Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung bei Swiss Life (Deutschland)

 
Swiss Life gehört zu der aus der Schweiz stammenden Swiss Life Gruppe. Da die Swiss-Life AG ​​ein Versicherungsunternehmen ist, unterliegt sie auch in Deutschland dem deutschen Versicherungsvertragsrecht. Dabei werden alle wesenltichen versicherungsrechtlichen Aspekte durch das Versicherungsvertrag Gesetz (VVG) geregelt.

Swiss Life bietet verschiedene Arten von Versicherungsprodukten an, unter Anderem:

»Berufsunfähigkeitsversicherung
»Grundfähigkeitsversicherung
»Haftpflichtversicherung
»Hausratversicherung
»Pflegepflichtversicherung und Pflegeversicherung
»Rechtsschutzversicherung


»Rentenversicherung
»Rürup Rente
»Betriebliche Altersvorsorge


Genaue Informationen zu besonderen Versicherungsverträge finden sich auch über die Suchfunktion oben auf dieser Seite.

Bei der schriftlichen Kündigung eines Swiss-Life-Vertrages gibt es einiges zu beachten auf das im Nachfolgenden genauer eingegangen wird.

Kündigungsfrist Die Laufzeit und Kündigungsfrist hängt von der Art des Versicherungsvertrages ab. Die meisten Versicherungsverträge haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.

Für Lebensversicherungen und auch für Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten abweichende Kündigungsfristen und zwar kann mit einer Frist von 1 Monat zum Ende einer jeden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Dauer der Versicherungsperiode hängt dabei davon ab, wie oft der Beitrag für die Versicherung gezahlt werden muss:

Bei einer monatliche Beitragszahlung ist im Regelfall eine Kündigung zum übernächsten Monat möglich.

Im Falle einer vierteljährlichen Beitragszahlung ist die Kündigung zum 31. März, 30. Juni, 30. September oder 31. Dezember. möglich.

Wird halbjährlich der Beitrag gezahlt so ist eine Kündigung zum 31. Juni und 31. Dezember zulässig.

Wird nur einmal jährlich gezahlt kann zum 31. Dezember gekündigt werden.

Die Kündigungsfrist und Laufzeit des eigenen Vertrages findet sich auch im Versicherungsschein oder den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Wichtig: Die Kündigung ist erst wirksam wenn sie bei Swiss Life angekommen ist. Um die Kündigungsfrist einzuhalten muss das Schreiben noch vor der Kündigungsfrist beim Versicherungsunternehmen ankommen.

Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit oder eine Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt, handelt es sich um eine Sonderkündigung. Eine solche Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mehr dazu weiter unten im Punkt außerordentliche bis fristlose Kündigung.

Widerruf bei neueren Verträgen Durch §8 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besteht bei fast allen Versicherungsarten, ein Widerrufsrecht. In der Regel mit einer Frist von 14 Tagen. Bei Lebensversicherung beträgt die Frist in Folge von §152 VVG sogar 30 Tage.

Ausnahmen: Das gesetzliche Widerrufsrecht greift nicht, wenn die Versicherung für weniger als ein Jahr oder nur für ein einmaliges Ereignis abgeschlossen wurde.

Tipp: Wurden einem keine oder nur unzureichende Informationen über das Widerrufsrecht oder den Versicherungsvertrag ausgehändigt, kann der Widerruf auch noch Jahre später erfolgen, da die Widerrufsfrist erst beginnt wenn alle Informationen zugestellt wurden.

Wichtig: Das Widerrufsschreiben muss spätestens am letzten Tag der Frist abgeschickt worden sein. Das rechtzeitige Abschicken und der sogenannte Zugang muss der Kunde auch nachweisen können, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Daher ist es sinnvoll eine sichere Versandmethode, zum Beispiel ein Einschreiben-Rückschein, zu nutzen.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Es gibt viele Gründe, den Versicherungsschutz vor Ablauf der Mindestvertragsdauer zu beenden. Zulässig ist diese jedoch nur bei Vorliegen eines ausreichend-wichtigen Grundes oder wenn ein Sonderkündigungsrecht genutzt werden kann.

Typische Gründe für eine vorzeitige Beendigung des Versicherungsvertrages sind:

  • Im Falle einer deutlichen Beitragserhöhung (üblicherweise ab 5%) welche erfolgt ohne, dass es zu einer entsprechenden Leistungserhöhung kommt, aber auch falls sich die vereinbarten Leistungen verschlechtern wird der Versicherungsnehmer mindestens einen Monat vorher informiert (siehe §25 und §40 Absatz 1 VVG).

    Ab Zugang der Informationen, beim Kunden, beginnt eine einmonatige Frist innerhalb welcher, der Versicherungsnehmer, außerordentlich kündigen kann.

    Hinweis: Es reicht für den Beginn der Frist wenn die Informationen ungelesen im Briefkasten oder im E-Mail-Postfach liegen.

    Wenn wegen einer Beitragserhöhung oder Leistungsreduzierung gekündigt wird ist als Beendigungstermin der Änderungstermin anzugeben.
  • Falls es zu einem Schadensfall gekommen ist besteht, für beide Seiten, ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall ist eine Kündigungsfrist von einem Monat, gezählt ab Regulierung oder einer Ablehnung einer solchen (siehe auch §92 VVG).

