Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei der Techniker Krankenkasse

 
Nach § 175 SGB V (Ausübung des Wahlrechts), können gesetzlich Versicherte ab Vollendung des 15. Lebensjahres ihre Krankenversicherung frei wählen.

Wer von der Techniker Krankenkasse zu einer anderen Krankenkasse (GKV) wechseln möchte, kann dies seit 01.01.2021 sogar ohne Kündigung tun. Es genügt nun, einen Neuaufnahmeantrag bei der Krankenkasse der Wahl zu stellen. Um alles Weitere kümmert sich die neue Kasse.

Die bisherige Krankenkasse bestätigt der neuen Krankenkasse in einem elektronischen Meldeverfahren innerhalb von spätestens zwei Wochen nach Eingang der Meldung, das Ende der Mitgliedschaft.

Ausnahmen: Wenn das Mitglied aus der Krankenkasse austreten will ohne das es bei einer anderen Krankenkasse weiterversichert bleibt, zum Beispiel im Falle einer Auswanderung muss selbst gekündigt werden. Siehe auch § 175 Abs.4 S.4. , Sozialgesetzbuch V (SGB V).

Auch bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung kann das Mitglied kündigen und sich von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

In den meisten Fällen kann jedoch nicht einfach jederzeit gekündigt werden, sondern es ist die sogenannte Bindungsfrist einzuhalten.

Kündigungsfrist Die Bindungsfrist bei der Techniker Krankenkasse verkürzte sich, durch gesetzliche Änderungen, im Januar 2021 von 18 auf 12 Monate. Zum Ablauf von 12 Monate ist daher ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse möglich.

Die Bindungsfrist beginnt mit dem Eintritt in die Techniker Krankenkasse zu laufen. Wer zum Beispiel seit 01.02.2021 Mitglied der Techniker Krankenkasse ist, muss aufgrund der Bindungsfrist von 12 Monaten mindestens bis zum 31.01.2022 Mitglied bleiben.

Festgelegt für alle gesetzlichen Krankenkassen ist laut § 175 SGB V (4) eine Kündigungs- bzw. Wechselfrist von zwei Monaten zum Monatsende festgelegt.

Falls zu einer privaten Krankenversicherung (PKV) gewechselt wird ist muss innerhalb von 3 Monaten, gezählt ab dem Ereignis welches den Eintritt in die privaten Krankenversicherung ermöglicht, gekündigt beziehungsweise eine Befreiung. Zum Beispiel innerhalb von 3 Monaten, wenn ein Studium aufgenommen wird oder auch wenn mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) verdient wird.

Wichtig: Das Schreiben muss in jedem Fall noch vor der genannten Frist ankommen um rechtzeitig zu sein. Dabei ist auch zu beachten, das erst an einem Werktag als zugegangen gilt.

Widerruf bei neueren Verträgen Ein Wechsel der Krankenkasse kann innerhalb der 2-monatigen Kündigungsfrist widerrufen werden und dann gilt die alte Mitgliedschaft weiterhin. Gleiches gilt für eine Kündigung ohne Wechsel.

Ausnahme: Falls es ausnahmsweise zulässig war sofort Mitglied in der Krankenkasse zu werden so gilt eine Widerrufsfrist von 2 Wochen, gezählt ab Eintritt der Versicherungspflicht.

Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen und auf einem sicheren Wege verschickt werden, da in einem Streifall möglicherweise der Zugang bewiesen werden muss.

Es ist auch möglich das Schreiben persönlich abzugeben und um eine schriftliche Empfangsbestätigung zu bitten.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine vorzeitige Kündigung bei der Techniker Krankenkasse ist dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt, welcher eine Fortsetzung des Vertrages für einen der Vertragspartner unzumutbar macht oder wenn ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

So unter Anderem bei einem Arbeitgeberwechsel, einer Beitragserhöhung oder dem Wechsel des Versicherungsstatus. Mehr dazu im Folgenden:

  • Die Bindungsfrist von 12 Monaten entfällt zum Beispiel, wenn die Techniker Krankenkasse den Beitrag erhöht, das bedeutet, ein Wechsel ist auch ohne Einhaltung der Bindungsfrist möglich.

    Die zweimonatige Kündigungsfrist gilt auch bei einer solchen Sonderkündigung.

    Für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrecht bzw. Wechselmöglichkeit innerhalb der Bindungsfrist besteht nur ein kurzes Zeitfenster. Beginn ist der Zeitpunkt, an dem die Krankenkasse über den Zusatzbeitrag schriftlich informiert.

