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Kündigung bei einer Erhöhung der Gebühren

 
Ein Vertrag ist schnell geschlossen und sobald dieser unterschrieben ist, müssen auch regelmäßig die jeweiligen Beiträge und Gebühren gezahlt werden. Doch was ist, wenn diese sich plötzlich erhöhen? Besteht hier für den Kunden ein Kündigungsrecht, oder muss er den Anstieg des Preises in Kauf nehmen? Hier sollen die wesentlichen Fakten zusammengetragen werden, damit ein genauer Überblick entsteht, was bei einer Erhöhung der Gebühren zu beachten ist.

Bei welchen Verträgen können die Gebühren steigen? Ein Anstieg der Gebühren kann bei vielen Vertragsarten der Fall sein. An erster Stelle kann hier der Mobilfunkvertrag genannt werden, denn in der Regel müssen die Abschläge monatlich entrichtet werden. Auch bei Internetanbietern sieht es nicht anders aus. Eine weitere Vertragsart, bei welcher die Preise ansteigen können, ist der Versicherungsvertrag. Die Beiträge können sich hier stetig verändern, und oftmals richten sich diese nach dem Risiko, welches die Versicherung für möglich hält. Jedoch besteht bei fast allen Verträgen das Recht auf Grund der Änderungen vorzeitig den Vertrag zu kündigen.

Monatliche Abschläge müssen auch bei der Miete entrichtet werden, wobei hier besonders der Mietzins und die jeweiligen Nebenkosten im Fokus stehen. Selbstverständlich gibt es noch weit mehr Verträge, bei welchen monatliche Gebühren eine Rolle spielen. Dies hier stellt nur eine kleine Auswahl dar, um einen besseren Überblick zu gewähren.

Kann bei einer Gebührenerhöhung gekündigt werden? Nach deutschen Recht handelt es sich bei all diesen Vertragsarten, um sogenannte Dauerschuldverhältnisse. Die jeweiligen Gebühren sind also in festgelegten Abständen zu entrichten. Bei einem solchen Dauerschuldverhältnis wird ein beiderseitiger Vertrag zu festen Konditionen geschlossen. Dies bedeutet, dass der Vertrag nicht einfach einseitig geändert werden kann.

Eine Gebührenerhöhung, welche nicht von beiden Seiten vereinbart wurde, muss also nicht hingenommen werden, denn Sie ist rechtlich nicht einmal zulässig. In der Regel greift hier §314 des BGB, wonach ein Dauerschuldverhältnis ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist z.B. bei einer Erhöhung der Gebühren der Fall.

Bei den meisten Verträgen gilt, dass vom Vertragspartner die Erhöhung, der Gebühren- oder Beiträge, rechtzeitig vorher angekündigt werden muss. Ab dem Zeitpunkt an dem der Kunde über die Änderungen informiert wurde (das das Schreiben im Briefkasten liegt ist ausreichend) beginnt eine 4-Wöchige Frist innerhalb die Kündigung beim Anbieter ankommen muss.

Ausnahmeregelung Doch man sollte Vorsicht walten lassen, denn nicht immer sind die Regelungen so eindeutig. In jedem Fall sollte man im Vorfeld die AGB des Anbieters genau lesen. Hier behalten sich viele Unternehmen in der Regel eine Erhöhung der Gebühren vor, sodass aus diesem Umstand nicht zwangsläufig ein Kündigungsrecht abgeleitet werden kann.

Eine Anhebung muss sich allerdings in einem gewissen Rahmen bewegen. So kann kein Anbieter von Telefon- oder Internetdienstleistungen eine sprunghafte Erhöhung von mehr als 10 Euro vornehmen, es sei denn, er kann diesen Anstieg für alle klar und deutlich begründen. Dennoch bleibt es das Recht des Kunden, diesen Anstieg genau zu prüfen.

Gerade bei Mietverträgen, einem der wohl bedeutendsten Dauerschuldverhältnisse in unserer Zeit, gibt es klare gesetzliche Regelungen. So darf der Mietzins zum Beispiel nicht über den ortsüblichen Wert, für eine vergleichbare Wohnung steigen. Auch hier gilt das Prinzip, dass der Vermieter diese Steigerung sinnvoll begründen muss. Kann er dies nicht, so kann eine Kündigung vorgenommen werden. Es besteht aber in manchen Fällen auch die Möglichkeit eine Mieterhöhung abzuwenden.

Wie muss im Fall einer Gebührenerhöhung gekündigt werden? Es empfiehlt sich dringend, und ist teilweise z.B. bei Mietverträgen auch gesetzlich vorgeschrieben, schriftlich zu kündigen.

Folgende Angaben sollten dabei im Schreiben enthalten sein:

  • aktuelle Adresse
  • Genaue Bezeichnung des Vertrages der gekündigt wird.
  • falls vorhanden der Kunden- oder Mitgliedsnummer
  • Wichtig: Die Kündigung muss definitiv mit der Gebührenerhöhung begründet werden. Dabei muss innerhalb von 4 Wochen das Kündigungsschreiben beim Anbieter vorliegen und es wird immer zu dem Zeitpunkt gekündigt an dem die angekündigte Erhöhung stattfindet.

    Ist die Erhöhung der Gebühren rechtswidrig, so hat der Anbieter in der Regel keine andere Wahl, als den Kunden aus dem Vertrag zu entlassen.
  • Die Kündigung muss handschriftlich unterzeichnet werden
  • Es sich eine Zustellung per Einschreiben-Rückschein oder eine persönliche Übergabe zusammen mit einem Zeugen gegen eine Schriftliche Empfangsbestätigung.

Kündigung bei einer Gebührenerhöhung Muster


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Musterstadt, den 28.07.20XX
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Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des XY-Vertrages wegen der Gebührenerhöhung


Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit kündige ich den XY-Vertrag, mit der Vertragsnummer X123456, wegen der Gebührenerhöhung, ab dem XX.XX.20XX, außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung des Beendigungszeitpunktes.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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