Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei einer Autovermietung

 
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird stets eine Sache zum Gebrauch für eine bestimmte Zeit gegen Zahlung eines Entgelts überlassen. Im Rahmen einer Autovermietung ist das z.B. die Überlassung eines Transporters, PKW oder LKW.

Die Zeit der Überlassung kann von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Monaten dauern. In juristischer Hinsicht handelt es sich um einen Mietvertrag nach § 535 BGB.

Für eine mögliche Kündigung kommt es dann darauf an, ob die Mietzeit bei Vertragsschluss bereits bestimmt wurde oder nicht.

Nach § 542 BGB kann ein Mietverhältnis dessen Mietzeit nicht bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften gekündigt werden.

Wichtig: Wurde eine bestimmte Mietdauer festgelegt, kommt lediglich eine außerordentliche Kündigung in Betracht.

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Im Folgenden wird genauer darauf eingegangen wie und wann eine Automietvertrag gekündigt werden kann und welche Punkte dabei zu beachten sind.

Kündigungsfrist Falls nichts abweichendes vereinbart wurde gilt: Die Frist für eine ordentliche Kündigung richtet sich nach §580a Abs.3 BGB. Ist die Miete nach Tagen bemessen (das Auto wird zum Beispiel für 5 Tage gemietet), kann an jedem Tag zum Ablauf des folgenden Tages gekündigt werden.

Ist die Miete nach längeren Zeitabschnitten bemessen, spätestens am dritten Tag vor dem Tag, mit dessen Ablauf das Mietverhältnis enden soll.

Wichtig: Neben oder anstelle der oben genannten gesetzlichen Fristen können vertraglich auch andere Fristen zur Kündigung des Vertrages vorgesehen sein.

Das gilt insbesondere für die Fristen der ordentlichen Kündigung. Diese lassen sich üblicherweise in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vermietungsfirma finden.

Bei längeren Mietverträgen können daher bis hin zu 3 Monaten Kündigungsfrist und auch eine Erstlaufzeit von 1-2 Jahren. Eine anschließende automatische Verlängerung jedoch höchstens 1 Jahr.

Es empfiehlt sich daher die Vertragsunterlagen vor einer Kündigung durchzusehen und dabei auf etwaige abweichende Fristen zu achten.

Hinweis: Die Kündigung muss noch vor der genannten Frist beim Vermieter ankommen um rechtzeitig zu sein.

Widerruf bei neueren Verträgen Ein Widerrufsrecht besteht dagegen regelmäßig auch dann nicht, wenn der Automietvertrag online abgeschlossen wurde, denn von dem üblicherweise bei Fernabsatzverträgen geltenden Widerrufsrecht sind Verträge über Beförderungsdienstleistungen ausgeschlossen. Darunter werden von der Rechtsprechung auch Automietverträge gefasst.

Anders nur, falls der Anbieter von sich aus im Vertrag oder den AGBs ein Widerrufsrecht festgelegt haben.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses kommt dann in Betracht, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Kündigung richtet sich in diesen Fällen nach §543 BGB. Ein solcher wichtiger Grund ist gegeben wenn die Fortführung des Mietverhältnisses für eine Vertragspartei nicht mehr zumutbar ist.

Diese Unzumutbarkeit kann aufgrund verschiedener Umstände eintreten. Hier eine Übersicht der wichtigsten Gründe:

  • Gesetzlich normiert liegt ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung dann vor, wenn die Mietsache nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird.
  • Falls das gemietete Auto nicht mehr genutzt werden kann, zum Beispiel weil es gestohlen wurde oder durch einen Unfall unbrauchbar ist und der Auto-Mieter dies nicht zu verschulden hat, muss er für den nicht nutzbaren Zeitraum keine Miete zahlen (siehe §536 Abs 1 BGB ).

    Wurde bereits gezahlt so kann eine Erstattung verlangt werden.

    Bei einigen Automietverträgen ist es jedoch zulässig im Vertrag die Rechte für einen solchen Fall einzuschränken. Zum Beispiel dadurch das der Vermieter ein weitestgehend gleichwertiges Ersatzfahrzeug stellen kann.
  • Falls die Miete erhöht oder nur ein schlechteres Fahrzeug zur Verfügung steht, kommt es darauf an ob im Vertrag oder den AGB ein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde. Wenn ja wird der Vermieter den Kunden üblicherweise mindestens einem Monat im Voraus informieren und der Kunde kann dann außerordentlich zum Änderungstermin kündigen.

    Falls dagegen kein Sonderkündigungsrecht vereinbart wurde sollte den Änderungen auf einem sicheren Wege schriftlich widersprochen und auf den alten Konditionen bestanden werden.
  • Wenn das gemietete Fahrzeug durch Ausfälle, Schäden oder andere Gründe, welche dem Autovermieter anzulasten sind, nicht genutzt werden kann ist der Vermieter schriftlich über diese sogenannten Mängel zu informieren.

