Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

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Kündigung beim Landesbund Vogelschutz (LBV)

 
Bei dem Landesbund Vogelschutz (LBV) handelt es sich um einen Umwelt- und Naturschutzverband im Bundesland Bayern. Auf Basis der Anzahl der Mitgliederinnen und Mitglieder ist der LBV der viertgrößte Naturschutzverband in Deutschland.

Der Landesbund Vogelschutz kann entweder durch Spenden oder durch eine Mitgliedschaft unterstützt werden.

»Allgmeine Informationen zum kündigen von Dauerspenden

Folgende Formen der Mitgliedschaft sind derzeit beim LBV möglich:

  • Einzelmitgliedschaft
  • Familienmitgliedschaft
  • ermäßigte Einzelmitgliedschaft (Schüler, Azubis, Studenten, FÖJ, BFD, Personen mit geringem Einkommen)
  • ermäßigte Familienmitgliedschaft (Familien mit geringem Einkommen)
  • Fördermitgliedschaft
  • Mitgliedschaft für Gemeinden bzw. Körperschaften.


Da der Landesbund Vogelschutz (LBV) als Verein organisiert ist gelten für die Kündigung, einer Mitgliedschaft, die besonderen Bedingungen des Vereinsrechts.

Im Folgenden wird genauer erklärt wie und wann eine der Mitgliedschaften beim Landesbund Vogelschutz wieder gekündigt werden kann und was es dabei zu beachten gilt.

Kündigungsfrist Die LBV-Mitgliedschaften sind in der Regel immer als Jahresbeitrag zu zahlen, sodass im Vorfeld für das kommende Jahr gezahlt wird, beginnend mit dem Beitrittsmonat.

Die Kündigung sollte aufgrund der Jahresbeiträge immer rechtzeitig vor dem Ablauf eines Jahres basierend auf dem Beitrittsmonat bei dem LBV eingegangen sein.

Gemäß der Satzung kann ein Austritt jederzeit erklärt werden, sodass ein rechtzeitiger Austritt mit einer Kündigung gleichzusetzen ist und kein Mitgliedsbeitrag mehr zu entrichten ist.

Es gibt daher keine Kündigungsfrist. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kündigung vor dem Ende des laufenden Kalenderjahres angekommen sein muss, denn für das laufende Kalenderjahr ist der Beitrag auch bei einer Kündigung noch z zahlen.

Tipp: Falls eine Fördermitgliedschaft abgeschlossen wurde kann es sich lohnen in die erhaltenen Unterlagen geschaut werden, denn es kann sein, dass eine vorteilhaftere Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden ist.

Widerruf bei neueren Verträgen Das gesetzliche Widerrufsrecht nach §355 BGB besteht bei einer Mitgliedschaft im Landesbund Vogelschutz (LBV) nicht, da es sich um ein Verein handelt und auch in der Vereinssatzung kein Widerrufsrecht niedergeschrieben ist.

Auch im Falle von Spenden besteht kein Widerrufsrecht.

Es kann daher höchsten der Verein angeschrieben werden und auf die Kulanz des Anbieters gesetzt werden. So besteht unter Umständen die Möglichkeit den Mitgliedsbeitrag zu ermäßigen oder ganz zu streichen, sofern das Mitglied in finanziellen Nöten ist.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Eine außerordentliche oder sogar fristlose Kündigung, beim LBV, ist dann möglich, wenn ein ausreichend-wichtiger Grund eine Fortsetzung der Mitgliedschaft für einen der Vertragspartner unzumutbar macht. Da die Mitglieder in der Regel ein Mitbestimmungsrecht haben sind nur die wenigsten Gründe ausreichend.

