Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei Kreditinstituten

 
Kreditinstitute bieten Finanzdienstleistungen und Bankgeschäfte an und werden unter Anderem nach den Regelungen des §1 des Kreditwesengesetzes (KWG) gesetzlich geregelt.

Je nach Bankprodukt gelten die unterschiedliche Kündigungsregelungen. Weitere Informationen zu den speziellen Bankvertragsarten finden sich auch in folgenden Beiträgen und über die Suche oben auf dieser Seite:

»Girokonto
»Aktiendepot
»Fonds
»Bausparvertrag
»Kreditkarte

Details zur Kündigung von anderen Produkten die vom Kreditinstitut angeboten werden finden sich auch über die Suche oben auf dieser Seite.

Im Folgenden werden die Möglichkeiten zur Kündigung sowie die Voraussetzungen und Paragraphen, die hierbei zu beachten sind, erläutert. Eine der häufigsten Varianten den Vertrag mit dem Kreditinstitut zu beenden ist die ordentliche Kündigung. Je nach Sachlage kann jedoch auch außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt werden.

Kündigungsfrist und ordentliche Kündigung Bei der ordentlichen Kündigung des Vertrages muss die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist und Laufzeit eingehalten werden. Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Art des Vertrages und ist im eigenen Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Kreditinstituts festgelegt.

Im Falle eines Girokontos beträgt die Kündigungsfrist beispielsweise in der Regel zwei bis vier Wochen. Nach §675h BGB kann die Kündigungsfrist, bei Girokontos, maximal einen Monat betragen. Eine Laufzeit muss bei Girokontos nicht eingehalten werden, es kann jedoch sein das Prämienzahlungen oder Vergünstigungen entfallen, wenn vor dem ersten Jahr gekündigt wird.

Tipp: Die Kontoführungsgebühren müssen, für das Girokonto, nur bis zum Kündigungstermin bezahlt werden. Zuviel gezahlte Gebühren muss das Kreditinstitut erstatten.

»Mehr zur Kündigung des Girokontos und ein Musterschreiben

Bei einem Kreditvertrag kann die Kündigungsfrist mehrere Monate und die Laufzeit mehrere Jahre betragen. Es ist daher wichtig sich vor der Kündigung des Kredites genaustens über die Kündigungsfrist und eventuelle Zusatzkosten zu informieren bevor gekündigt wird. Der genaue rechtliche Rahmen ist dabei von der Art des Kredites abhängig, so wird unter Anderem zwischen Ratenkrediten, Darlehn, Dispo- und Überziehungskrediten unterschieden.

»Mehr zur richtigen Kündigung der verschiedensten Kreditarten

Bei den weiteren Produkten des Kreditinstitutes, wie Sparanlagen, Festzinsprodukten und Versicherungen, ist meist eine Mindestlaufzeit und eine Kündigungsfrist vereinbart. Die Kündigungsfrist beträgt dabei in der Regel nicht mehr als 3 Monate, gezählt zum Laufzeitende.

Die Mindestlaufzeit kann jedoch mehrere Jahre betragen. Nur bei einigen Vertragsarten auch mehr als 3 Jahre, bei diesen gibt es fast immer Möglichkeiten den Vertrag vorher zu beenden, wobei jedoch üblicherweise zusätzlichen Kosten in Kauf genommen werden müssen.

Weitere wichtige Kündigungsfristen im Überblick:

Tagesgelder und Festgelder: In der Regel ohne Frist, aber möglicherweise mit einem Zinsverlust. Auch kann es sein, dass das Geld erst viel später ausgezahlt wird.

Wertpapierdepots: Keine Frist, vorhandene Wertpapiere sind jedoch zu übertragen oder müssen veräußert werden.

Auch das Kreditinstitut muss bei einer Kündigung Fristen einhalten. Überzieht der Kunde zum Beispiel dauerhaft den Dispositionskredit kann das Kreditinstitut kündigen, muss aber eine Kündigungsfrist 2 Monaten einhalten.

Generell darf das Kreditinstitut, dem Kunden, nur mit einer zumutbaren Kündigungsfrist und unter Berücksichtigung der Belange des Kunden kündigen.

Bei einem Girokonto, Kartenverträgen oder Depots beträgt die Mindestkündigungsfrist im Regelfall zum Beispiel 2 Monate.

»Was tun, wenn die Bank einem das Girokonto kündigt?

