Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei einem Stadtwerk

 
Die Stadtwerke sind verschiedene eigenständige Betreiberunternehmen, welche meist Strom, Gas und Wasser liefern. Bei einer Kündigung kommt es darauf an ob der zukündigende Vertrag ein Grundversorgungstarif ist oder ein Spezialtarif des Stadtwerkes.

Im Folgenden wird erklärt wie und wann ein, Strom-, Gas- oder Wasservertrag, mit einem Stadtwerk gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gibt.

Kündigungsfristen Strom: Kündigungsfrist beträgt, sofern es sich um ein Grundversorgungstarif handelt, gesetzlich vorgeschrieben maximal 2 Wochen (meist zum Monatsende). Bei anderen Tarifen kann die Frist dagegen bis zu 3 Monaten zum Laufzeitende betragen und die erste Laufzeit bis zu 2 Jahre, eine Verlängerung jedoch maximal 1 Jahr. Bei Spezialtarifen sollte daher im erhaltenen Vertrag und den AGB nachgeschaut werden welche Fristen und Laufzeit vereinbart wurde.

Gas: Beim Gasstandardtarif ist eine 2-wöchige Kündigungsfrist üblich, welche zum Monatsende gezählt wird. Wurde ein anderer Tarif gebucht so muss im erhaltenden Vertrag oder den AGB nachgeprüft werden was vereinbart wurde. Maximal beträgt die Kündigungsfrist für Verbraucher (also Privatkunden) jedoch 3 Monate zum Laufzeitende und die erste Laufzeit kann in der Regel bis zu 2 Jahren dauern, eine Verlängerung jedoch nur ein Jahr.

Wasser: Der Wasservertrag ist in vielen Fällen nicht direkt vom Mieter, sondern vom Vermieter abgeschlossen wurde. Derjenige, welcher den Vertrag unterschrieben hat, kann das Wasser kündigen, also abmelden.

Alternativ kann meist auch eine Stilllegung beantragt werden, welche, aus rechtlichen Gründen, jedoch nicht länger als 1 Jahr dauern kann.

Ab der Stilllegung fallen üblicherweise keine Grund- und Nutzungsgebühren mehr an. Bei einem Neuanschluss entstehen meist jedoch hohe Kosten.

Generelle Hinweise: In jedem Fall muss das Kündigungsschreiben vor dem Ablauf der Kündigungsfrist beim Stadtwerk angekommen sein. Es reicht nicht, wenn der Poststempel bzw. das Abschicken vor Ablauf der Frist war.

Widerruf innerhalb der ersten 14-Tage Sofern der Vertrag im Internet, an der Haustür, über das Telefon oder per Post abgeschlossen wurde, so kann er innerhalb der ersten 14 Tage widerrufen werden.

Durch ein rechtzeitigen Widerruf gilt der Vertrag dann als nicht abgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren müssen die Stadtwerke einem daher erstatten. Für bereits entstandene Unkosten (z.B. Stromverbrauch, Anschluss etc.) kann von der Erstattung jedoch etwas einbehalten werden.

Mehr zum Thema Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Fristlose und außerordentliche Kündigung Falls ein wichtiger und ausreichender Grund vorliegt kann der Vertrag mit dem Stadtwerk auch frühzeitig beendet werden. Falls dabei keine Frist einzuhalten ist, wird von einer fristlosen Kündigung gesprochen, ansonsten nur von einer außerordentlichen Kündigung.

Der Grund muss es dabei einem der Vertragspartner unzumutbar machen den Vertrag weiter fortzuführen. Zusätzlich dazu kann im Vertrag oder den AGBs ein zusätzliches Sonderkündigungsrecht vereinbart worden sein, welche weitere Gründe zulässt.

Übliche Gründe für eine vorzeitige Kündigung durch Kunden eines Stadtwerkes:

  • Umzug oder Auswanderung: Sollte das Stadtwerk am neuen Wohnort nicht oder nur zu schlechteren Konditionen liefern können kann der Vertrag vorzeitig beendet werden. In der Regel wird dabei vom Stadtwerk als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung, des neuen Wohnortes, erwartet.
  • Preis- bzw. Gebührenerhöhung: Die Frist innerhalb welcher wegen der Preiserhöhung gekündigt worden sein muss beträgt, je nach Anbieter, meist 2 bis 4 Wochen, gezählt ab dem Zeitpunkt an dem das Benachrichtigungsschreiben beim Kunde im Briefkasten angekommen ist.

    Der Beendigungstermin ist dabei das Datum an dem die Erhöhungen wirksam werden.

    Auch, wenn der Anbieter auf eine Erhöhung staatlicher Abgaben verweist und diesen Sonderfall in seinen AGBs ausgeschlossen hat empfiehlt es sich insbesondere bei Stromverträgen dennoch eine außerordentliche Kündigung zu erklären.
  • Störungen und Ausfälle: Erbringt das Stadtwerk die vereinbarten Leistungen wiederholt zeitweise nicht oder es kommt sogar ständig zum Problemen, wie zum Beispiel starken Spannungsschwankungen, muss schriftlich abgemahnt werden und dabei eine Frist gesetzt werden.

    »Muster einer solchen Mahnung und weitere Informationen

    Falls nach der ausreichenden Frist keine Verbesserung eingetreten ist kann fristlos gekündigt werden.

Falls außerordentlich oder fristlos gekündigt wird so ist dies ausdrücklich im Schreiben zu erklären und es sollte der Kündigungsgrund genannt werden. Ferner sind Nachweise, sofern vorhanden, in Kopie beizufügen.

Kündigungsadresse und Versand Die Kündigung ist an das im erhaltenen Vertrag genannte Stadtwerk zu schicken.

Die Kündigung per Post, als Einschreiben-Rückschein ist eine der sichersten Methoden.

Falls eine Faxnummer bekannt ist und der Vertrag nachdem ersten Oktober 2016 abgeschlossen wurde oder eine Kündigung per Fax laut den AGBs nicht ausgeschlossen ist, so kann per Fax gekündigt werden. Dabei sollte jedoch unbedingt der Sendebericht als Nachweis aufbewahrt werden.

Bei einigen Stadtwerken kann auch über das Kundenkonto auf der Webseite gekündigt werden, dann sollte jedoch darauf geachtet werden, dass einem die Kündigung schriftlich, zum Beispiel durch eine E-Mail, bestätigt wird.

Wichtig:Erfolgt keine Bestätigung so sollte erneut auf einem anderen Weg gekündigt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, ob die Kündigungsfrist immer noch eingehalten werden kann.

Kündigung bei einem Stadtwerk Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei einem Stadtwerk, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Stadtwerk Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Name des Stadtwerkes
Straße und Hausnummer
Postleitzahl und Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Strom-/Gas-/Wasservertrages beim Stadtwerk XY


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben kündige ich meine Stromvertrag / Gasvertrag / Wasservertrag, beim Stadtwerk NAME, fristgerecht zum XX.XX.20XX (oder: zum nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Auf Grund meines Umzuges nach XY / meiner Auswanderung, am XX.XX.20XX, kündige ich den Stromvertrag / Gasvertrag / Wasservertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Als Nachweis liegt eine Kopie meiner Abmeldung / Ummeldung bei.

Oder: Auf Grund der Preiserhöhung zum XX.XX.20XX, kündige ich den Stromvertrag / Gasvertrag / Wasservertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Zählernummer lautet: X123456
Der Zählerstand beträgt: 123456

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

Bitte senden Sie mir umgehend eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zu.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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