Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei Stadtwerke Schwedt

 
Die Stadtwerke Schwedt bieten eine Vielzahl an verschieden Vertragstypen aus den Bereichen Strom, Gas, Fernwärme, Telefonie, Internet und und TV an.

Je nach vereinbartem Vertragstyp sind dabei bei einer Kündigung unterschiedliche Punkte zu beachten auf die ihm nachfolgenden genauer eingegangen wird.

Kündigungsfrist Die viele Verträge bei den Stadtwerken Schwedt haben eine Erstlaufzeit von zwölf bis vierundzwanzig Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monate gezählt zum Laufzeitende. Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird verlängern sich die Verträge oftmals um zwölf weitere Monate.

Sonderfall: Bei Grundversorgungstarifen besteht keine Mindestvertragslaufzeit und es kann jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt werden.

So haben unter Anderem derzeit BestStrom, NaturStrom, E-MobilStrom, W-PumpenStrom, W-SpeicherStrom eine Erstlaufzeit von 12 Monaten und in mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, sowie eine automatische Verlängerung von 12 Monaten.

Der Tarif KlassikStrom hat keine Mindestvertragslaufzeit und eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen.

Die Gastarife BestGas und NaturGas haben aktuell eine Erstvertragslaufzeit von 12 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monate, gezählt zum Laufzeitende. Auch hier erfolgt ein automatische Verlängerung um 12 weitere Monate.

Der Tarif KlassikGas hat keine Vertragslaufzeit und kann jederzeit beendet werden.

Die Internet, Telefon und TV Tarife via 16/50/100/250/500/1000, via SURF 250, via CALL und via CABLE haben im Regelfall eine Erstlaufzeit von 24 Monaten und es kann monatlich gekündigt werden. Wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und es kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Bei den Fernwärme-Tarifen, KomfortFernwärme, ProFernwärme und BauFernwärme, kann die Erstlaufzeit, nach AVBFernwärmeV, höchstens zehn Jahre betragen und die Kündigungsfrist maximal neun Monate zum Laufzeitende. Eine anschließende automatische Verlängerungslaufzeit beträgt maximal 5 Jahre.

Hinweis: Im eigenen Vertrag oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB kann eine abweichende Laufzeit und Kündigungsfrist vereinbart worden sein. Abgesehen von den Fernwärme- und Business-Tarifen beträgt die maximale Kündigungsfrist 3 Monate zum Laufzeitende und die Erstlaufzeit höchstens 2 Jahre.

Wichtig: Das Kündigungsschreiben wird frühstens wirksam sobald es den Stadtwerken Schwedt zugegangen ist. Sofern das Schreiben an einem Wochenende oder Feiertag ankommt wird das erste am nachfolgenden Tag als zugegangen angesehen. In jedem Fall musste Schreiben noch vor der genannten Kündigungsfrist ankommen.

Widerruf bei neueren Verträgen Sofern der Vertrag von einer Privatperson, über das Internet, Telefon, an der Haustür oder auch per Mail abgeschlossen, wurde gilt das gesetzliche Widerrufsrecht (siehe unter Anderem §§ 312 b ff. BGB , Fernabsatzgesetz).

Für den Widerruf ist dann eine Frist von 14 Tagen vorgesehen. Innerhalb dieser Frist kann der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Angaben von Gründen fristlos widerrufen.

Es reicht dabei aus wenn das Schreiben noch am letzten Tag dieser Frist verschickt wird. Falls es zu einem Streit zwischen Kunde und Unternehmen kommt muss der Kunde jedoch nachweisen können, dass er das Schreiben rechtzeitig verschickt hat und dass dieses angekommen ist. Daher kann es sinnvoll sein eine sichere Versandmethode wie zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein oder ein Fax mit Sendebericht zu wählen.

Der Kunde wird, durch ein Widerruf, so gestellt, als wäre der Vertrag nie geschlossen worden. Falls jedoch einem sofortigen Vertragsbeginn zugestimmt wurde ist für den bereits genutzten Zeitraum anteilig etwas zu zahlen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Falls ein ausreichend wichtiger Grund vorliegt oder von einem Sonderkündigungsrecht gebraucht gemacht werden kann ist es auch möglich den Vertrag vor der normalen Laufzeit und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

Dies wird als außerordentliche Kündigung, oder falls keinerlei Frist einzuhalten ist auch als fristlose Kündigung, bezeichnet.

Je nach Vertragstyp existieren dabei unterschiedliche Möglichkeiten. Auf die wichtigsten Kündigungsgründe wird im Folgenden genauer eingegangen.

  • Sollte der Wohnort gewechselt worden sein, können die meisten Verträge mit einer Frist von sechs Wochen außerordentlich gekündigt werden, sofern am neuen Wohnort nicht oder nur zu schlechteren Konditionen geliefert werden kann. Dies betrifft insbesondere die Strom-, Internet-, TV- und Telefontarife.

    Als Nachweis ist es sinnvoll zusammen mit der Kündigung eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes mitzuschicken.

    Bei einem als Mieter abgeschlossenen Fernwärmevertrag kann, bei einem Umzug, mit einer Frist von zwei Wochen außerordentlich gekündigt werden.
  • Wenn der Anbieter die Preise erhöht so kann der Kunde meist bis zum Änderungstermin ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen. Auch muss der Kunde im Voraus über die bevorstehenden Änderungen informiert werden. Je nach Vertragsart kann in diesem Fall innerhalb von 3 Monaten außerordentlich gekündigt werden.

