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Kündigung der Immobilienversicherung

 
Die Immobilienversicherung sichert die Hausbesitzer gegen Risiken, die aus brandbedingten, sturmbedingten, hagelbedingten und leitungswasserbedingten Schäden entstehen. Das Versicherungsschutzgebiet umfasst das Wohngebäude selbst nicht jedoch seinen Inhalt. Es sei denn im Tarif sind Zusatzleistungen vereinbart.

Beim Auftreten von abgedeckten Schäden trägt der Versicherer alle Kosten, um die Immobilie wieder herzustellen oder sie sogar komplett wiederaufzubauen.

Eine Immobilienversicherung ist für Wohnungs- und Hausbesitzer fast unverzichtbar. Viele Kreditinstitute verlangen, bei Darlehn, zwingend mindestens den Elementar und Feuerschutz.

Hinweis: Um seine Versicherung zu wechseln, muss der Immobilienbesitzer in diesem Fall die Zustimmung des Kreditinstitutes einholen.

Es gibt verschiedene Kündigungsarten, einschließlich der ordentlichen und fristlosen außerordentlichen Kündigung, die je nach Umständen angewendet werden können.

Im Folgenden eine ausführliche Erklärung was bei einer Kündigung der Immobilienversicherung beachtet werden sollte und welche Möglichkeiten es gibt.

Kündigungsfrist Die ordentliche Kündigung einer Immobilienversicherung ist die typische Art, um eine Versicherung zu beenden. Hierbei kann der Versicherungsnehmer die Kündigung ohne Angabe von Gründen aussprechen, muss jedoch die vereinbarte Laufzeit und Kündigungsfrist einhalten.

Die Kündigungsfrist beträgt bei der Immobilienversicherung maximal 3 Monate, gezählt zum Laufzeitende.

Die Erstlaufzeit kann bis zu 3 Jahre betragen, eine automatische Verlängerungslaufzeit maximal 1 Jahr. Bei Altverträgen mit mehr als 3-jähriger Laufzeit kann dennoch zum Ende des dritten Jahres und danach zu jedem Jahresende gekündigt werden.

Wichtig: Um die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten muss das Schreiben noch vor der Frist beim Versicherungsunternehmen ankommen.

Wird nicht rechtzeitig gekündigt verlängert sich die Immobilienversicherung in der Regel um ein weiteres Jahr.

Widerruf bei neueren Verträgen Der Versicherungsnehmer hat bei einer Immobilienversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (siehe §8 VVG) ein Widerrufsrecht und kann den Versicherungsabschluss in den ersten 14 Tagen rückgängig machen.

Tipp: Diese Rücktrittfrist beginnt nur dann, wenn der Kunde alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen, einschließlich einer vollständigen Widerrufsbelehrung und der Versicherungspolice erhalten hat. Sollte dem Versicherungsunternehmen ein Fehler unterlaufen sein, dann kann daher noch viele Monate später, die Versicherung, widerrufen werden.

Durch ein ein Widerruf gilt die Versicherung als nicht abgeschlossen und dem Kunden müssen die bereits gezahlten Beiträge erstattet werden. Falls jedoch einem sofortigen Versicherungsbeginn zugestimmt wurde muss der Kunde, für den bereits verstrichenen Zeitraum, anteilig die Beiträge zahlen.

Um die Widerrufsfrist einzuhalten ist es, im Gegensatz zu den Bestimmungen für eine Kündigung, ausreichend wenn das Widerrufsschreiben am letzten Tag der Frist verschickt wurde, selbst dann wenn es deutlich später ankommt.

Wichtig: Falls die Versicherung für ein Bankdarlehn erforderlich ist muss vor einer Kündigung das Vorgehen mit dem Kreditinstitut abgesprochen werden.

»Mehr zum Widerrufsrecht und ein Musterschreiben

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Bei besonderen Umständen kann die Immobilienversicherung auch vorzeitig gekündigt werden, das heißt vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit und ohne die normale Kündigungsfrist. Dabei muss ein ausreichend-wichtiger Grund vorliegen.

Eine solche Kündigung wird als außerordentliche Kündigung bezeichnet, oder auch als fristlose Kündigung falls dabei keinerlei Frist eingehalten werden muss.

Darüber hinaus können im Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) noch weitere Sonderkündigungsrechte vereinbart worden sein.

Eine vorzeitige Kündigung ist im Regelfall durch folgende Gründe möglich:

  • Wenn der regelmäßig zu leistende Beitrag erhöht wird, ohne dass die Leistungen verbessert werden, oder wenn der Versicherungsschutz bei gleichbleibendem Beitrag reduziert wird (siehe auch §40 VVG).

    Die gilt auch wenn die Erhöhung des Beitrages durch eine Gefahrerhöhung begründet wird, sofern um mehr als 10% erhöht wird (siehe auch §25 VVG).