    In diesem Schreiben wird die erstmalige Fälligkeit des Zusatzbeitrags genannt, also der Zeitpunkt, an dem dieser zum ersten Mal gezahlt werden muss.

    Die Kündigung / das Wechselersuchen bzw. der Aufnahmeantrag bei der neuen Krankenkasse muss spätestens bis zum Ablauf des Monats eingehen, in dem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt.

    Während der laufenden Kündigung muss der Zusatzbeitrag weiter an die Techniker Krankenkasse gezahlt werden.

    Eine Sonderkündigung bedeutet also nicht, dass die Krankenkasse sofort verlassen werden kann. Man bleibt noch für mindestens zwei weitere Monate bei der Techniker Krankenkasse versichert.

    Die außerordentliche Kündigung ist übrigens nicht nur dann möglich, wenn die Techniker Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn ein schon bestehender Zusatzbeitrag erhöht wird.
  • Die Bindungsfrist kann auch bei einem Arbeitgeberwechsel außer Kraft gesetzt werden. Wer eine neue versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, kann bis maximal 14 Tage nach Beginn dieser neuen Beschäftigung ohne Einhaltung der Bindungsfrist eine neue Kasse wählen.
  • Auch beim Wechsel des Versicherungsstatus gelten neue Fristen. Wird zum Beispiel die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschritten und der Status am Jahresende in eine freiwillige Versicherung geändert, hat das Mitglied der Techniker Krankenkasse drei Monate Zeit für einen Wechsel. Wenn sich der Status von freiwillig versichert auf versicherungspflichtig ändert, gilt eine Wechselfrist von 14 Tagen.

Wichtig: Bei dieser Kündigungsform ist der Kündigungsgrund im Schreiben zu nennen. Sofern Nachweise vorhanden sind sollten diese kopiert und der Kündigung beigelegt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Eine Kündigung der Krankenkasse hat in Schriftform zu erfolgen und sollte mindestens Folgendes enthalten:

  • Eigener Name und Anschrift.
  • Name und Anschrift der Techniker Krankenkasse.
  • Es muss eindeutig ersichtlich sein, dass die Krankenkassse gekündigt wird.
  • In der Regel ist für eine Kündigung der Krankenkasse ein Nachweis über die Weiterversicherung bei einem anderen Unternehmen erforderlich. Das bedeutet entweder eine neue Krankenkasse oder eine private Krankenversicherung.

    Im Fall eines Auslandsaufenthalts oder einer Auswanderung auch eine langzeit Auslandskrankenversicherung oder die dortige Versicherung.
  • Auch das Kündigungsdatum ist in der Kündigung zu nennen oder die Formulierung zum nächstmöglichen Termin zu nutzen (dann berechnet die Krankenkasse den Termin).
  • Außerdem ist es empfehlenswert um eine schriftlichen Kündigungsbestätigung zu bitten.

Die Kündigung wird am besten per Einschreiben-Rückschein verschickt oder gegen eine schriftliche Empfangsbestätigung persönlichen abgegeben.

Alternativ oder Zusätzlich kann die unterschriebene Kündigung auch per FAX an die Techniker Krankenkasse gesendet werden. Vorteil dabei ist ein Sendebericht und somit eine Eingangsbestätigung für die erfolgte Kündigung.

Kündigungsadresse Eine Kündigung, oder auch ein Widerruf, der Mitgliedschaft in der Techniker Krankenkasse ist an folgende Adresse zu senden:

Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg

Fax: 040 / 460 66 10 29

Wer telefonische Rückfragen zu seiner Kündigung hat, kann die Techniker Krankenkasse rund um die Uhr und kostenfrei unter der Telefonnummer 08002858585 erreichen.

Kündigung bei der Techniker Krankenkasse Muster


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Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Techniker Krankenkasse Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Techniker Krankenkasse
Bramfelder Str. 140
22305 Hamburg
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei der Techniker Krankenkasse


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse, mit der Vertragsnummer TK123456, fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Falls zutreffend: Auf Grund meines Eintritts in die private Krankenversicherung / meines Umzuges in das Ausland kündige ich hiermit meine Mitgliedschaft bei der Techniker Krankenkasse zum XX.XX.20XX. Die Vertragsnummer lautet: TK123456.
)

Anbei findet sich ein Nachweis über meine Weiterversicherung bei XY.

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

Bitte teilen Sie mir schriftlich den Beendigungszeitpunkt mit.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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