    Falls die Preiserhöhungen aufgrund von gesetzlichen Änderungen erfolgen oder nur geringfügig sind so kann es sein, dass eine Kündigung nicht akzeptiert wird.

    Bei gewerblichen Tarifen können abweichende Regelungen gelten.
  • Sollten sich die allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) verschlechtern so ist davon auszugehen, dass der Kunde mindestens einen Monat im voraus informiert wird und anschließend fristlos zum Änderungstermin kündigen kann.

    Wird Änderungen nicht innerhalb von einem Monat widersprochen oder gekündigt so gelten diese im Regelfall als akzeptiert.
  • Bei Problem das heißt, wenn vereinbarten Leistungen nicht oder ständig nicht richtig erbracht werden ist der Anbieter zuerst schriftlich zu ermahnen. Hierbei muss auch eine ausreichende Frist gesetzt werden, innerhalb welcher einer Verbesserung erwartet wird, und angedroht werden, dass ansonsten eine fristlose Kündigung erfolgt.

    »Mehr zur Mahnung bei schlechtem oder fehlerhaftem Service

    Tipp: Bei Telekommunikationsverträgen besteht, durch aktuelle Gesetzesänderungen, in vielen Fällen ab Ausfällen von mehr als 3 Tagen ein Anspruch auf eine kleine Entschädigung.

    »Mehr zu den neuen Kündigungsmöglichkeiten bei Telekommunikationsverträgen

Wichtig: Wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird ist der Kündigungsgrund zu nennen und falls Nachweise vorhanden sind sollten diese, in Kopie, mit dem Schreiben geschickt werden.

Tipp: Weitere detaillierte Informationen zur außerordentlichen Kündigung der verschiedenen Vertragsarten finden sich auch über die Suche oben auf dieser Webseite.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und mindestens folgende Inhalte haben:

  • Ort und Datum
  • Name und Anschrift beider Vertragspartner. Das heißt des Kunden und der Stadtwerke Schwedt.
  • Im Schreiben muss eindeutig erkennbar sein dass gekündigt wird. Sofern mehrere Verträge mit dem Anbieter abgeschlossen wurden, muss der entsprechende genau benannt werden.
  • Darüber hinaus ist ein Beendigungstermin zu nennen. Der Anbieter kann jedoch gebeten werden den nächstmöglichen Termin zu berechnen.
  • Wenn der Vertrag außerordentlich oder fristlos gekündigt wird ist auch der Kündigungsgrund zu nennen. Sind Nachweise vorhanden so sollten diese in Kopie beigefügt werden.
  • Um seine Daten zu schützen und Rückwerbeversuche zu vermeiden kann auch eine Löschung der personenbezogenen Daten verlangt werden.
  • Ferner kann es auch sinnvoll sein um eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu bitten.


Einen Nachweis zu haben sollte der Versand möglichst auf einem sicheren Wege erfolgen, zum Beispiel per Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht (dieser ist als Nachweis aufzubewahren).

Kündigungsadresse Sofern im eigenen Vertrag kein abweichender Vertragspartner genannt wird lautet die Kündigungsadresse:

Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55-57
16303 Schwedt/Oder

Fax: 03332 / 449 212


Kündigung Stadtwerke Schwedt Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei den Stadtwerken Schwedt, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Stadtwerke Schwedt-Vertrag Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Stadtwerke Schwedt GmbH
Heinersdorfer Damm 55-57
16303 Schwedt/Oder
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Strom-/Gas-/Fernwärme-/TV-/Internetvertrages bei den Stadtwerken Schwedt


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Strom-/Gas-/Fernwärme-/TV-/Internetvertrag bei Stadtwerke Schwedt fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(
Falls zutreffend: Auf mein Grund meines Umzuges nach XY und da sind dort nicht / nicht zu den bisherigen Konditionen liefern kündige ich, den Strom-/Gas-/Fernwärme-/TV-/Internetvertrag bei Stadtwerke Schwedt, außerordentlich zum nächstmöglichen Termin. Anbei finden sie als Nachweis eine Kopie der Meldebescheinigung des neuen Wohnortes.

Oder: Aufgrund der angekündigten Preiserhöhung / den angekündigten Bedingungsänderungen kündige ich hiermit, den Strom-/Gas-/Fernwärme-/TV-/Internetvertrag bei Stadtwerke Schwedt, außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Wie Ich Ihnen bereits mit Mahnschreiben vom XX.XX.20XX mitgeteilt hatte bestehen folgende Mängel: - Hier die Probleme genau beschreiben -. Da auch nach Fristablauf keine Verbesserung eingetreten ist kündigen ich, den Strom-/Gas-/Fernwärme-/TV-/Internetvertrag bei Stadtwerke Schwedt, fristlos mit sofortiger Wirkung.
)

Die Vertragsnummer lautet: SW123456.

Hilfsweise kündige ich den Vertrag zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Eventuell hinzu gebuchte Optionen kündige ich hiermit ebenfalls zum nächstmöglichen Termin.)

(Optional: Auch fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten vollständig zu löschen und mir die durchgeführte Löschung, gemäß DSGVO, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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