Bei unbefristeten Krediten oder Kreditzusagen, kann das Institut, sofern keine Laufzeit oder abweichende Regelung niedergeschrieben wurde, zu jedem Zeitpunkt kündigen. Allerdings muss das Kreditinstitut auch in diesem Fall auf die Situation des Kunden Rücksicht nehmen und sich an gesetzliche Vorgaben halten.

Wichtig: Um rechtzeitig zu sein muss die Kündigung noch vor der vereinbarten Kündigungsfrist beim Kreditinstitut ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Ein Widerruf und eine Kündigung sind rechtlich unterschiedliche Vorgänge mit unterschiedlichen Konsequenzen. Mit dem Widerruf wird der Vertrag rückwirkend aufgehoben und gilt dann als ob er nie abgeschlossen worden wäre.

Je nach Vertragsart besteht dabei ein gesetzlicher Anspruch auf ein Widerruf oder aber es kann nur widerrufen werden, sofern im Vertrag oder den AGB eine Widerrufsmöglichkeit vereinbart wurde.

Der Kunde ist bei einem Widerruf verpflichtet entstandene Kosten zu zahlen zum Beispiel das Darlehen zurückzuzahlen und eventuell angefallene Zinsen zu begleichen. Dies muss dabei im Regelfall innerhalb von maximal 30 Tagen erfolgen.

Der Widerruf muss üblicherweise innerhalb von 14 Tagen, gezählt ab Vertragsabschluss, erfolgen. Dabei reicht es jedoch wenn das Schreiben am letzten Tag der Frist verschickt wurde.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht zum Beispiel für Autokredite, Ratenkredite und Baufinanzierungen (siehe auch §355 BGB und §495 BGB).

Sonderfall: Verbraucherdarlehen unterliegen nicht dem gesetzlichen Widerrufsrecht nicht. Dazu zählen Kleinkredite (weniger als 200€), Kredite gegen Pfand (zum Beispiel vom Leihhaus), Kredite mit einer Laufzeit von höchstens 3 Monaten. Ferner gilt eine solche Ausnahme auch für günstige Darlehn mit staatlicher Förderung, zum Beispiel für den Wohnungsbau, sowie bei Immobilien- und Verbraucherdarlehensverträgen.

Tipp: Falls das Kreditinstitut, den Kunden, nicht oder nicht ausreichend über das Widerrufsrecht belehrt hat beginnt die Widerrufsfrist nicht. Dies hat die Folge, dass der Vertrag noch jahrelang widerrufen werden kann. Informiert das Kreditinstitut den Kunden verspätet so beginnt, gezählt ab dem Informationstermin, eine verlängerte Widerrufsfrist von 1 Monat (siehe auch §492 Abs.6 BGB).

Sollte es zu einem Rechtsstreit mit dem Kreditinstitut kommen muss der Kunde unter Umständen den rechtzeitige Versand und den sogenannten Zugang beim Kreditinstitut nachweisen. Daher ist es sinnvoll eine sichere Versandmethode zu wählen wie ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu wählen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei Vorliegen bestimmter Umstände oder auch wenn ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann ist es möglich den Vertrag mit dem Kreditinstitut noch vor der vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist zu beenden. Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Sofern dabei keinerlei Frist eingehalten werden muss kann auch von einer fristlosen Kündigung gesprochen werden.

Im Folgenden Gründe für eine solche vorzeitige Kündigung beim Kreditinstitut:

  • Bei einer Preiserhöhung oder Leistungsänderung, wenn zum Beispiel für die Konto- oder Depotführungsgebühren erhöht werden ist der der Kunde im Voraus zu informieren.

    Je nach Vertrag mit dem Kreditinstitut kann der Kunde anschließend die Änderungen ablehnen oder er muss innerhalb einer Frist (meist 4 Wochen bis 1 Monat) außerordentlich Kündigen.

    Der Beendigungstermin ist beim letzteren Fall üblicherweise der Änderungstermin. Wird den Änderungen widersprochen ist es wahrscheinlich, dass das Kreditinstitut von sich aus kündigt.
  • Darlehnsverträge mit variablem Zinssatz können vom Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten beendet werden.
  • Kredite können auch beim Ende der Sollzinsbindung, unter Einhaltung von einer Kündigungsfrist von einem Monat, gekündigt werden. Wird dabei die Sollzinsbindung jeweils neu für einen festen Zeitraum vereinbart, so kann immer zum Ende des Zeitraums gekündigt werden.
  • Bei einer Zinserhöhung können Kredite, üblicherweise innerhalb einer Frist von 6 Wochen, außerordentlich gekündigt werden. Diese Frist beginnt dabei ab dem Erhalt der Vorankündigung. Im eigenen Kreditvertrag oder den AGB kann jedoch abweichendes vereinbart worden sein.