Für Mitglieder sind insbesondere folgende Gründe relevant:

  • Beim Versterben des Mitgliedes endet die Mitgliedschaft. gemäß der Vereinssatzung, automatisch. Um Komplikationen zu vermeiden sollten die Erben dennoch schnellst möglich den Verein informieren und dabei eine Kopie der Sterbeurkunde oder des Erbschein beifügen.
  • Bei Mitgliedschaften von juristischen Personen (Firmen, etc.) endet die Mitgliedschaft sobald diese Person aufgelöst wurde. In einem solchen Fall sollte dennoch der Verein baldig informiert werden.
  • Bei finanziellen Schwierigkeiten kann zwar nicht außerordentlich gekündigt werden, aber der Verein kann gebeten werden den Mitgliedsbeitrag zu reduzieren oder sogar ganz auszusetzen. Eine solche Möglichkeit ist ausdrücklich in der Vereinssatzung genannt.

    Es ist zu erwarten, dass ein Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel ein Schreiben des Arbeitsamtes oder die Vermögensauskunft, gefordert wird.


Inhalt, Form und Versand der Kündigung Die Kündigung sollte:

  • neben der Anschrift des LBV
  • die Anschrift des bzw. der kündigenden Person enthalten.
  • Weitere zwingende Bestandteil ist die Willenserklärung über die Kündigung selbst. Das bedeutet es muss eindeutig ersichtlich sein, dass gekündigt wird.
  • Weiterhin ist das Datum der Kündigung sowie der gewünschte Beendigungszeitpunkt in das Schreiben zu integrieren. Ist das nächste mögliche Vertragsende unbekannt, kann die Kündigung auch zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden.
  • Auch der Hinweis, dass die personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung gelöscht werden soll, kann in die Kündigung integriert werden.
  • Zusätzlich sollte innerhalb der Kündigung eine Bestätigung über die Kündigung mit dem möglichen Vertragsende erbeten werden. Somit besteht eine Nachweismöglichkeit, dass die Kündigung eingegangen ist.
  • Eine solche Bestätigung kann bei evtl. Unstimmigkeiten bzgl. des möglichen Vertragsendes und der damit verbundenen Zahlungspflicht helfen.


Welche Besonderheiten sollten bei der jeweiligen Versandform berücksichtigt werden?

Erfolgt der Versand per Brief, ist ein Versand als Einschreiben-Rückschein zu empfehlen. Damit kann bei etwaigen Unstimmigkeiten nachgewiesen werden, dass die Kündigung zugegangen ist und zu welchem Zeitpunkt dies erfolgte.

Bei einem Versand als Fax, sollte ein Sendeprotokoll ausgedruckt und aufbewahrt werden, um ebenfalls einen Nachweis über den rechtzeitigen Versand zu besitzen.

Wird der weniger sichere Versand per E-Mail genutzt, sollte der postalische Versand nachträglich noch vollzogen werden, sofern keine schriftliche Bestätigung, der Kündigung, durch den Verein erfolgt. Dabei ist zu beachten das noch genug Zeit bis zum nächsten Kalenderjahr sein muss, da ansonsten erneut zu zahlen ist.

Kündigungsadresse Die Kündigung der Mitgliedschaft bei dem Landesbund Vogelschutz ist schriftlich an die folgende Adresse zu richten:

Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein

Fax: 09174 / 4775 7075



Kündigung Landesbund Vogelschutz (LBV) Muster


»Einfach mit dem Generator, für die Kündigung beim Landesbund Vogelschutz (LBV), ein Schreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Landesbund Vogelschutz (LBV) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.
Eisvogelweg 1
91161 Hilpoltstein
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Fördermitgliedschaft / Familienmitgliedschaft / Mitgliedschaft beim Landesbund Vogelschutz (LBV)


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die Fördermitgliedschaft / Familienmitgliedschaft / Mitgliedschaft beim Landesbund Vogelschutz (LBV) fristgemäß zum XX.XX.20XX.


(Optional: Die Mitgliedsnummer lautet: L123456.)

Hilfsweise kündige ich die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Termin.

Im gleichen Zuge fordere ich Sie auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten, gemäß DSGVO, vollständig zu löschen und mir die erfolgte Löschung zu bestätigen.

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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