    Im Rahmen einer solchen Mahnung ist auch eine ausreichende Frist zu setzen innerhalb der Vermieter die Mängel beheben muss.

    Darüber hinaus kann bei den meisten Automietverträgen für den nicht nutzbaren Zeitraum ein Ersatzfahrzeug oder eine Entschädigung gefordert werden.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service
  • Sollte die Nutzung des gemieteten Wagens dauerhaft durch Krankheit oder schwere Verletzung unmöglich werden kann der Mieter fristlos kündigen.
  • Sollte der Mieter versterben können die Erben binnen eines Monats außerordentlich kündigen. Diese Frist beginnt sobald die Erben über den Todesfall erfahren haben. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Kopie des Erbscheins oder der Sterbeurkunde beizufügen.

    »Mehr zur Kündigung im Todesfall
  • Auch wenn der Grund für die Anmietung entfällt kann unter Umständen vorzeitig gekündigt werden, zum Beispiel bei einem gewerblich gemieteten Fahrzeug, wenn das Gewerbe aufgegeben wird.
  • Möglich sind aber auch Fälle in denen zum Beispiel das Vertrauensverhältnis durch Täuschungsversuche gestört wird. Beispiel: Falsche Angaben zur Nutzung oder zum Nutzer des Fahrzeuges. Oder wenn durch die unsachgemäße Nutzung des Mieters das Fahrzeug gefährdet wird.
  • Sollte der Nutzer einen erheblichen Teil der Miete für zwei aufeinander folgende Termine nicht gezahlt hat oder Mietschulden von 2 Monaten oder mehr erreicht hat kann der Vermieter fristlos kündigen.

Wichtig: Wird der Automietvertrag aus einem wichtigen Grund vorzeitig beendet so ist dieser Grund im Kündigungsschreiben anzugeben.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreiben an die Autovermietung sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Eigener Name und Vorname, sowie Anschrift
  • Name und Adresse der Autovermietung
  • Im Schreiben sollte deutlich werden, ob eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gewünscht ist. Unerlässlich ist, dass eindeutig erkennbar ist, dass gekündigt wird. Am besten wird auch der Vertrag genau benannt.
  • Weiter sollte auf die Angabe der Vertragsnummer geachtet werden um Zuordnungsprobleme zu vermeiden.
  • Soweit möglich sollte der Kündigungszeitpunkt angegeben werden. Es ist aber auch die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausreichend.
  • Falls vorzeitig, das heißt außerordentlich oder fristlos gekündigt wird ist der Kündigungsgrund anzugeben. Sind Nachweise vorhanden so sollte eine Kopie dieser mitgeschickt werden.
  • In Folge der DSGVO kann eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch werden in der Regel auch lästige Rückwerbeversuche verhindert.
  • Darüber hinaus ist es sinnvoll um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.

Die Kündigung, des Automietvertrages, sollte aus Nachweisgründen schriftlich erfolgen, auch wenn die Autovermietung etwas anderes erlauben sollte.

Ein Versand erfolgt am besten per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendebericht.

Alternativ kann das Kündigungsschreiben auch persönlich übergeben werden. Dann sollte aber unbedingt um eine schriftliche Empfangsbestätigung gebeten werden und es kann auch sinnvoll sein einen geeigneten Zeugen dabei zu haben.

Kündigung Autovermietung Muster


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Kündigungsschreiben Autovermietung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Autovermietung
Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Automietvertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den VERTRAGSNAME Automietvertrag fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Wenn zutreffend: Durch meine chronische Erkrankung / meine schwere Verletzung kann ich das gemietete Fahrzeug nicht mehr nutzen und kündige ich daher, den VERTRAGSNAME Automietvertrag, fristlos mit sofortiger Wirkung. Als Nachweis finden Sie anbei eine Attest meines Arztes.

Falls vorhanden: Auf Grund der angekündigten Mieterhöhung / des angekündigten Fahrzeugwechsels mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige, den VERTRAGSNAME Automietvertrag, hiermit zum Änderungstermin.

Falls zutreffend: Wie bereits mit dem Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt bestehen folgende Mängel am gemieteten Fahrzeug : - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich hiermit, den VERTRAGSNAME Automietvertrag, fristlos mit sofortiger Wirkung.

Wenn zutreffend: Da das Fahrzeug, wie Ihnen bereits bekannt ist, gestohlen / unbrauchbar wurde und sie mir kein Ersatz gestellt haben kündige ich hiermit, den VERTRAGSNAME Automietvertrag, fristlos mit sofortiger Wirkung. Bereits gezahlte Miete erstatten Sie bitte auf meine Ihnen bekannte Bankverbindung.

Oder: Da Sie das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung gestellt haben kündige ich den VERTRAGSNAME Mietvertrag fristlos. Bereits gezahlte Miete erstatten Sie bitte auf meine Ihnen bekannte Bankverbindung.
)

Die Vertragsnummer lautet: AV1234567.

Hilfsweise kündige ich den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ich fordere Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die erfolgte Löschung zu unterrichten.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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