des Bundesverbandes ist zu richten an:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin

Die Adressen der Landesverbände sind auf der jeweiligen Homepage abrufbar.

Bei der Hilfsorganisation BUND kann also nur zum Jahresende und in der Regel ohne Frist gekündigt werden. Dabei muss im Jahr der Kündigung immer der volle Beitrag gezahlt werden, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt gekündigt wird.

Kündigung bei BUND Muster


»Einfach mit dem Kündigungsgenerator, für die Kündigung beim BUND, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben BUND Muster:
Musterstadt, den 28.07.20XX
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Bundesgeschäftsstelle
Am Köllnischen Park 1
10179 Berlin
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung meiner BUND-Mitgliedschaft


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), mit der Kundennummer B123456, fristgemäß ordentlich zum XX.XX.20XX.

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit einer Angabe des Beendigungszeitpunktes, zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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