Tipps zur Kündigung per Kündigungsschreiben

1.
Vertragstyp eingeben oder auswählen
2.
Informieren und Kündigungsschreiben schnell mit dem Generator erstellen

Kündigung der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)

 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe (kurz: KVB) bieten die verschiedensten Fahrkarten im Abonnement an. Die Kündigungsbedingungen für diese Abonnements sind, im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in den Tarifbestimmungen des Kölner Verkehrs-Betriebes (KVB) geregelt. Sowie im Vertrag mit dem jeweiligen Kunden.


Kündigungsfrist Die ZeitTickets für Erwachsene und die MonatsTickets für Jedermann und MobilPass werden für mindestens 12 Monate abonniert. Das Abonnement kann zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Wird ein Abonnement vor der vereinbarten Laufzeit gekündigt so ist die Different zu normalen Monatskarten nachzuzahlen. Falls nicht gekündigt wird verlängern sich die Abonnements unbefristet.

Die gleichen Bedingungen gelten im wesentlichen auch für Formel9Tickets und Aktiv60Tickets. Bei diesen ist jedoch bei einer Kündigung vor den ersten 12 Monaten nur der Differenzbetrag für die vergleichbaren Monatskarten zu zahlen.

Das Schüler-Ticket, Ticket für Austauschschüler und das VRS-SchülerTicket haben eine Erstlaufzeit von einem Schuljahr. Danach verlängern diese Abos sich um ein weiteres Schuljahr, maximal jedoch bis zum Ende des Schulbesuchs. Die Kündigungsfrist dieser Tickets hängt dabei vom Vertrag mit der Schule und dem Verkehrsbetrieb ab und beträgt maximal 3 Monate zum Laufzeitende. Bei Schülern ab 15 Jahren endet der Vertrag automatisch zum Schuljahrsende, wenn kein neuer Nachweis eingereicht wird.

Das PrimaTicket ist jährlich neu zu beantragen, es kommt daher nicht zu einer automatischen Verlängerung und muss nicht ordentlich gekündigt werden.

StarterTickets und AzubiTickets haben im ersten Vertragsjahr eine Laufzeit von 12 Monaten. Danach verlängert sich die Laufzeit maximal um ein weiteres Jahr, kann aber je nach Umständen auch eine kürzerer Zweitlaufzeit haben.

Auch diese Abos können zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Liegt der Kündigungstermin vor der Mindestlaufzeit von 12 Monaten muss jedoch, für jeden genutzten Monat, die Differenz zu einer normalen Monatskarte der entsprechenden Preisklasse nachgezahlt werden.

JobTickets und GroßkundenTickets: Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Vertragsjahres möglich. Der Vertrag wird für eine minstest 12-monatige Laufzeit abgeschlossen. Wird nicht gekündigt so kommt es zu einer automatischen Verlängerung um ein weiteres Vertragsjahr.

Wichtig: Die Fahrkarte ist nach der Kündigung zurückzugeben, ansonsten fällt eine Gebühr von 10 Euro an. Ein Verlust muss umgehend mitgeteilt werden.

Widerrufsrecht bei neuen Verträgen Bei den Fahrkartenabonnements besteht kein gesetzliche Widerrufsrecht (siehe §312d BGB und §355 BGB), da das gesetzliche Widerrufsrecht für Beförderungsdienstleistungen ausgeschlossen wird.

Außerordentliche bis fristlose Kündigung Grundsätzlich gilt, dass die Abonnements bei vorliegen eines ausreichenden Grundes auch vor der vereinbarten Laufzeit und ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist beendet werden dürfen. Auf Grund der Bedingungen des Verkehrsbetriebes ist dies jedoch in den meisten Fällen nicht erforderlich.

  • Die Fahrkartenabos (ausgenommen: Jobticket, Schülerticket und Semesterticket) können, wie zuvor beschrieben, vorzeitig zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Liegt der Kündigungstermin vor der Mindestlaufzeit von 12 Monaten muss jedoch, für genutzte Monate, die Differenz zu einer normalen Monatskarte der entsprechenden Preisklasse nachgezahlt werden.
  • Wenn der Abonnent verstorben ist muss bei einer vorzeitigen Kündigung nichts nachgezahlt werden.
  • Bei Schüler- und Azubi-Tickets muss mitgeteilt werden wenn die Ausbildung nicht mehr besteht und das Abonnement kann dann vorzeitig beendet werden, ohne das es zu weiteren Kosten kommt. Schüler können auch bei Umzug oder Schulwechsel kündigen, wenn das Ticket nicht mehr genutzt werden kann.
  • Semestertickets sind nur solange gültig wie die Universität besucht wird und müssen bei Exmatrikulation umgehend abgegeben werden.
  • Bei Tarifänderungen kann bis zum 10ten des nachfolgenden Monats, gezählt ab dem Termin der Bekanntmachung der Änderungen gekündigt werden.


Das ausgebende Unternehmen, das heißt der KVB, hat darüberhinaus ein Sonderkündigungsrecht bei vertragswidrigem Verhalten.

Inhalt und Form der Kündigung Die Kündigung des KVB-Fahrkartenabos hat schriftlich zu erfolgen. Neben der Angabe von Namen und Adresse sollte das Kündigungsschreiben am besten auch die Vertrags- oder Ticketnummer enthalten.

Kündigungsadresse und Versand Gekündigt werden kann per Post, und bei den KVB-Kundenzentren.

Die Anschrift des Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) lautet:

Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln

Tel.: 0221 5470
Fax.: 0221 547 395 0

E-Mail: info@kvb.korez5rzeln

Es empfiehlt sich die Kündigung zu Faxen, und den Sendebericht aufzubewahren, oder die Kündigung per Post als ein Einschreiben-Rückschein zu verschicken.

Alternativ ist es auch möglich die Kündigung persönlich abzugegeben, dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass einem eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausgestellt wird, damit ein Nachweis vorhanden ist.

Wichtig: Damit keine weiteren Kosten entstehen muss da Ticket zurückgegeben werden. Am besten wird das Ticket einfach in einer der Ausgabestellen abgegeben.

Kündigung bei den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) Muster


»Einfach mit dem Generator, für ein Abo beim KVB, ein Kündigungsschreiben erstellen...

Kündigungsschreiben herunterladen:

Kündigungsschreiben Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) Muster:
Musterstadt, den 08.08.20XX
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Scheidtweilerstr. 38
50933 Köln
Maria Mustermann
Mustergasse 3
21000 Musterstadt

Kündigung des Fahrkarten-Abonnements


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das KVB-Fahrkartenabonnement, VERTRAGSNAME, ordnungsgemäß zum XX.XX.20XX.

(
Oder: hiermit kündige ich mein Fahrkartenabonnement, VERTRAGSNAME, beim KVB vorzeitig zum nächstmöglichen Monatsende.

Oder falls zutreffend: Da ich am XX.XX.20XX nach X umziehen werde / die Schule/Ausbildung beende kündige ich hiermit das Fahrkartenabonnement, VERTRAGSNAME, beim KVB außerordentlich zum nächstmöglichen Termin.
)

Hilfsweise kündige ich das Fahrkartenabonnement zum nächstmöglichen Termin.

(Optional: Die Vertragsnummer / Ticketnummer lautet: K1234567.)

Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungszeitpunktes zukommen.

Mit freundlichen Grüßen


Maria Mustermann
Maria Mustermann

 
Kündigungserinnerung per Email bekommen.
Email :

Datum :

Nachricht die Du bekommen möchtest :
Mit Klick bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen(kostenlos) gelesen und verstanden zu haben.

Suchen

Diese Website durchsuchen:

Neueste Kommentare