    Der Versicherungsvertrag darf durch das Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung oder alternativ zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt werden.
  • Auch beim Wegfall des versicherten Risikos kann, bei Sachversicherungen, in der Regel entweder außerordentlich gekündigt werden (siehe §96 VVG) oder der Versicherungsvertrag wird auf den neuen Besitzer übertragen und dieser kann anschließend außerordentlich kündigen.

    Ein Grund für einen Wegfall des Risikos, wäre zum Beispiel wenn ein Gegenstand versichert war, der Verkauf, der Verlust oder oft auch die Verschrottung des Gegenstandes.

    Zu einem Übergang der bestehenden Versicherung auf den neuen Besitzer kommt es unter Anderem bei KFZ-Versicherungen.

    »Übernahme der Versicherung beim Kauf oder Verkauf von Gegenständen und Kündigungsmöglichkeiten und Rechte
  • Wenn der Versicherte verstorben ist, so sollte das Versicherungsunternehmen umgehend informiert werden. Eine Kopie der Sterbeurkunde ist dabei als Nachweis beizufügen.

    Bei einigen speziellen Versicherungen geht der Vertrag auch auf die Erben über, wobei diese dann in den meisten Fällen, innerhalb eines Monats, durch Nutzung eines Sonderkündigungsrechtes vorzeitig kündigen können.

Wichtig: Wenn eine Versicherung bei Swiss Life auf einem der genannten Wege vorzeitig gekündigt wird ist im Schreiben der Kündigungsgrund zu nennen.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Im Kündigungsschreiben an die Swiss Life Versicherung sollten einige wichtige Angaben gemacht werden:

  • Ort und Datum
  • Name und Anschrift des Versicherungsnehmers
  • Name und Anschrift der zuständigen Swiss Life Niederlassung
  • Es muss auch eindeutig formuliert werden, dass die Versicherung gekündigt wird. Besonders wenn mehrere Versicherungen abgeschlossen wurden sollte unbedingt auch der genaue Name genannt werden.
  • Am besten wird auch die Versicherungs- oder Policen-Nummer angegeben.
  • Wenn nicht außerordentlich oder sogar fristlos gekündigt muss entweder der Beendigungstermin genau angegeben oder die Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" verwendet werden.
  • Nur wenn die Versicherung außerordentlich oder fristlos beendet wird ist ein Kündigungsgrund zu nennen.
  • Bei einer fristlosen oder außerordentlichen Kündigung kann es auch sinnvoll sein für Rückerstattungen die Bankverbindung anzugeben.
  • Durch die DSGVO kann gleichzeitig, eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Dadurch lassen sich meist auch zukünftige Rückwerbeversuche verhindern.
  • Abschließend sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung gebeten werden.


Die Kündigung einer Swiss Life Versicherung kann per Post verschickt werden, dann am besten per Einschreiben-Rückschein um für einen eventuellen Streitfall ein Nachweis zu haben.

Bei einer Kündigung per Fax ist das Sendeprotokoll als Nachweis aufzubewahren.

Kündigungsadresse Eine Kündigung bei Swiss Life ist je nach Vertragstyp (aus dem Versicherungsschein ersichtlich) im Regelfall an eine der folgenden Anschriften zu richten:

Swiss Life AG
Niederlassung für Deutschland
Oder: Swiss Life Pensionskasse AG
Oder: Swiss Life Pensionsfonds AG

Zeppelinstraße 1
85748 Garching bei München

Fax: 089 / 381 09 44 05

Swiss Life Deutschland Holding GmbH
Swiss-Life-Platz 1
30659 Hannover

Fax: 0511 / 902 0 51 29

Falls im Versicherungsschrein beziehungsweise dem eigene Vertrag ein abweichender Vertragspartner genannt wird ist die Kündigung an dessen Adresse zu richten.

Kündigung Swiss Life Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung bei Swiss Life, ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Swiss Life Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Swiss Life AG
Niederlassung für Deutschland
Oder: Swiss Life Pensionskasse AG
Oder: Swiss Life Pensionsfonds AG
Zeppelinstraße 1
85748 Garching bei München

Swiss Life Deutschland Holding GmbH
Swiss-Life-Platz 1
30659 Hannover
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung bei Swiss Life


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine VERTRAGSNAME-Versicherung bei Swiss Life fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: In Folge der angekündigten Preiserhöhung / den angekündigten Leistungsreduzierungen zum XX.XX.20XX kündige ich, meine VERTRAGSNAME-Versicherung bei Swiss Life , hiermit außerordentlich zum Änderungszeitpunkt.

Oder: Da ich den versicherten Gegenstand / das versicherte Objekt am XX.XX.20XX verkauft habe kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME-Versicherung bei Swiss Life außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Anbei finden Sie eine Kopie des Kaufvertrages.
)

Die Versicherungsnummer lautet: SL1234567.

Hilfsweise kündige ich den Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ich fordere Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO, unverzüglich zu löschen und mich wie vorgeschrieben über die Löschung zu unterrichten.

Bitte stellen Sie mir auch eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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