    Wichtig: Der Kredit muss innerhalb 2 Wochen zurückgezahlt werden, ansonsten ist die Kündigung möglicherweise unwirksam.
  • Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Krediten nach 10 Jahren: Wurde mit dem Kreditinstitut ein fester Zins über mehr als 10 Jahre vereinbart, gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren.

    Hierbei kann mit einer Frist von sechs Monaten das Darlehen gekündigt werden. Dieses besondere Recht ist in §489, Abs. 1 Nr. 2 BGB geregelt.

    »Mehr zur richtigen Kündigung der verschiedensten Kreditarten

Je nach Vertragstyp hat der Kunde zahlreiche weitere Möglichkeiten zu einer außerordentlichen Kündigung. Genauere Details zu den Möglichkeiten bei anderen Verträgen finden über die Suchfunktion oben auf dieser Seite.

Wichtig: Bei einer außerordentlichen oder sogar fristlosen Kündigung ist im Kündigungsschreiben der Grund zu nennen. Falls Nachweise vorhanden sind sollte eine Kopie dieser beigefügt werden.

Nicht nur der Kreditnehmer kann kündigen, auch das Kreditunternehmen kann die Beendigung des Vertrages aussprechen falls ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann beispielsweise bei Zahlungsverzug des Kunden gegeben sein.

Der Kunde hat dann meist eine Frist zur Begleichung der offenen Beträge. Sollte er dieser Frist nicht nachkommen, ist das Kreditinstitut berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Das Kündigungsschreiben muss eindeutig formuliert sein und alle relevanten Informationen enthalten. Im Kündigungsschreiben sollten daher mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Name und Anschrift des Kunden und der Bank.
  • Es muss eindeutig werden, dass gekündigt wird. Dabei sollte der Vertrag am besten auch genau benannt werden.
  • Ferner ist der Beendigungstermin zu bestimmen oder aber die Bank zu bitten den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Falls ein Konto aufgelöst wird sollte zur eindeutigen Identifikation die IBAN, bei einem Depot die Depotnummer angegeben werden. Bei anderen Verträgen die Vertragsnummer.
  • Die Angabe des Kündigungsgrundes ist bei einer ordentlichen Kündigung nicht nötig.
  • Sollte noch Guthaben vorhanden sein so empfiehlt es sich im Kündigungsschreiben anzugeben auf welches Konto der Betrag überweisen werden soll´.
  • Durch die Bestimmungen der DSGVO kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Mit diesem Schritt werden meist auch unerwünschte Rückwerbeversuche verhindert.
  • Abschließend kann eine schriftliche Kündigungsbestätigung erbeten werden um ein weiteren Nachweis zu haben.

Wichtig: Das Girokonto kann üblicherweise nur dann gekündigt werden, wenn der Kontostand nicht negativ ist.

Die Kündigung sollte per Einschreiben-Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll verschickt werden, um den Zugang des Schreibens nachweisen zu können.

Kündigung Kreditinstitut Muster


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Kündigungsschreiben Kreditinstitut Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Kreditinstitut
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Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Kredites/Kontos/Depots/XY-Vertrages


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Kredites/Kontos/Depots/XY-Vertrag mit der IBAN-/Depot-/Vertragsnummer K1234567, fristgemäß zum XX.XX.20XX (oder: nächstmöglichen Termin).

(
Oder: Auf Grund der angekündigten Preiserhöhung/Zinserhöhung, zum XX.XX.20XX, kündige ich mein Kredites/Kontos/Depots/XY-Vertrag außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die IBAN-/Depot-/Vertragsnummer lautet: K1234567.

Oder: Auf Grund des Endes der Sollzinsbindung kündige ich mein Kredit hiermit außerordentlich zum Ende der Zinsbindung.
Die Vertragsnummer lautet: K1234567.
)

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichem Termin.

(Optional: Noch vorhandenes Guthaben überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: X Y
IBAN: DEXXXXXXXXXXXX
BIC: XXXXXXXX
)

Darüber hinaus fordere ich Sie hiermit auch auf die über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, umgehend zu löschen und mich schriftlich über den Abschluss der Löschung zu unterrichten.

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
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