    In einem solchen Fall hat das Versicherungsunternehmen den Kunden im Voraus informieren. Ab Zugang der Unterlagen hat der Kunde die Möglichkeit innerhalb von einem Monat, außerordentlich zu kündigen.

    Als Beendigungstermin kann dabei der Änderungstermin oder spätestens das Ende der aktuellen Versicherungsperiode gewählt werden.

    Ausnahme: Eine außerordentliche Kündigung ist in der Regel nicht möglich, wenn eine gleitende Neuwertversicherung abgeschlossen wurde sich der Baupreisindex oder der gleitende Neuwert jährlich erhöht.
  • Wenn es zu einem Schadensfall, auch Versicherungsfall genannt, gekommen ist und die Versicherung die Kostenerstattung ablehnte oder die Regulierung abgeschlossen hat, darf der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats die Versicherung außerordentlich kündigen (siehe auch §92 VVG).
  • Bei einem Eigentümerwechsel kann der neue Besitzer, auf Grund von §96 VVG, innerhalb von 4 Wochen nach Eintragung in das Grundbuch fristlos kündigen.

    Der Vorbesitzer muss dem Versicherungsunternehmen nur so schnell wie möglich die Veräußerung melden.

    Der neue Besitzer kann Wahlweise sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

    Das Versicherungsunternehmen kann bei einem Eigentümerwechsel jedoch auch von sich aus fristlos kündigen.
  • Wenn der Versicherungsnehmer schwerwiegende Vertragsverletzungen begeht, etwa wenn er seine vorvertragliche Anzeigepflicht bei Schäden missachtet oder Sicherheitsvorschriften am Gebäude verletzt, kann das Versicherungsunternehmen außerordentlich kündigen.

Wichtig: Falls die Versicherung für ein Bankdarlehn erforderlich ist muss vor einer Kündigung das Vorgehen mit dem Kreditinstitut abgesprochen werden.

Anmerkung: Die Immobilienversicherung sollte möglichst nicht gekündigt werden bevor eine neue Versicherung abgeschlossen wurde, da die meisten Versicherungsunternehmen eine Immobilie die ohne Versicherung ist meist nicht oder nur zu sehr ungünstigen Konditionen aufnehmen.

Wichtig: Wenn die Immobilienversicherung frühzeitig beendet werden kann, muss der Grund für die Kündigung im Schreiben genannt werden. Sind Nachweise vorhanden, sollten diese, in Kopie, dem Schreiben beigefügt werden.

Inhalt, Form und Versand der Kündigung Wenn die Immobilienversicherung gekündigt wird sollten mindestens folgende Angaben gemacht werden:

  • Anschrift und Name des Versicherungsnehmers und des Versicherungsunternehmens
  • Eine eindeutig formulierte Willenserklärung aus der die Kündigung der Versicherung erkenntlich wird und ob dies ordentlich oder außerordentlich/fristlos geschieht.
  • Die Versicherungs- beziehungsweise Vertragsnummer
  • Es ist anzugeben zu welchem Termin gekündigt wird oder das Unternehmen wird der Formulierung "zum nächstmöglichen Termin" gebeten den Zeitpunkt zu berechnen.
  • Der Kündigungsgrund ist nur anzugeben wenn die Versicherung vorzeitig beendet wird. In diesem Fall sollten ggf. vorhandene Nachweise in Kopie beigefügt werden.
  • Durch die DSGVO kann zusätzlich auch eine Löschung der personenbezogenen Daten gefordert werden. Durch diese Forderung unterbleiben meist auch lästige Rückwerbeversuche.
  • Ferner sollte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, mit Angabe des Beendigungstermins, gebeten werden.

Da der Versicherungsnehmer bei einem Rechtsstreit unter Umständen den ordnungsgemäßen Zugang der Kündigung nachweisen muss ist ratsam das Schreiben auf einem möglichst sicheren Wege zu verschicken.

Zum Beispiel als Einschreiben-Rückschein oder Fax mit Sendebericht.

Kündigung Immobilienversicherung Muster


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Kündigungsschreiben Immobilienversicherung Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
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Strasse + Nr.
Plz. + Ort
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung der Immobilienversicherung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich die VERTRAGSNAME Immobilienversicherung fristgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: In Folge der angekündigten Prämienerhöhung / den angekündigten Leistungsänderungen, kündige ich hiermit die VERTRAGSNAME Immobilienversicherung außerordentlich zum Änderungstermin.

Oder: Auf Grund des Schadenfalls vom XX.XX.20XX kündige ich die VERTRAGSNAME Immobilienversicherung außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Die Versicherungsnummer/Vertragsnummer lautet: W1234567.

Hilfsweise kündige ich die Versicherung zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Ich fordere Sie hiermit auch auf alle über mich gespeicherten personenbezogenen Daten gänzlich zu löschen und mir die erfolgte Löschung, wie nach DSGVO vorgesehen, schriftlich zu bestätigen.)

Bitte stellen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungstermins aus.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
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